(Historische) Mordfälle in Gelsenkirchen

Was so passiert, was mal passiert ist ...

Moderatoren: Verwaltung, Redaktion-GG

Benutzeravatar
Minchen
Beiträge: 3008
Registriert: 05.01.2009, 18:12
Wohnort: Rotthausen

Re: (Historische) Mordfälle in Gelsenkirchen

Beitrag von Minchen »

Das ist ja unfassbar, wieviele unaufgeklärte Morde es allein in Gelsenkirchen gibt. Und ich dachte, da wäre die Aufklärungsrate so hoch? :o
Kassandra war doch eine furchtbare Populistin.

Das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde.
(Shakespeare, König Lear)

Benutzeravatar
revier04
Beiträge: 1250
Registriert: 07.06.2009, 16:52
Wohnort: Gelsenkirchen-Erle

Re: Eine Erler Bluttat vor Gericht

Beitrag von revier04 »

Letztlich "nur " ein Totschlag, aber die Schilderung in der damaliger Tagespresse ist schon lesenswert.

Aus dem Artikel der Gelsenkirchener Allgemeine Zeitung vom 01.04.1931: "Das Essener Schwurgericht hatte sich in seiner gestrigen Sitzung schon wieder mit einer Bluttat zu beschäftigen, die ein junges Menschenleben jäh dahin raffte. Der Schauplatz der blutigen Tragödie ist wieder einmal Erle geworden."

Hier gehts weiter:
https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/6406813

Benutzeravatar
Westfale
Beiträge: 809
Registriert: 27.09.2009, 16:16
Wohnort: Buer

Re: (Historische) Mordfälle in Gelsenkirchen

Beitrag von Westfale »

Im Fdebruar 1949 wurde im Pfarrhaus der katholischen Gemeinde Heßler der Pfarrer Niggemeyer in seinem Pfarrhaus brutal erschlagen
Bei der Beerdigung folgten dem Trauerzug Tausende. Voran ein Leichenwagen, der von einem Pferdegespann gezogen wurde, in der Folge zahlreiche Kinder aus der Gemeinde, dahinter allein 70 Geistliche, darunter drei Prälaten, Dutzende Ordensleute und Ministranten, die Familie, der Kirchenvorstand, Freunde und Gemeindemitglieder. Meinolf Niggemeyer wurde am 18. Februar 1949 beigesetzt.
Der Mord ist nie aufgeklärt worden.
Bild
Quelle. Institut für Stadtgeschichte
Im Bild ist übrigens noch die alte Brücke der Eisenbahnlinie Wanne/Schalke/Heßler/Katernberg/Essen zu sehen. Rechts vom Trauerzug lag der Bahnhof Heßler.

In dem vom Heimatbund Gelsenkirchen veröffentlichten Heft "Wissenswertes zum Westfriedhof" widmen die Autoren Lothar Ullrich und Heinz Pfaff der Bluttat ein Kapitel.

westfale
Aus der Hochstraße darf keine Bahnhofstraße 2.0 werden.

Lucasdakar
Beiträge: 395
Registriert: 19.01.2015, 14:46
Wohnort: Dorsten-Rhade

Re: (Historische) Mordfälle in Gelsenkirchen

Beitrag von Lucasdakar »

Gab es auch nicht ein Mord in der Arminstraße wo der Inhaber des Cafe Arminstraße in den Ender 80 iger Anfang der 90 Jahre umgebracht wurde.

Ich erinnere mich daran der der Typ umgebracht wurde, ich glaube der Täter wurde gefasst. Hagier war wohl das Motiv.
@Lucasdakar
mit Ruhrpott im Herzen-Toleranz und Gerechtigkeit sind mein Credo

Benutzeravatar
heen
Beiträge: 916
Registriert: 23.07.2018, 10:10
Wohnort: GE-Scholven

Re: (Historische) Mordfälle in Gelsenkirchen

Beitrag von heen »

Mal was aus dem vorletzten Jahrhundert:
Wattenscheider Anzeiger hat geschrieben:Kriminal-Verhandlung
Münster, 20. Jan. [1873]
Heute wurde gegen den Bergmann Theodor Dahm aus Erle, Kirchspiel Buer, wegen Mordes verhandelt. Der Thatbestand ist folgender:
Am Abend des 27. September v. J. wurde der Bergmann Theodor Erstemper in seiner Wohnung zu Erle erschossen. Es war, nach der Aussage der Ehefrau Erstemper, von außen an das Fenster geklopft worden, worauf ihr Mann das Fenster öffnete und sofort den Schuß erhielt, welcher ihm den Hirnschädel zerschmetterte und den alsbaldigen Tod zur Folge hatte. Die Obduction stellte fest, daß das den Tod bringende Gewehr mit zerhacktem Blei geladen gewesen war. Der Angeklagte Dohm steht unter der Anklage der Thäterschaft und zwar mit dem erschwerenden Umstande, die Tödtung mit Überlegung ausgeführt und sich deshalb des Mordes schuldig gemacht zu haben.
Die Geschworenen stellten durch ihren Wahrspruch den Thatbestand der vorsätzlichen Tödtung fest, verneinten dagegen das Vorhandensein der Ueberlegung.
Auf Grund dieser thatsächlichen Feststellung wurde der Angeklagte wegen Todtschlags zu sieben Jahren Zuchthaus verurtheilt.
aus: Wattenscheider Anzeiger V. Jahrgang Nr. 9; Mittwoch, 29. Januar 1873
https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/8160189

