Blind in GE

Was so passiert, was mal passiert ist ...

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Chronistin66
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Blind in GE

Beitrag von Chronistin66 »

Blind in GE
Teil 1:


[center]Bild[/center]
Blidbeschreibung:
Ein Blindenzeichen liegt auf Pflastersteinen, die verlegt werden, um Blinden und Sehbehinderten die Orientierung im öffentlichen Raum zu erleichtern.

Fuchs hat geschrieben: Die Idee, mal etwas über die Lebens-Bedingungen von Sehbehinderten in unserer Stadt
zu schildern, existierte schon seit geraumer Zeit.
Mittlerweile haben sich Chronistin und ich mal in das pralle Leben begeben, um zu recherchieren, was es hier so alles gibt, was sich getan hat und tut.

Uns wurde allerdings schnell klar, dass es für uns Sehende ein völlig unbekanntes und daher neu zu erschließendes Thema ist.

Wo fangen wir an?

Wir trafen uns also, fuhren los und versuchten uns in die fremde Welt einzufühlen.

Da gibt es doch diese Rillen, Markierungen und Noppensteine.
Auf Gehwegen, an Haltestellen, usw. - also nix wie hin.
Da wir ebenso wenig wussten, was wichtig ist, warum es vielleicht wichtig ist und wieso es - trotz gleicher Bauart der Objekte - Unterschiede gibt, mussten wir uns vorab durch Gesetze und Verordnungen, Begriffsbestimmungen sowie Normen wühlen.
Eine kurze Info vorab:
Wie Ihr an dem ersten Bild bemerkt habt, haben wir uns dazu entschlossen, dass wir die Bilder, die zu sehen sind, noch mal kurz in kursiv beschreiben. Es ist selbstredend, warum wir das machen. :wink:
Wir bitten es Euch, falls Ihr zu diesem Thema Bilder reinstellt, das auch so zu machen.
So gezz aber!
Fuchs und ich haben im ersten Stepp erst mal recherchiert, was es für Richtlinien für Blinde und Sehbehinderte im öffentlichen Raum gibt. Mit den Richtlinien sind wir durch die Stadt gelaufen und haben hauptsächlich auf den Boden gesehen.
Dazu aber später mehr…
Wir wollen Euch nicht ohne Ende mit Gesetzestexten quälen, aber es gibt in diesem Zusammenhang ein wichtiges Gesetz:
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung hat geschrieben: Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
§ 4
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen. Der Zugang und die Nutzung müssen für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig. Zu den gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, Beförderungsmittel im Personennahverkehr, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen.
Alles basiert auf dem Zwei-Sinne-Prinzip:
Alle Informationen aus der Umwelt werden vom Menschen über die Sinne aufgenommen. Wenn ein Sinn ausfällt, sind entsprechende Informationen durch einen anderen notwendig. Sie müssen deshalb nach dem Zwei-Sinne-Prinzip mindestens für zwei der drei Sinne „Hören, Sehen, Tasten“ zugänglich sein.

Das heißt mit anderen Worten, kann ich die Ampel nicht sehen, dann muss ich sie hören!
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Bildbeschreibung:
Ampelanlage an der Post an der Husemannstraße Ecke Dickampstraße. Detailaufnahme mit Ampelknopf mit Blindenzeichen.

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Bildbeschreibung:
Akustischer Signalgeber oberhalb der optischen Lichtsignale.

Dieses Kästchen oberhalb der optischen Lichtsignale ist der akustische Signalgeber für Blinde und Sehbehinderte.

Bodenindikatoren:
Wie ich schon eingangs geschrieben habe, sahen wir eine Menge auf den Boden. Denn da sind solche Steine verlegt:

[center]Bild
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Bildbeschreibung:
Detailbild eines Pflastersteines mit Rillen, der zur Orientierung im öffentlichen Raum dient.


Hier mal ein Detail. Diese Steinen haben Rillen, die ca. 1 cm tief. Hintereinander verlegt dienen sie dienen zur Orientierung für Blinde, die mit einem Langstock unterwegs sind.
Dann gibt es noch diese Noppensteine, die doch ein wenig aussehen wie aus dem Legokasten von Fuchsen Sohn. :wink:
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Bildbeschreibung:
Einzelner Pflaterstein mit Noppen.


