"Gutti"
Moderatoren: Verwaltung, Redaktion-GG
-
- Beiträge: 1968
- Registriert: 19.09.2009, 21:13
- Wohnort: Bulmke
Kultur, im Sinne von "Leitkultur", das hatten wir in Form von Gleichschaltung schon mal. Das möchte ich auch nicht wieder, sondern wider! Aber wenn sich Leitkultur in Richtung eines sensibleren Verständnisses und Gespür´s und im Sinne "wehret den Anfängen" entwickelt, dann erübrigt sich das Nachtreten!axel O hat geschrieben:Die Länge des Threads, der ganze Rummel und die Qualität dessen läßt eine neue deutsche Leitkultur sichtbar werden: Nachtreten.....
Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung!
-
- Abgemeldet
Da hat jemand aber etwas deutlich mißverstandendiro hat geschrieben:Kultur, im Sinne von "Leitkultur", das hatten wir in Form von Gleichschaltung schon mal. Das möchte ich auch nicht wieder, sondern wider! Aber wenn sich Leitkultur in Richtung eines sensibleren Verständnisses und Gespür´s und im Sinne "wehret den Anfängen" entwickelt, dann erübrigt sich das Nachtreten!axel O hat geschrieben:Die Länge des Threads, der ganze Rummel und die Qualität dessen läßt eine neue deutsche Leitkultur sichtbar werden: Nachtreten.....
Worin liegt denn mein Missverstand, wenn ich an dieser Stelle ausschliesse, dich in Misskredit bringen zu wollen?...Ich habe lediglich den Begriff "Leitkultur" aufnehmen wollen!axel O hat geschrieben:Da hat jemand aber etwas deutlich mißverstandendiro hat geschrieben:Kultur, im Sinne von "Leitkultur", das hatten wir in Form von Gleichschaltung schon mal. Das möchte ich auch nicht wieder, sondern wider! Aber wenn sich Leitkultur in Richtung eines sensibleren Verständnisses und Gespür´s und im Sinne "wehret den Anfängen" entwickelt, dann erübrigt sich das Nachtreten!axel O hat geschrieben:Die Länge des Threads, der ganze Rummel und die Qualität dessen läßt eine neue deutsche Leitkultur sichtbar werden: Nachtreten.....
Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung!
Soll Gutti nun straffrei davon kommen, nur weil kein öffentliches Interesse vorliegt? Kann mir vielleicht ein Jurist das bitte erklären? Wir Bürger können doch nicht alle Fälle kennen und öffentliches Interesse signalisieren. Bei Gutti wäre es einfach.
Aber haben wir nicht ein Strafrecht, welches hier greifen sollte?
Aber haben wir nicht ein Strafrecht, welches hier greifen sollte?
SPONZwar liegen in Hof mittlerweile rund hundert Strafanzeigen gegen den CSU-Politiker vor, jedoch bislang keine von den betroffenen Autoren. Deswegen ist öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung nötig.
- timo
- Beiträge: 4301
- Registriert: 29.04.2008, 23:48
- Wohnort: Meerbusch-Büderich (früher Beckhausen u. Bulmke)
"Straffrei" halte ich in dem Fall für diskussionswürdig. Meiner Ansicht nach wurde Gutti für seine Schummelei durch den Karriereknick und jede Menge Spott zu Genüge betraft. Ich lege definitiv keinen Wert darauf, daß die Angelegenheit nun auch noch juristisch verfolgt wird.Sandra hat geschrieben:Soll Gutti nun straffrei davon kommen, nur weil kein öffentliches Interesse vorliegt?
Öffentliches Interesse sollte es als Konsequenz eher an einer strengeren Prüfung wissenschaftlicher Arbeiten geben, damit solche Fälle in Zukunft gleich im Vorfeld vermieden werden.
Und was hat das mit Gelsenkirchen zu tun?
-
- Abgemeldet
Das ist aber ein zweifelhaftes Rechtverständnis!timo hat geschrieben: "Straffrei" halte ich in dem Fall für diskussionswürdig. Meiner Ansicht nach wurde Gutti für seine Schummelei durch den Karriereknick und jede Menge Spott zu Genüge betraft. Ich lege definitiv keinen Wert darauf, daß die Angelegenheit nun auch noch juristisch verfolgt wird.