Benutzeravatar
heen
Beiträge: 916
Registriert: 23.07.2018, 10:10
Wohnort: GE-Scholven

Re: (Historische) Mordfälle in Gelsenkirchen

Beitrag von heen »

Mal was aus Bismarck.
Unter Montag, den 27. Juli steht in der Stadtchronik 1964, 2. Teil:
Stadtchronik 1964 hat geschrieben:Am 8.Dezember 1963 war der Italiener Francesco Cherche in der Gaststätte "Metropol" in Bismarck auf der Toilette durch einen Schuß tötlich verletzt worden. Der Tat verdächtigt wurde der italienische Gastarbeiter Giovanni M., der jetzt vor dem Schwurgericht in Essen stand. Obwohl Zeugen ihn belasteten, bestritt er wortreich die Tat. Das Schwurgericht verurteilte den 30 Jahre alten Italiener wegen fahrlässiger Tötung und verbotenen Waffenbesitzes zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte seine ursprüngliche Anklage wegen Totschlags nicht aufrecht erhalten. Der Verteidiger hatte Freispruch beantragt.
Link zum PDF (52 MB): https://www.gelsenkirchen.de/de/bildung ... 1964_2.pdf

Benutzeravatar
heen
Beiträge: 916
Registriert: 23.07.2018, 10:10
Wohnort: GE-Scholven

Re: (Historische) Mordfälle in Gelsenkirchen

Beitrag von heen »

Zum Samstagabendgrusel mal richtig viel Blut.
In der Nachbargemeinde Ueckendorf wurde in der Nacht vom 30. auf den 31. Jan. [1876] ein Bergmann Namens Klein durch einen Messerstich so erheblich verletzt, daß der Tod unmittelbar nach der Verletzung erfolgte. Es wurde, wie es in hiesigen Polizeibezirkr in den letzten Jahren in mehreren Fällen vorgekommen, die arteria brachialis durchschnitten, so daß der Tod die Folge einer raschen Verblutung war. Strafrechtlich wird sich die That als Todtschlag qualifiziren, so viel bis jetzt festzustellen gewesen. Der Thäter ist sofort festgenommen.
Der Reichsfreund 1876-02-03 Nr. 15

Benutzeravatar
heen
Beiträge: 916
Registriert: 23.07.2018, 10:10
Wohnort: GE-Scholven

Re: (Historische) Mordfälle in Gelsenkirchen

Beitrag von heen »

Hiermal einen frevelhaften, meuchelnden Würgemord:
Nationale Emscher Zeitung hat geschrieben: Gelsenkirchen, 3. November
Bereits am Samstag wurde uns das Gerücht einer schaudervollen That berichtet, die so recht wieder die im Kostgängerwesen liegenden Erfahrungen zeigte, wir zogen es aber vor, solange über das Verbrechen zu schweigen, bis die gerichtliche Untersuchung die That erwiesen habe. Das ist nun gestern wohl geschehen, denn eine Ehefrau und ihr Kostgänger sind nach Bochum transportirt, auf den Verdacht hin, den Mann der ersteren erdrosselt zu haben. Es ist wohl bereits als erwiesen anzunehmen, daß die beiden Verhafteten den ihrem verbrecherischen Verhältnisse im Wege stehenden Mann umgebracht haben. Wie uns erzählt wird, wäre der Frevel vielleicht noch unentdeckt geblieben, wenn nicht ein Armensarg verlangt wäre. So sollen zufällig die blauen Flecken am Halse des Todten zur Kenntniß der Behörde gekommen sein. Das jüngste Kind der Frau ist in eine Familie untergebracht. Diese Mordthat, die einer ähnlichen in Ueckendorf gefolgt ist, mahnt wieder zur Beschleunigung der von der Regierung beabsichtigten Regelung des Kostgängerwesens.
Da bleibt einem die Luft weg.
Nationale Emscher Zeitung 1878 Nr. 220, 5. November; Seite 2, 3. Spalte (Aus den Provinzen)
https://zeitpunkt.nrw/ulbms/periodical/zoom/9081324

Benutzeravatar
rapor
Beiträge: 5882
Registriert: 31.03.2008, 18:57
Wohnort: Ückendorf

Re: (Historische) Mordfälle in Gelsenkirchen

Beitrag von rapor »

Gewalt war früher durchaus an der Tagesordnung, oft im Suff. Bei der Durchsicht alter Zeitungen kann man schon ins Staunen kommen.
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!

