Herr Klein - sein Vertrag wurde auf eigenen Wunsch nicht verlängert - ohne Langeweile
Moderatoren: Verwaltung, Redaktion-GG
- Benzin-Depot
- Mitglied der Verwaltung
- Beiträge: 18744
- Registriert: 19.01.2008, 02:38
- Wohnort: Gelsenkirchen
...alle beidewillmotz hat geschrieben:...pffft
reicht das nicht, wenn sich bez. der Regeln die VERWALTUNG meldet!!??
wir wissen doch alle, das ihr auch so denkt!
„Die Menschen", sagte der Fuchs, „die haben Gewehre und schießen. Das ist sehr lästig.“
(Antoine de Saint-Exupéry / aus "Der kleine Prinz")
(Antoine de Saint-Exupéry / aus "Der kleine Prinz")
Aber es schadet auch nicht, wenn das nicht nur Sache der Verwaltung ist. Sie kann auch nicht immer und überall sein. Und ein solcher Ton ist nicht nur für die Vewaltung unangenehm - wie manche denken - sondern auch für alle.willmotz hat geschrieben:...pffft
reicht das nicht, wenn sich bez. der Regeln die VERWALTUNG meldet!!??
wir wissen doch alle, das ihr auch so denkt!
-
- Abgemeldet
[center]Meiwes und Lammerding
Notar und Rechtsanwälte
Gesellschaft Bürgerlichen Rechts
Gabelsbergerstr. 13 Am Hauptmarkt 45879 Gelsenkirchen[/center]
Postfach 102150 45821 Gelsenkirchen
Ihr Zeichen Bearbeiter / Unser Zeichen Datum
Unterlassungserklärung RA Meiwes / M - 08/00236-Z 9. Februar 2009
Klein ./. Niski
Sehr geehrter Herr Niski,
in der Beschwerdesache hat das Kammergericht Berlin die sofortige Beschwerde des Herrn Klein - sein Vertrag wurde auf eigenen Wunsch nicht verlängert - gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11.09.2008 als unbegründet zurückgewiesen.
Der Beschluss des Kammergerichts vom 29.01.2009 liegt in der Anlage in Abschrift für Sie zur Kenntnisnahme bei.
Das Kammergericht hat die Rechtsauffassung des Landgerichts voll und ganz bestätigt.
Damit ist das Verfahren endgültig abgeschlossen.
Die Kosten beider Instanzen hat Herr Klein - sein Vertrag wurde auf eigenen Wunsch nicht verlängert - zu tragen, weil ihm kein Unterlassungsanspruch
zustand. Er hatte lediglich den Anspruch, dass die unzutreffende Meldung auf die Abmahnung hin entfernt wurde.
Auf Ihrer Seite lag keine rechtswidrige Handlung (Verletzung des Persönlichkeitsrechts des
Herrn Klein - sein Vertrag wurde auf eigenen Wunsch nicht verlängert - ) vor, die zum Schadenersatz verpflichten würde.
Wir werden die Kosten unserer Tätigkeit gegen Herrn Klein - sein Vertrag wurde auf eigenen Wunsch nicht verlängert - gerichtlich festsetzen lassen und kommen anschließend auf die Angelegenheit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Bürozeiten: 9 - 13, Mo, Di, Do 15-18, Fr 15 - 16 Uhr Sprechzeiten der Anwälte nach Vereinbarung
Commerzbank Gelsenkirchen 4 002 002 (blz 420 4OO4O) Postbank Essen 512 66-437 (blz 360 100 43) Volksbank eG Gelsenkirchen 510 037 700 (blz 422 600 01)
Hinweis: Es erfolgt eine Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten
e-mail: kanzlei@meiwes-lammerding.de Internet: http://www.meiwes-lammerding.de
[center]Abschrift
Kammergericht
Beschluss[/center]
Geschäftsnummer: 10 W 73/08 27 O 829/08 Landgericht Berlin
In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
des Herrn Matthias K l e i n,
40212 Düsseldorf,
Antragsteller und Beschwerdeführer,
-Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hans-Dietrich Micheli und Partner, Stadthausbrücke 1-3, 20255 Hamburg -
gegen
Herrn Heimnz Niski,
von Oven Straße 10, 45879 Gelsenkirchen,
Antragsgegner und Beschwerdegegner,
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Heinz-Günther Meiwes und Klaus Lammerding, Gabelsbergerstraße 13, 45879 Gelsenkirchen -
hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Neuhaus, den Richter am Kammergericht Frey und den Richter am Kammergericht Thiel am 29. Januar 2009 beschlossen:
AVR1
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 11. September 2008 - 27 O 829/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 1.700,00 Euro festgesetzt.