Jeder , der beispielweise bei seinem Arbeitgeber einen Diebstahl begeht, muss mit
Spott, Kündigung und STRAFE rechnen. Warum sollte das bei Gutti
anders sein?
als Nichtjurist gelingt es mir vielleicht, das Ganze allgemeinverständlich zu formulieren.
Es gibt Straftaten, wo die Justiz von Amts wegen immer tätig zu werden hat (Offizialdelikte), wenn sie davon erfährt. Anders ist es bei "geringfügigeren" Straftaten. Läd' mich Postminister zu sich ein und nehme ohne sein Wissen ein Flasche Bier mit, ist das Diebstahl. Fragt mich ein Polizist auf dem Heimweg, wo ich die her habe und es ergibt sich ein hinreichender Tatverdacht des Diebstahls einer geringwertigen Sache, wird hier wegen mangelnden öffentlichen Interesses kein Verfahren eröffnet. Anders sieht es aus, wenn Postminister als Geschädigter Anzeige wegen Diebstahls erstattet. Dann muß die Justiz hier ermitteln (mit welchem Ergebnis auch immer).
Geschädigt sind hier diejenigen, bei denen zu Guttenberg unberechtigt abgeschrieben hat. Von keinem dieses doch recht großen Personenkreises liegt derzeit eine Anzeige vor....also ist das öffentliche Interesse am Verfolgen dieser Straftat zu beurteilen (öffentliches Interesse ist hier nicht gleichzusetzen mit "geil auf Bilder vom Freiherrn vor Gericht in der "BxxD").
Wir hatten dazu vor einiger Zeit eine heftige Diskussion in der Gesellschaft, zur Frage, ob Vergewaltigung in der Ehe ein Offizialdelikt sein soll oder nicht. Erstattet die Ehefrau Anzeige, wird es seit langem verfolgt....die Frage war aber, ob, wenn ein Nachbar hier der Polizei erzählt, er habe durch die Wand deutlich gehört, daß die Ehefrau nicht "ja, Du darfst und ich will es" gesagt habe, ob es dann ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein soll.
Es gibt Straftaten, wo die Justiz von Amts wegen immer tätig zu werden hat (Offizialdelikte), wenn sie davon erfährt. Anders ist es bei "geringfügigeren" Straftaten. Läd' mich Postminister zu sich ein und nehme ohne sein Wissen ein Flasche Bier mit, ist das Diebstahl. Fragt mich ein Polizist auf dem Heimweg, wo ich die her habe und es ergibt sich ein hinreichender Tatverdacht des Diebstahls einer geringwertigen Sache, wird hier wegen mangelnden öffentlichen Interesses kein Verfahren eröffnet. Anders sieht es aus, wenn Postminister als Geschädigter Anzeige wegen Diebstahls erstattet. Dann muß die Justiz hier ermitteln (mit welchem Ergebnis auch immer).
Geschädigt sind hier diejenigen, bei denen zu Guttenberg unberechtigt abgeschrieben hat. Von keinem dieses doch recht großen Personenkreises liegt derzeit eine Anzeige vor....also ist das öffentliche Interesse am Verfolgen dieser Straftat zu beurteilen (öffentliches Interesse ist hier nicht gleichzusetzen mit "geil auf Bilder vom Freiherrn vor Gericht in der "BxxD").
Wir hatten dazu vor einiger Zeit eine heftige Diskussion in der Gesellschaft, zur Frage, ob Vergewaltigung in der Ehe ein Offizialdelikt sein soll oder nicht. Erstattet die Ehefrau Anzeige, wird es seit langem verfolgt....die Frage war aber, ob, wenn ein Nachbar hier der Polizei erzählt, er habe durch die Wand deutlich gehört, daß die Ehefrau nicht "ja, Du darfst und ich will es" gesagt habe, ob es dann ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein soll.
und wenn alle einmal nur Gutes über mich reden, dann weiß ich, daß ich tot bin
- timo
- Beiträge: 4301
- Registriert: 29.04.2008, 23:48
- Wohnort: Meerbusch-Büderich (früher Beckhausen u. Bulmke)
Sehe ich nicht so. Wenn ein Täter durch die Umstände seines Vergehens bereits erhebliche Nachteile erlitten hat, wird das auch vor Gericht üblicherweise beim Strafmaß berücksichtigt. Darauf hinzuarbeiten, ist ein fester Bestandteil von Verteidigungstaktik.postminister hat geschrieben:Das ist aber ein zweifelhaftes Rechtverständnis!