Benutzeravatar
Leviathis
Beiträge: 16
Registriert: 18.10.2019, 22:07
Wohnort: Bramsche / Niedersachsen

Re: (Historische) Mordfälle in Gelsenkirchen

Beitrag von Leviathis »

heen hat geschrieben:
20.03.2021, 21:49
Zum Samstagabendgrusel mal richtig viel Blut.
In der Nachbargemeinde Ueckendorf wurde in der Nacht vom 30. auf den 31. Jan. [1876] ein Bergmann Namens Klein durch einen Messerstich so erheblich verletzt, daß der Tod unmittelbar nach der Verletzung erfolgte. Es wurde, wie es in hiesigen Polizeibezirkr in den letzten Jahren in mehreren Fällen vorgekommen, die arteria brachialis durchschnitten, so daß der Tod die Folge einer raschen Verblutung war. Strafrechtlich wird sich die That als Todtschlag qualifiziren, so viel bis jetzt festzustellen gewesen. Der Thäter ist sofort festgenommen.
Der Reichsfreund 1876-02-03 Nr. 15

Ich heiße Klein mit Nachnamen, meine Familie kommt aus Ückendorf und geboren wurde ich exakt auf den Tag genau 102 Jahre nach diesem Vorfall. Jetzt ist mir gruselig zumute... :shock: :schockiert:

Benutzeravatar
heen
Beiträge: 916
Registriert: 23.07.2018, 10:10
Wohnort: GE-Scholven

Re: (Historische) Mordfälle in Gelsenkirchen

Beitrag von heen »

Mal etwas besonderes.
Mord aus Mordlust.


GELSENKIRCHENER KNABENMORD

Am Mittwoch, 10. Mai 1933 besucht einer der Großeltern des 6jährigen August B. dessen Eltern. Da wurde festgestellt das August, auch Heinerle genannt, seit dem Vortag verschwunden war. Großeltern und Eltern vermuteten den Jungen bei jeweils anderen Partei. Gefehlt.
Die Verwandschaft wurde befragt und am Ende erstattete man bei der Polizei eine Vermisstenanzeige.
VERMISSTENANZEIGE hat geschrieben: Sechsjähriges Kind vermißt!
Seit dem 9. Mai wird das sechs Jahre alte Kind August B., Wiehagen, vermißt. Beschreibung: etwa ein Meter groß, dunkelblondes Haar (Ponnyschnitt), im Haaransatz vorne befindet sich ein Wirbel, rötlich-braunes rundes Gesicht, hohe Stirn, blaue Augen, gradlinige Nase; Bekleidung: Bläuliche gestrickte Zipfelmütze, glauer verwaschener Kieler Mantel mit gelben Metallknöpfen, graubrauner Pullover mit Reißverschluß, dunkelgraues Höschen, weißes Unterhöschen, weißes Hemd, graue Kniestrümpfe mit buntem Rand und schwarze Kragenschuhe. Der Junge ist zuletzt zwischen 18 und 19 Uhr auf dem Hof neben seiner Wohnung gesehen worden.
Zweckdienliche Angaben, namentlich auch darüber, ob beobachtet worden ist, daß das Kind von einem Radfahrer mitgenommen wurde, nehmen die Kriminalpolizei in Gelsenkirchen sowie sämtliche Polizeidienststellen entgegen.

Allgemeine Zeitung Nr. 129, Donnerstag 11. Mai 1933, Seite 7
Die Polizei nahm den Fall sehr ernst, immerhin hatte eine Tante des Jungen bei der Polizei ausgesagt, dass sie ihn am Dienstag zwischen 17 und 18 Uhr als Mitfahrer von Konrad J., einem 16jährigen Lehrling, auf dessen Fahrad gesehen hatte.
Konrad J. wurde befragt und stritt ab, den Jungen auf dem Fahrrad mitgenommen zu haben. Er sei von seinem Vater beauftragt gewesen bei der Produktenhandlung Cohn zu kassieren, habe aber den Jungen nicht mitgenommen.
Die Polizei hatte Bedenken den Lehrling laufen zu lassen und nahm ihn fest. Sie suchte, ohne Erfolg, mit Hunden die Gegend um die Produktenhandlung Cohn ab und informierte Presse und Rundfunk.
Es meldeten sich Zeugen, die ebenfalls den August auf dem Fahrrad des J. gesehen haben. Der Lehrling bestritt weiterhin irgendetwas mit dem Verschwinden des Jungen zu tun zu haben. Das tat er äusserst entspannt und ruhig. Einem Kriminalen gegenüber bemerkte er: "Und wenn ihr mich für zehn Jahre einsperrt, ich sage nichts!"