[center]Gründe[/center]
Die gemäß § 91 a Abs. 2 ZPO statthafte Beschwerde des Antragstellers ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht im Sinne des § 569 ZPO eingelegt worden. In der Sache erweist sie sich als unbegründet.
Das Landgericht hat, nachdem die Parteien das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, dem Antragsteller zu Recht die Kosten des Verfahrens auferlegt. Dem Antragsteller stand der geltend gemachte Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. den §§ 823 Abs. 1 BGB, 185 ff. StGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG gegen den Antragsgegner nicht zu.
Der Senat folgt der Auffassung des Landgerichts, dass zugunsten des Antragsgegners das sog. Laienprivileg greift. Danach musste der Antragsgegner Presseberichte nicht auf dessen Wahrheitsgehalt überprüfen, und zwar unabhängig davon, ob er diese zur Grundlage einer eigenen Äußerung macht oder - wie hier - einen Artikel unkommentiert ins Internet stellt. Eine Haftung des Antragsgegners auf Unterlassung setzt also voraus, dass dieser Kenntnis von der Unwahrheit der streitgegenständlichen Äußerungen bzw. von der Tatsache hatte, dass der Verlag der WAZ gegenüber dem Antragsteller eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Davon kann vor Erhalt der Abmahnung nicht ausgegangen werden. Dass dem Antragsgegner die Veröffentlichung einer Gegendarstellung nicht entgangen sein kann, ist eine durch nichts belegte Vermutung des Antragstellers. Der Antragsgegner hat die streitgegenständlichen Äußerungen auch unverzüglich nach Erhalt der Abmahnung aus dem von ihm veröffentlichten Artikel entfernt. Dass er gleichzeitig die Aufforderung des Antragstellers zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und dessen Richtigstellungsverlangen ins Internet gestellt hat, begründet ebenfalls keine Haftung des Antragsgegners, auch wenn diese die angegriffenen Äußerungen enthielten. Dies lag in der Natur der vom Antragsteller begehrten Richtigstellung, wobei es keinen Unterschied macht, ob diese - wie verlangt - als eigene Erklärung des Antragsgegners oder als Verlangen des Antragstellers veröffentlicht wurde.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.
Neuhaus Frey Thiel
- Benzin-Depot
- Mitglied der Verwaltung
- Beiträge: 18744
- Registriert: 19.01.2008, 02:38
- Wohnort: Gelsenkirchen
Jawoll, endlich is Ruhe im Kartong!
(mal so ganz leise von der Seite als Oberbedenkenträger: meint ihr, das ist okay, die Adressdaten von "du weißt schon wer" hier so öffentlich zu machen?)
(mal so ganz leise von der Seite als Oberbedenkenträger: meint ihr, das ist okay, die Adressdaten von "du weißt schon wer" hier so öffentlich zu machen?)
Selbstverständlich klauen Dir Ausländer Deinen Job! Aber wenn Dir jemand ohne Geld, Kontakte und Sprachkenntnisse Deinen Job wegnehmen kann, bist Du vielleicht einfach nur Scheiße!“ Louis C.K.
Que hora son mi corazon! (Manu Chao)
Que hora son mi corazon! (Manu Chao)
-
- Abgemeldet
Danke.Sandra hat geschrieben:Gemäß meinem Lieblingszitat:Herzlichen Glückwunsch!!!!!Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren
Zum Thema "kämpfen" fällt mir in dem Zusammenhang "Solidarität" und "Einzelkämpfer" ein.
Ich habe sehr genau registriert, wer von den Gelsenkirchener Bloggern die ganze Sache für erwähnenswert hielt und wer nicht.
Ich habe auch registriert, wer Spott und Häme abkübelte ... aber Schwamm drüber.
Heute Nacht wachte ich gegen 2 Uhr auf und dachte ... hmmm war da nicht noch ein ausstehendes Urteil griff zu einem Stapel Bücher .. und erwischte "Die große Gier" von Hans Leyendecker - über Korruption, Kartelle, Lustreisen - Warum unsere Wirtschaft eine neue Moral braucht.
Ich blätterte ein wenig und las mich fest. Und dachte... ob es dies Jahr noch das Urteil geben wird? Und ich dachte: ich will das alles eigentlich nicht wissen, was da in dem Buch steht.
- Scholvener Jung
- Beiträge: 1491
- Registriert: 11.12.2007, 15:55
- Wohnort: Oberscholven