Außerdem: Welchen Straftatbestand erfüllt unerlaubte Zitatübernahme bei einer Doktorarbeit? Verstoß gegen das Urheberrecht und/ oder Betrug, jeweils im minderschweren Fall? Strafrechtlich wird dabei, wenn sich überhaupt ein Vorsatz nachweisen lässt, höchstens eine Geldbuße im mittleren vierstelligen Euro-Bereich herausspringen. Jedenfalls dürften es im Vergleich zu den finanziellen Nachteilen, die Gutti bereits erlitten hat, die berühmten Peanuts sein. Da fallen mir wichtigere Dinge ein, mit denen sich Gerichte beschäftigen können.
Und was hat das mit Gelsenkirchen zu tun?
-
- Abgemeldet
@timo: Bevor über das Strafmaß befunden wird, muss der Angeklagte erst verurteilt werden. Und das sollen die Gerichte klären. Es sieht so aus, als hätte "Gutti" gegen das Gesetz verstoßen. Das gilt es zu klären. Ob er verurteilt wird, das werden wir sehen. Und wenn ja, dann wird die Strafe festgelegt.
Ob Du, timo, jetzt den Eindruck hast, "Gutti" wäre ja schon genug gestraft, fehlt aber noch das Urteil des Gerichtes. Und wenn er verurteilt würde, wäre er vorbestraft. Auch das wirkt sich auf seine politische und berufliche Laufbahn aus. Das will er nun verhindern und wird wissen, warum.
Er gehört genauso vor Gericht, wie jeder andere Bürger auch! Wenn er nichts getan hat, wird er schon nicht verurteilt. Zumindest sollte er als Politiker an unsere Judikative glauben.....
Ob Du, timo, jetzt den Eindruck hast, "Gutti" wäre ja schon genug gestraft, fehlt aber noch das Urteil des Gerichtes. Und wenn er verurteilt würde, wäre er vorbestraft. Auch das wirkt sich auf seine politische und berufliche Laufbahn aus. Das will er nun verhindern und wird wissen, warum.
Er gehört genauso vor Gericht, wie jeder andere Bürger auch! Wenn er nichts getan hat, wird er schon nicht verurteilt. Zumindest sollte er als Politiker an unsere Judikative glauben.....
- timo
- Beiträge: 4301
- Registriert: 29.04.2008, 23:48
- Wohnort: Meerbusch-Büderich (früher Beckhausen u. Bulmke)
Eine rechtskräftige Verurteilung ist in dem Fall sehr unwahrscheinlich, da Ersttäter und minderschweres Vergehen. Sowas läuft auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage (vermutlich Geldbuße) nach § 153 StPO hinaus.Sandra hat geschrieben:Ob Du, timo, jetzt den Eindruck hast, "Gutti" wäre ja schon genug gestraft, fehlt aber noch das Urteil des Gerichtes. Und wenn er verurteilt würde, wäre er vorbestraft.
Ansonsten bin ich, wie schon geschrieben, der Ansicht, daß Gerichte sich lieber in angemessener Weise mit schweren Straftaten beschäftigen sollen, was ja vielerorts wegen Überlastung derzeit nicht geschieht.
Und was hat das mit Gelsenkirchen zu tun?
- ausdemhinterhof
- Beiträge: 1325
- Registriert: 25.10.2007, 21:11
- Wohnort: zwischen den Welten
na Timo nenn mich spießig, aber für mich ist das Betrug....
Oder ist so ein Doktorklau ist nur eine Bagatelle?
Wie hätte das denn ausgesehen, wenn ein nicht so öffentlicher Mensch diesen Betrug gemacht hätte?
Es soll keine Hexenjagd werden, aber so lässt es einen sehr faden Geschmack zurück..
r
Oder ist so ein Doktorklau ist nur eine Bagatelle?