Am Donnerstag, 11. Mai, vormittags gegen 10 Uhr streiften zwei erwerbslose Jugendliche, Brüder, durch die Gegend. Was soll man schon machen, ohne Arbeit und Geld und das in Gelsenkirchen 1933. Oh, Mann.
Da! Eine Ratte! Die Jagd beginnt.
Sie führt zu einer 100 Meter langen Unterführung der Köln-Mindener-Eisenbahn, durch die der Ahbach floss. Die Jungs der Ratte hinterher. Auf der Mitte der Röhre sehen sie ein Kind liegen, denken es schläft und wollen es mit Sandwürfen wachkitzeln. Das Kind reagiert nicht. Die beiden näher heran. Das Kind ist tot. Polizei wird geholt und die Untersuchung aufgenommen.
Das tote Kind ist der Vermisste August B.. Er hatte eine Stirnverletzung und eine Kordel um den Hals. Es wurde angenommen, dass das Kind erdrosselt wurde. Eine Obduktion wurde durchgeführt, der Verdacht bestätigt. Ein Unfall konnte ausgeschlossen werden.
LEICHENFUND
Mord an einem sechsjährigen Jungen.
Der vorgestern als vermißt gemeldete August B. wurde gestern vormittag erdrosselt aufgefunden.
Ein junger Mann wegen Tatverdachts verhaftet.
Wer macht Angaben?

In unserer gestrigen Ausgabe brachten wir eine Meldung "Sechsjähriges Kind vermißt!" Es handelte sich um den kleinen August B.. Man nimmt solche Meldungen im Algemeinen nicht sehr tragisch, da es häufiger vorkommt, daß sich Kinder verlaufen, die später irgendwo aufgegriffen und den Eltern wieder zugeführt werden. Der letzte Satz des Aufrufs nach dem Kleinen lautete: Zweckdienliche Angaben, namentlich auch darüber, ob beobachtet worden ist, daß das Kind von einem Radfahrer mitgenommen wurde, nehmen die Kriminalpolizei und sämtliche Polizeidienststellen entgegen." Aus diesem Satz war zu entnehmen, daß die Polizei an das Verschwinden des Kleinen auf Grund gemachter Angaben bereits bestimmte Vermutungen knüpft, zumindest nach der Richtung hin, daß der kleine, sechsjährige August B. entführt sein konnte.
Bereits wenige Stunden, nachdem das Publikum die Vermißt-Anzeige in unserer gestrigen Ausgabe zu Gesicht bekam, hatte sich herausgestellt, daß der vermißte Junge einen gemeinen, unverständlichen Verbrechen zum Opfer gefallen war. Im kanalisierten Bachlauf unter der Köln-Mindener Bahn, in unmittelbarer Nähe der Grenze nach Rotthausen zu, hatten zwei junge Leute die Leiche eines kleinen Jungen gefunden. Einer der jungen Männer erstattete sofort Anzeige bei der Kriminalpolizei, und in kurzer Zeit wurde von dieser, von der Zentralen Mordkommission und der Staatsanwaltschaft die ersten Feststellungen getroffen. Dem Augenschein nach wurde festgestellt, daß der sechsjährige August B. erdrosselt worden war. Am Kopfe wies die Leiche des Kindes noch einige Verletzungen auf, die schon der ersten Vermutung nach den Tod nicht herbeigeführt haben konnten. Die leise Annahme, daß irgendein Unglücksfall den Tod des Kleinen durch Ertrinken hätte verursacht haben können, wurde durch die später stattgefundene Obduktion der Leiche aus der Welt geschafft.
Bereits am Abend vor der Auffindung der Leiche des August B. war ein junger Mann, Konrad J., den einwandfreie Zeugen beobachtet haben wollen, wie er das Kind auf seinem Fahrrad über den Wiehagen fuhr, wegen Verdachtes der Kindesentführung festgenommen worden.
Nachdem festgestellt war, daß der kleine August B. einem Verbrechen zum Opfer gefallen war, verdichteten gewisse Umstände den Verdacht, der sich um Konrad J. zusammenzog, aber allen Vorstellungem der untersuchenden Beamten gegenüber blieb der junge Mann verschlossen. Ein restlos schlüssiger Beweis für die Täterschaft Konrad J. liegt noch nicht vor, wenn die ihn treffenden Verdachtsmomente auch sehr schwerwiegend sind. Die Polizei legt hohen Wert darauf, aus dem Publikum auch Angaben zu erhalten, die den verdächtigen jungen Mann entlasten.
Im übrigen muß noch herausgestellt werden, daß die Untersuchungen noch nicht gänzlich abgeschlossen sind, und daß die Kriminalpolizei mit allen Mitteln dabei ist, alle Momente herbeizuschaffen, die geeignet erscheinen, das Dunkel, das die Ermordung des kleinen August B. noch umgibt, zu lichten. Möglicherweise können genaue Zeitangaben - hierauf kommen wir weiter unten zurück - die Verdachtsmomente gegen Konrad J. aus der Welt schaffen. Die Polizei verläßt sich - wie uns versichert wird - in hohem Maße auf die Mitarbeit des Publikums, das sicherlich ein Interesse daran hat, daß das gemeine Verbrechen an dem Kinde aufgeklärt wird und seine Sühne findet, das sicherlich aber auch Willens ist, einem jungen Mann vom Verdachte eines der scheußlichsten Verbrechen zu reinigen, wenn das möglich ist.