Solche Rillen- und Noppensteine nennt man nach DIN 32984 (2000-05): Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum:

Das sind Leitstreifen, Aufmerksamkeitsfeld, Auffangstreifen, Begleitstreifen, Begrenzungs- und Schutzstreifen, Leuchtdichtekontrast mit hohen taktilen, akustischen und optischen Kontrast (Leuchtdichte und Farbe) zum angrenzenden Bodenbelag.
Wenn man darauf achtet, dann findet man sie an vielen Stellen in unserer Stadt.
Hier mal ein Beispiel vom Hauptbahnhof:

[center]Bild
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Bildbeschreibung:
Zwischen Kopfsteinpflaster laufen vier Streifen mit Rillensteinen auf ein Feld mit Noppensteinen zu.


Hier kann man sehr schön erkennen, dass die Rillensteine den Weg weisen und die Noppensteine eine Richtungsänderung anzeigen.

Nun gut, jetzt kann man von der Stadt nicht verlangen, dass sie alle Bepflasterung in unserer Stadt herausreißt und durch solche neue barrierefreundlichen ersetzt. Allerdings muss sie sich bei jeder neuen baulichen Anlage im öffentlichen Raum an die geltenden Richtlinien halten.
Wir zeigen nun hier ein paar Beispiele in unserer Stadt, wo die Richtlinien umgesetzt wurden:

Anfang und Ende von Leitstreifen, wenn keine Auffangstreifen angeschlossen sind.
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Bildbeschreibung:
Neben der normalen Besplasterung laufen zwei Streifen bestehend aus Rillensteine im rechten Winkel auf ein Feld bestehend aus Noppensteine zu.


Verzweigungen von Leitstreifen
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Bildbeschreibung:
Zwischen Kopfsteinpflaster laufen drei Streifen mit Rillensteinen auf ein Feld mit Noppensteinen zu.



Informationselemente für Blinde und Sehbehinderte
[center]Bild
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Bildbeschreibung:
Detailaufnahme aus einem Aufzug. Unter dem weißen Schild mit erhabenen schwarzen Buchstaben erkennt man Brailleschrift.


Einsatz bei Fußgängerfurten und -überwegen
[center]Bild [/center]
Bildbeschreibung:
Ein Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen und einer Mittelinsel. Alle Übergänge auf den Gehwegen und auf der Mittelinsel hin zur Fahrbahn sind mit Rillenplatten ausgelegt.


Fahrtreppen und Aufzügen
[center]Bild [/center]
Bildbeschreibung:
Wegeleitsystem, welches zu einem Aufzug führt.


Straßenbahn- und Bushaltestellen zum Auffinden des Einstieges
[center]Bild[/center]
Bildbeschreibung:
Ein Bushaltestellenhäuschen, an dem zwei Rillenstreifen zu einem Feld mit Noppen mit Noppensteinen führt.



Die meisten Beispiele haben wir umgebauten Hauptbahnhof gefunden und auf der Frankampstraße in Erle, die erst jüngst einen neuen Fahrbahnbelag bekommen und die Gehwege und Bushaltestellen wurden mit einem neuen Bodenbelag ausgestattet.

Doro und Fuchs

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Von-Ückendorf-nach-Leithe
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Beitrag von Von-Ückendorf-nach-Leithe »

Hallo zusammen,

für den Bereich der Informationstechnologie - insbesondere Internet - gilt über das schon erwähnte Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) hinaus unter anderem auch die BITV NRW (= Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung NRW).

Anbei der Link zum Verordnungstext (pdf-Dokument):
http://www.leben-ohne-barrieren.de/rech ... tv_nrw.pdf
Glück Auf!
Thomas

Troy
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Beitrag von Troy »

Neulich im Hotel MARITIM zufällig gesehen:
Bild
Bildbeschreibung:
Auf dem Handlauf eines Treppengeländers, das gepolstert und mit Kunstleder bezogen ist, ist ein kleines Schild angebracht mit dem Text: "ZUR LOBBY" - und ein Pfeil zeigt nach links bzw. oben. Darunter finden sich Breill-Zeichen.