Wie hätte das denn ausgesehen, wenn ein nicht so öffentlicher Mensch diesen Betrug gemacht hätte?
Es soll keine Hexenjagd werden, aber so lässt es einen sehr faden Geschmack zurück..
r
lebdamitsonstnix
- timo
- Beiträge: 4301
- Registriert: 29.04.2008, 23:48
- Wohnort: Meerbusch-Büderich (früher Beckhausen u. Bulmke)
Ich habe nie von einer Bagatelle gesprochen. Schummeln in einer Abi-Klausur ist auch keine Bagetelle und benachteiligt alle, die sich ihren (möglicherweise weniger guten) Schnitt ehrlich erarbeitet haben. Ich bin auch einwandfrei dafür, daß das Konsequenzen haben muss, aber sowas gehört nicht vor Gericht (zumindest vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses, Klagen von "beklauten" Autoren sind ein anderes Thema).ausdemhinterhof hat geschrieben:Oder ist so ein Doktorklau ist nur eine Bagatelle?
Dann wäre vermutlich nie jemand auf die Idee gekommen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Wahrscheinlich wäre die Schummelei nicht mal aufgefallen.Wie hätte das denn ausgesehen, wenn ein nicht so öffentlicher Mensch diesen Betrug gemacht hätte?
Und was hat das mit Gelsenkirchen zu tun?
- ausdemhinterhof
- Beiträge: 1325
- Registriert: 25.10.2007, 21:11
- Wohnort: zwischen den Welten
Timo hat geschrieben:
Oder die Sponsoren...
Ganz ohne Öffentlichkeit, da sonst der Ruf geschädigt wird und die Schadenssumme ins Unermessliche steigt. Da bekommst man den Auspuff nicht mehr hoch! Ich habe einmal einen Anstellungsvertrag eines Bekannten gesehen, der hat einen (echten) Doktor der Biologie und arbeitet nun in der IT, weil es beim Netzwerk große Ähnlichkeiten gibt.... Wenn dort Probleme aus der Vorbildung auf den Arbeitgeber zurück fallen, behält sich der Arbeitgeber alle Schritte vor. Schlechter Ruf wegen Tierversuchen, fehlgeleitete Lehre,...
Aber haben die Universitäten wirklich die Lust, die Parteien zu verärgern?
Na ist ja sonst nichts geschehen....
Können denn die Autoren und die betroffenen alle immer klagen, ohne Angst zu haben Sie könnten Ihre Forschungsarbeit, oder Ihre Öffentlichen Auftraggeber verlieren...Ich habe nie von einer Bagatelle gesprochen. Schummeln in einer Abi-Klausur ist auch keine Bagetelle und benachteiligt alle, die sich ihren (möglicherweise weniger guten) Schnitt ehrlich erarbeitet haben. Ich bin auch einwandfrei dafür, daß das Konsequenzen haben muss, aber sowas gehört nicht vor Gericht (zumindest vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses, Klagen von "beklauten" Autoren sind ein anderes Thema).
Oder die Sponsoren...
Das stimmt mit unter! Die hätten Ihren Job und jede zukünftige Anstellung einfach verlohnen und je nach Arbeitgeber eine prima Schadensersatzklage an den Hals bekommen.Dann wäre vermutlich nie jemand auf die Idee gekommen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Wahrscheinlich wäre die Schummelei nicht mal aufgefallen.
Ganz ohne Öffentlichkeit, da sonst der Ruf geschädigt wird und die Schadenssumme ins Unermessliche steigt. Da bekommst man den Auspuff nicht mehr hoch! Ich habe einmal einen Anstellungsvertrag eines Bekannten gesehen, der hat einen (echten) Doktor der Biologie und arbeitet nun in der IT, weil es beim Netzwerk große Ähnlichkeiten gibt.... Wenn dort Probleme aus der Vorbildung auf den Arbeitgeber zurück fallen, behält sich der Arbeitgeber alle Schritte vor. Schlechter Ruf wegen Tierversuchen, fehlgeleitete Lehre,...
Aber haben die Universitäten wirklich die Lust, die Parteien zu verärgern?
Na ist ja sonst nichts geschehen....
lebdamitsonstnix