Die Darstellung der Polizei
Ein Mitglied unserer Redaktion hatte gestern am Spätnachmittag Gelegenheit, aus dem Munde des Kriminalrats Kramer, der die Ermittlungen in der Angelegenheit August B. leitete, Einzelheiten über den Fall zu hören. Aus den Ausführungen, die der Beamte machte, ging immer wieder die Besorgnis hervor, daß unter allen Umständen auch alle Konrad J. entlastenden Momente aus dem Publikum gemeldet werden müßten.
Die Mutter des kleinen August B. ist nach den Darlegungen Kriminalrats Kramer am Mittwoch gegen 18.30 Uhr auf der Polizei erschienen. In ihrer Begleitung befand sich die Tante des Jungen. Sie meldeten, daß der Junge seit dem Vortage gegen 17 Uhr vermißt sei. Aus den Bekundungen der Frauen ging hervor, daß man zunächst dem Fehlen des Jungen keine große Bedeutung beigemessen habe, weil er sich zumeist bei seinem im Wiehagen wohnenden Großvater aufzuhalten pflegte. Der Großvater sei die Nacht über der Meinung gewesen, das Kind befinde sich bei den in der Rotthauserstraße wohnenden Eltern.
Am Mittwochmorgen suchte dann der Großvater die Eltern des Kindes auf. Nun war man besorgt und der Vater befürchtete gleich das schlimmste. Nichtsdestoweniger forschte man noch bei anderen Verwandten nach, und als das Kind nicht aufgefunden wurde, erstatteten Mutter und Tante bei der Polizei Anzeige.
Sofort wurde der Fall beschleunigt in die Hand genommen, weil der kleine August B. - von seinen Verwandten und Kameraden wurde er übrigens "Heinerle" gerufen - als ein aufgeweckter Junge geschildert wurde und bei einem bloßen "Verlaufen" durchaus in der Lage hätte sein müssen von sich aus zum Großvater oder zu den Eltern zurückzufinden. Es bestand aber auch keinerlei Anlaß zu der Annahme, daß der Junge - durchaus wohlerzogen und brav - plötzliche Neigung zum Vagabundieren bekommen haben könnte.
Diese Ueberlegungen ließen möglicherweise auf ein Verbrechen schließen, zumindest aber nahm die Polizei sofort an, daß das Kind gewaltsam zurückgehalten werde.
Ein Verdacht nach dieser Richtung hin kam auf, nachdem die Tante des Jungen angab, sie habe am Tag des Verschwindens - also am Dienstag! - zwischen 17 und 18 Uhr gesehen, daß der jugendliche Konrad J. ihren kleinen Neffen auf der Längsstange seines Fahrrades durch den "Wiehagen" gefahren habe. Die Angaben der Frau waren zu bestimmt, als daß man sie einfach hätte abtun können.
Der junge Konrad J. wurde der Frau gegenübergestellt, und obwohl die Frau auf das bestimmteste bei ihren Angaben blieb, bestritt der junge Mann jedes Wissen um die Sache. Wohl sei er um diese Zeit von seinem Vater mit einem Auftrag zu der Produktenhandlung Cohn geschickt worden, er habe sich dort etwa zehn Minuten aufgehalten. Den kleinen "Heinerle" habe er auf den Hof nebenan spielen sehen. Der Junge habe ihn auch gebeten, ihn auf dem Rade mitzunehemen. Das habe er aber nicht gemacht. Der Onkel des Kleinen habe den Jungen um Zigaretten fortgeschickt und ihn wieder auf den Hof zum Spielen gehen lassen.
Die Polizei hatte Bedenken, den jungen J. zu entlassen und nahm ihn wegen dringenden Verdachts der Kindesentführung vorläufig fest.
Auf das Verschwinden des August B. wurde die Oeffentlichkeit sofort durch Presse, Rundfunk und Polizeifunk aufmerksam gemacht. Die Gegend um die Produkthandlung Cohn wurde gleichzeitig durchforscht, aber, obwohl man auch Polizeihunde bei der Suche einsetzte, fand man nichts von dem Verschwundenen.