Vielleicht gibt's da noch mehr?

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Chronistin66
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Beitrag von Chronistin66 »

Troy hat geschrieben: Bildbeschreibung:
Auf dem Handlauf eines Treppengeländers, das gepolstert und mit Kunstleder bezogen ist, ist ein kleines Schild angebracht mit dem Text: "ZUR LOBBY" - und ein Pfeil zeigt nach links bzw. oben. Darunter finden sich Breill-Zeichen.


Vielleicht gibt's da noch mehr?
:2thumbs:

Genau das wünschen wir uns!

Wo habt ihr "taktile" Erkennungsmerkmale gesehen?

Weiß jemand mehr über Blinde und Sehbehinderte in GE?

Fuchs und ich waren sehend "blind", wenn es um das Thema ging.:shock:
Wir konnten uns dem Thema als "Sehende" nähern. Mit Bildern und Fotos!

Wir sind beide ausgestattet mit einer Sehhilfe, die uns zu ca. 80% (bei mir) und zu 100% (bei Fuchs) hilft.
Aber mit "zuen Augen" durch die Gegend zu gehen macht mir persönlich Angst.

Doro

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staudermann
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blind

Beitrag von staudermann »

das ist doch mal nen vernünftiges thema hut ab

gruss

deti
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komm wir essen opa

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timo
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Beitrag von timo »

Troy hat geschrieben: Vielleicht gibt's da noch mehr?
Auf den Treppengeländern zu den Bahnsteigen am Hauptbahnhof sind auch Hinweise in Brailleschrift angebracht. Ein Bild reiche ich bei Gelegenheit nach, sofern mir keiner zuvorkommt.

buerio
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Beitrag von buerio »

Auch meinen Hut ab zu diesem Thema.
Die heutige Technik hat so manches auf die Beine gestellt, um Blinden oder schwer Sehbehinderten, zu helfen oder Hifsmittel zu stellen.
Ich denke nur an die Medikamentenverpackungen mit Blindenschriftprägung.
Das sollte Pflicht für alle Pharmahersteller werden.

Oder die Blinden im Schwerbehindertenblock Y / X in der Arena von Schalke 04,
die mit Kopf-Hörhilfe das aktuelle Geschehen vermittelt bekommen.
So etwas gab es früher NICHT.

Das Erblinden wird sowieso in nächster Zukunft mehr Thema werden.
Denke nur an die AMD(Altersbedingte Makulade Degeneration),Diabetes Nebenwirkungen.
Die deutsche Bevölkerung wird älter und auch die Sinneserkrankungen nehmen zu.

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Chronistin66
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Beitrag von Chronistin66 »

buerio hat geschrieben:
Oder die Blinden im Schwerbehindertenblock Y / X in der Arena von Schalke 04,
die mit Kopf-Hörhilfe das aktuelle Geschehen vermittelt bekommen.
So etwas gab es früher NICHT.
@buerio

Erster Kontakt war mit einer blinden Frau, die mit Oli4 mitgegangen ist. Soweit ich weiß, labert er 90 Minuten durch. Respek in der Nordkurve oder sonst wo.

Ich habe sie in meiner Mail angeschrieben und habe vorsichtig angefragt, wie sie die Seite der GGs (emp)findet.

"Zu viele Bilder!", war die Antwort auf die GGs.

Als ich mich mit Fuchs zum ersten mal getroffen habe, habe ich zu meinen Mann gesagt: "Wir machen Fotos für Blinde"
Mein Mann brach in schallendes Gelächter aus.
Kann ich verstehen.

Wir sind "Blind für (in) GE"

Wir können nämlich sehen....

Doro

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Chronistin66
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Beitrag von Chronistin66 »

Teil 2:

Hauptbahnhof:

Fuchs und ich haben uns den Bahnhof mal genauer angesehen. Und man muss sagen, dass er nach seinem Umbau zur WM2006 ein Vorbild ist, wenn man geeignete Beispiele für Blindenleitsysteme in unserer Stadt sucht.
Hier die Infotafel des Hauptbahnhofes.
Bild
Bildbeschreibung:
Orientierungstafel im Gelsenkirchener Hauptbahnhof.

Fuchs geh mal näher dran…
Bild
Bildbeschreibung:
Detailaufnahme der Orientierungstafel im Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Erhabene Buchstaben und Brailleschrift sind deutlich zu erkennen.

Danke! :wink:

Die Buchstaben sind erhaben und unter Schrift kann man die Brailleschrift erkennen.

Auch in den Aufzügen sieht man die Brailleschrift auch:
Bild
Bildbeschreibung:
Detailaufnahme aus einem Aufzug im Hauptbahnhof. Bedienungselemente fürs erste Obergeschoss, der Nullebene, Alarm und Tür. Große weiße Quadrate mit schwarz erhabenen Ziffern. Darunter die erhabene Brailleschrift.


An Treppen Auf- und Abgängen sind die Rillensteine:
Bild
Bildbeschreibung:
Links im Bild ein Handlauf, der 5 Stufen einer Treppe überbrückt. Davor Rillensteine, die vor und hinter dieser Treppe in zwei Reihen mit Rillen in Laufrichtung verlegt wurden. Drumherum Kopfsteinpflaster. Die erste und die letzte Stufe hat zusätzlich im Abstand von ca. 5cm gelb Leuchtpunkte.


Hier am Hauptbahnhof haben wir wirklich viele Dinge gefunden, die den Richtlinien entsprechen. Gehen wir ein wenig in die Tiefe…

Leitstreifen an Bushaltestellen und Bahnsteigen:
Leitstreifen an Bushaltestellen können analog wie an Bahnsteigen angeordnet werden. Die Leitstreifen erfüllen eine Leit- und Warnfunktion. Das Längsprofil entspricht der Gehrichtung.
Auf Bahnsteigen sind Leitstreifen in einem Abstand zwischen 600 mm und 900 mm parallel zur Bahnsteigkante entsprechend den jeweils gültigen Vorschriften zu verlegen. Bei höheren Geschwindigkeiten der Verkehrsmittel bis 2000 mm.
Bild
Bildbeschreibung:
Ein Schaubild mit Bahnsteigkante, Leitstreifen und Abstand zwischen 600 und 2000 mm.


Wie man in diesem Schaubild sieht, sind 60 bis 200 cm notwendig.
Hier sind die die Richtlinien eingehalten.
Bild
Bildbeschreibung:
Bahnsteig mit Gleis des Hauptbahnhofes. Rillensteine sind in Richtung der Fahrtrichtung rechts der Gleise verlegt. Daneben unterschiedliche Bodenbeläge von ca. einem Meter, bis es in ca. 1,20 m Tiefe zu dem Bahngleis abgeht.


Stellt man sich allerdings auf diesem Streifen, wenn ein Güterzug vorbeirauscht, dann merkt man unweigerlich den Sog. Deswegen soll bei einer Überarbeitung bei der Norm DIN 32984 dieser Abstand des Leitstreifens auf 1m erhöht werden.
nullbarriere.de hat geschrieben: Bei den "1. Nordhessischen Verkehrstagen" war auch der Blindenpädagoge Dietmar Böhringer anwesend. Er ist auch Mitglied des kleinen Arbeitskreises, der dabei ist, eine neue Vorlage für die Norm DIN 32984 zu erarbeiten. Hoffentlich sorgt er dafür, dass die unheilvollen Nachrichten der Busexperten auch im DIN-Gremium ankommen und dort berücksichtigt werden.
Quelle:
http://nullbarriere.de/blindenleitsyste ... atoren.htm

Fuchs und ich stellten fest, dass an diesem Bahnsteig noch nicht mal ein Abstand von 60 cm eingehalten wurde:
Bild
Bildbeschreibung:
Rillensteine, die ca. 15cm breit sind und Fahrrichtung des Gleises verlegt wurden. Links daneben eine Plattenverlegung von ca. 50 cm. Der restliche Bodenbelag sind Fliesen.