Zufall: Zwei junge Burschen
Gestern vormittag gegen zehn Uhr fanden dann zwei Erwerbslose in dem Tunnel, der unter der Köln-Mindener Bahn einem Bach den Weg vorzeichnet, die Leiche eines kleinen Jungen. Die beiden - übrigens Brüder - hatten die Gegend passiert und wurden auf eine Ratte aufmerksam, die nach dem Tunnel zu verschwand. Die jungen Leute hatten nichts anderes zu tun und machten Jagd auf das Tier. Sie überkletterten auch das Gatter, das den Lauf des Baches am Tunneleingang durchquert und drangen in den Tunnel ein. Von der Seite aus, auf der sie waren, bemerkten sie in der Mitte des Durchlasses den Jungen, von dem sie annahmen, daß er schliefe. Weil sie ihn mit den Händen nicht erreichen konnten, nahmen sie Sand auf und warfen ihm den ins Gesicht. So stellte sich heraus, daß sie es mit einer Leiche zu tun hatten. Sie ließen alles unberührt liegen und einer der beiden Brüder lief zur Polizei und erstattete Anzeige.
Wenig später war die Kriminalpolizei an der Fundstelle eingetroffen. Den Ermittlungen an Ort und Stelle wohnte auch der Polizeiamtsleiter, Regierungsrat Dr. Müllenmeister bei und später traf auch die Zentral-Mordkommission und die Staatsanwaltschaft ein. Die Leiche des Kindes lag bäuchlings. Eine flüchtige Besichtigung ergab, daß das Kind eine Verletzung an der Stirn davongetragen hatte. Dann aber wurde festgestellt, daß das Kind - es handelte sich um den kleinen, seit zwei Tagen vermißt gewesenen August B. - mit einer Kordel, einer Art Wäscheleine, erdrosselt worden war.
Inzwischen hatten sich noch Zeugen gefunden, die den bisher der Kindesentführung verdächtigen Konrad J. mit seinem Fahrrade und dem kleinen vermißt gemeldeten Jungen in der Nähe des Fundortes zur kritischen Zeit gesehen haben wollten. Nach diesen Aussagen hat sich der junge Mann auf einer Wiese nahe dem Bahndamm, der von dem fraglichen Tunnel unterhölt ist, aufgehalten.
Die restlose Sicherheit darüber, wasdem kleinen August B. passiert sei, könnte selbstverständlich erst die Obduktion der Leiche erbringen. Der Augenschein sprach nach Lage der Sache für ein Verbrechen, aber da die Kleider des Jungen durchnässt waren, lag vielleicht auch eine entfernte Möglichkeit vor, daß der Kleine ertrunken sein könnte. - Diese Möglichkeit existierte nach der Obduktion nicht mehr. Es wurde einwandfrei nachgewiesen, daß das Kind einer Erdrosselung zum Opfer gefallen war. Die Verletzungen an der Stirn waren keinesfalls dergestalt, daß sie den Tod hätten herbeiführen können.
Die Situation für den verdächtigen Konrad J. ist nach Ansicht der Kriminalpolizei nicht so, als daß nicht noch ein Umschwung eintreten könnte.
Es kommt eben alles darauf an, Mitteilungen aus dem Publikum zu erhalten. Es liegt durchaus die Möglichkeit vor, daß durch gewisse Zeitangaben die augenblicklich bestehenden Verdachtmomente unwesentlich gemacht werden können. Die Polizei verfolgt naturgemäß sämtliche sich bietenden Tatspuren, ganz gleichgültig ob sie den jetzigen Verdacht verstärken oder ob sie der Entlastung Konrad J. dienen könnten. ...
Wer hat z. B. den kleinen August B. am Dienstag nach 17 Uhr noch gesehen?
Wer kann Angaben machen über den Aufenthalt Konrad J. um die fragliche Zeit?
Möglichst genaue Angaben sind gerade bezüglich der Zeiten notwendig, weil nach Ansicht der Kriminalpolizei der Tod des kleinen August B. kurz nach der Zeit seines Verschwindens eingetreten sein muß.

Außer den Verdachtsmomenten, die sich gegen Konrad J. aus den verschiedenen Zeugenaussagen ergeben liegt auch von dem jungen Mann selbst eine Auslassung vor, die zumindest uverständlich genannt werden muß, wenn man unvoreingenommen annimmt, daß J. unschuldig an den Tod des kleinen August B. sein kann. Einem Kriminalbeamten gegenüber, der mit den Ermittlungen beschäftigt war und auch den Verhören beiwohnte, äußerte sich der junge Mann - dem übrigens bisher noch nichts Nachteiliges nachgesagt wurde -: "Und wenn ihr mich zehn Jahre einsperrt, - ich sage nichts ...!"
Wir wollen zuversichtlich hoffen und wünschen, daß der Mord an dem kleinen Jungen möglichst schnell aufgeklärt wird und dem Aufruf der Polizei zur Publikumsmitarbeit fügen wir unseren Appel an. Dem jungen Menschen, der augenblicklich unter dem furtbaren Verdacht steht, möchten wir wünschen, daß er von diesem Verdacht gereinigt wird, - ist er aber schuldig, dann muß ihn die harte Gerechtigkeit voll und ganz trefen.

Allgemeine Zeitung Nr. 130, 12. Mai 1933, Seite 3

* * *

Sechsjähriger Knabe wurde ermordet
Unter der Unterführung am Ahbach in Gelsenkirchen aufgefunden. - Ein 16jähriger Schmiedelehrling unter Mordverdacht verhaftet.
Scheußliches Verbrechen

Gelsenkirchen, 12. Mai
Wiederum hat sich in Gelsenkirchen ein abscheuliches Verbrechen ereignet, dem ein sechsjähriger Knabe zum Opfer gefallen ist.
Am Mittwoch war der sechsjährige Knabe August B. aus Gelsenkirchen, Wiehagen wohnhaft, bei der Kriminalpolizei als vermißt gemeldet worden. Die Kriminalpolizei hatte sogleich die Ermittlungen nach dem Verbleib des Jungen angestellt. Der kleine Junge, der unter dem Namen Heinerle bekannt ist, war seit Dienstag 17 Uhr verschwunden. Da er sich meist bei seiner Großmutter in Wiehagen aufhielt, während seine Eltern in der Rotthauser Straße wohnen, glaubten die Eltern ihn bei seiner Großmutter, während diese annahm, daß er bei seinen Eltern sei. Erst am Mittwoch, als die Großmutter zu den Eltern kam, mußte man feststellen, daß der Junge verschwunden war. Der Vater, noch frisch unter dem Eindruck dieser Nachricht stehend, rief sofort aus: "Dann ist er tot." Man nahm sofort ein Verbrechen an, weil der aufgeweckte Knabe sehr brav war und aus eigenem Antrieb nie über Nacht ausgeblieben wäre. Eine junge Tante des Knaben will am Dienstag zwischen 17 und 18 Uhr gesehen haben, daß der Junge auf dem Fahrrade des Lehrlings Konrad J. gesessen hat, der mit ihm auf der Wiehagenstraße in Richtung Rotthausen davongefahren sei. Die Beschreibung des Fahrrades und der Bekleidung des J. wurden in bestimmtester Form gemacht. J. aber, der unter dem Verdacht des Verbrechens festgenommen wurde, bestreitet, den Jungen auf dem Fahrrad gehabt zu haben und von dessen Verbleib etwas zu wissen. Donnerstag vormittag hat die Kriminalpolizei mit einem Hunde eine Suchaktion eingeleitet, die ergebnislos verlief.
Fast zur gleichen Zeit wurde Heinerle unter der Eisenbahnunterführung am Ahbach tot aufgefunden. Zwei Männer, die eine Ratte verfolgten, kletterten unter die Unterführung und sahen in der Mitte der Brücke den Jungen liegen. Sie nahmen zuerst an, er schlafe und bewarfen ihn mit Sand. Da er sich nicht gewegte, gingen sie in die Nähe uns sahen, daß er tot war. Die sofort benachrichtigte Kriminalpolizei begab sich zum Tatort. Dort wurde der kleine B. mit einer Schädelverletzung erdrosselt aufgefunden. Um seinen Hals befand sich eine Kordel nach Art einer Wäscheleine. Die Obduktion der Leiche hat ergeben, daß die Schädelverletzung nicht tödlich gewirkt hat und daß der Tod infolge Erdrosselung eingetreten ist.
J. bestreitet mit aller Entschiedenheit, die Tat ausgeführt zu haben und bemerkt mit großer Ruhe: "Und wenn ihr mich zehn Jahre einsperrt, gestehe ich es nicht ein."
Die Mordkommission ist ununterbrochen mit der Aufklärung des Verbrechens beschäftigt. Obgleich der Verdacht gegen J. sehr stark ist, werden dennoch auch andere Spuren verfolgt. Zur Aufklärung des Mordes ist die Mitarbeit der Bevölkerung dringend erforderlich. Die Bevölkerung wird daher dringend gebeten, nach Kräften mitzuarbeiten. Wichtig ist die Beantwortung folgender Fragen:
Wer hat am 9. Mai nach 17 Uhr den Knaben B. gesehen? Werhat B. auf dem Fahrrad oder sonstwo beobachtet? Wer hat B. mit einem anderen Manne zusammen gesehen?
Mitteilungen erbittet die Mordkommission Gelsenkirchen Zimmer 51-53.