Diese schmalen Rillensteine findet man an der Straßenbahnhaltestelle des Hauptbahnhofes. Wie man sieht ist der Abstand unter 60 cm und es fehlt auch die Orientierungshilfe beim Einstieg.
Zur Ehrenrettung dieser Haltestelle muss man allerdings dazu schreiben, dass die Haltestelle aus den frühen 80iger stammte und da gab es diese Richtlinien noch nicht.
So was dürfte heute nicht mehr gebaut werden und wenn die Haltestelle mal irgendwann einen Belag bekommen sollte, dann wird das geändert.

Doro und Fuchs

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piratenauge
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Beitrag von piratenauge »

Auch am HauptbahnhofBildBild
Es gibt 2 Wörter die dir im Leben
viele Türen öffnen werden -
ziehen und drücken.
© auf Fotos

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staudermann
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blinde

Beitrag von staudermann »

moin doro

das mädel heißt sabrina ich war mal mit der in nürnberg mit dem supporters bus und ich hatte das mädel am wickel das heisst jeder ist mal dran und kümmert sich etwas um sabrina

wir gingen auf eine rolltreppe zu sabrina es kommt eine rolltreppe mach dir keine sorgen da komm ich besser mit klar wie du war ihre antwort

weiterhin sagte sie zu mir ich höre an deinen schritten was kommt und was nicht das fand ich sehr beinrduckend

der klassiker wenn wir nach hause fahren wird sie im autobahn kreuz witten rausgelassen dann bestellt sie sich nen taxi und fährt nach hause alleine

sie sagte mir mal das blind sein für sie nicht schlimm ist weil sie nie sehen konnte schlimm ist es für menschen die sehend waren und dann blind würden

gruss

deti

ps die fährt alleine mit hund inne ganzen republick herum mit der bahn
thomas linke fussballgott
komm wir essen opa

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Chronistin66
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Beitrag von Chronistin66 »

piratenauge hat geschrieben: Auch am Hauptbahnhof
Bild
Bildebeschreibung:
Treppenabgang mit Geländer in die Untergrundbahn.


Bild
Bildbeschreibung:
Detailaufnahme. In erhabener Schrift steht "Zur Stadtbahn" und darunter Brailleschrift.
Danke Piratenauge für die Fotos. Ich habe mir erlaubt die Fotos kurz beschreiben. :wink:

@Staudermann
Gut, dass Sabrina gut klarkommt. Wir Sehenden können uns das kaum vorstellen, sich nur auf die Ohren und die Nase zu verlassen.

Doro

GELSENZENTRUM
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Beitrag von GELSENZENTRUM »

Was mich interessiert: Gibt es da entsprechende Vorgaben, ist so ein Hinweis grundsätzlich immer an der gleichen Stelle des Geländers angebracht? Wie soll ein Blinder sonst den Hinweis finden? Nicht jeder Blinde benutzt zwangsläufig das Geländer genau an dieser Stelle.

Mein Halbbruder ist seit seiner Jugend blind, ein langsam voranschreitende Krankheit, unaufhaltsam ist er erblindet, mittlerweile ist er seit vielen Jahren vollblind.

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Beitrag von Chronistin66 »

@Gelsenzentrum

Ich kann Dir die Frage leider nicht beantworten. Ich habe mich zwar durch Millionen von Verordnungen gewühlt, aber so was habe ich nicht gelesen.

Manche Verordnungen werden auch nicht eingehalten. So steht geschrieben, dass vor Bahnübergängen auch diese Noppensteine verlegt werden sollen.

Da man gerade an der Emschertalbahn (Bismarckstraße) die Straße mit Gehwegen erneuert, haben wir gedacht, dass wir da für dieses Beispiel fündig werden.

Bild

Bildbeschreibung:
Bahnübergang mit Andreaskreuz und Schranke. Davor ein neuverlegte Gehweg ohne Noppenfeld.


Fehlanzeige! :?

Doro

GELSENZENTRUM
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Beitrag von GELSENZENTRUM »

@Chronistin66: Na prima! Zuständigkeit feststellen, Stadt oder Bahn oder wer, und handeln! Schreiben, Telefonieren. Willst Du das übernehmen? Das geht doch nicht an, wenn es doch extra entsprechende Vorschriften gibt. Wenn ich das Bild so sehe, bleibt der Fußweg bei geschlossenen Schranken passierbar?

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