Buersche Volkszeitung Nr. 131, Freitag 12. Mai 1933, Seite 3
Am späten Freitag abend gestand dann Konrad J.: "Ja, ich habe ihn getötet!"
Am letzten Dienstag zwischen 17 bis 18 Uhr schickte der Vater des Konrad J. ihn los um bei der Produktenhandlung Cohn zu kassieren. Als er sich mit seinem Fahrrad bereit machte kam der kleine B.: "Nimm mich mit; ich bringe nur noch meinen Roller weg." Heinerle kaufte noch Zigaretten für einen Onkel und traf den J. beim Metzger-Mühlenweg.
Zusammen fuhren sie ihn Richtung Rotthausen. An dem Pfad "Im Gartenbruch" fuhren sie rechts zur Rotthauserstraße und gingen über den Damm zum Eingang der Unterführung. In der Unterführung sagte der Konrad: "Komm, wir wollen Pferdchen spielen!" Der Junge stellte sich vor dem Lehrling, der ihm eine Schlinge um den Hals legte und zuzog. Das Kind kratzte und schrie. Der J. warf August in den Ahbach. Dort zappelte der Kleine mit Händen und Füssen. Als er tot war, warf Konrad das Kind wieder aus dem Bach. Er wollte verhindern dass die Leiche abtreibt. Beim Hinein- oder Hinauswerfen wurde das Kind an der Stirn verletzt.
Nach der Tat fuhr Konrad J. nach Hause. Ihm war nichts anzumerken. Er half beim Pferde beschlagen, unterhielt sich mit den seinen und einem Besuch. Ging schlafen. Als wäre nichts passiert.

Am Samstag fand eine Tatortbesichtigung mit dem Täter statt, auf der die Tat rekonstruiert wurde. Konrad J. zeigte dabei keine Erregung. Eine aufgebrachte Menschenmenge konnte nur mit Mühe beruhigt werden.
DAS GESTÄNDNIS
Der jugendliche Mörder J.
Der sechzehjährige Schmiedelehrling Konrad J. hat den Mord an dem kleinen August B. eingestanden.
Vorher: zynisches Leugnen.

Unser Wunsch - und viele, viele Menschen werden Aehnliches gehofft haben -, dsß der unter dem dringenden Verdacht des Mordes an dem kleinen August Barzik stehende sechzehnjährige Schmiedelehrling Konrad J. sich von den schwerwiegenden Verdachtsmomenten würde reinigen können, hat sich nicht erfüllt: Gestern in den spätesten Abendstunden hat der jugendliche Mörder vor den Kriminalbeamten, die mit der Aufklärung des Falls betraut waren, ein Geständnis abgelegt, in dem er die Tat zugab. Nähere Einzelheiten aus diesem Geständnis können wir noch nicht mitteilen.
Man muß dieses Faktum hinnehmen, wenngleich man im gleichen Augenblick verständnislos einem Abgrund gegenübersteht: ein sechszehnjähriger Bursche - ein halbes Kind noch! - ermordet einen kleinen Jungen, und findet nach der Tat den unerhörten Mut und die Energie, allen schwerwiegenden Verdachtsmomenten zum Trotz und routinierten Kriminalbeamten gegenüber selbst in den verfänglichsten Situationen zu leugnen. Und Konrad J. leugnete sozusagen auf Biegen und Brechen - bis er dann schließlich im Laufe des Abends tatsächlich zusammenbrach.

Der Mord hielt gestern im Laufe des Tages die Gemüter in Spannung. Aus dieser Tatsache heraus ergab sich auch die von der Polizei erwartete Mitarbeit des Publikums. Nach den Zeitungsnachrichten über den Fall hat sich im Laufe des Freitag eine Reihe von 'Personen bei der Kriminalpolizei gemeldet die übereinstimmend bekundeten, den kleinen "Heinerle" am Tage seines Verschwindens mit dem tatverdächtigen Konrad J. zusammen in der Nähe der Leichenfundstelle gesehen zu haben.
Aber mit geradezu unglaublichen Zynismus hat sich der junge Bursche bei der Gegenüberstellung mit diesen Zeugen benommen.
Törichterweise und sich selbst belastend bestritt er die Zeugenaussagen, hartnäckig leugnete er nach wie vor , mit dem Verbrechen in Zusammenhang zu stehen, doch brachte die Mordkommission in rastloser Arbeit weitere wichtiges Beweismaterial gegen den Verhafteten zusammen, so daß sich die Beweiskette allmächtig zu schließen begann. Bezeichnend für die Art Konrad J. ist zweifellos die Angabe, die der Mordkommission über sein früheres Verhalten dem kleinen B. gegenüber gemacht wurde. Hiernach soll J. im September 1930 dem damals vierjährigen Jungen glühende Kohlen in die Taschen gesteckt haben, o daß die Kleider des Kindes Feuer fingen. Das Kind mußte damals zur Löschung des Feuers in einen im Hofe des betreffenden Hauses stehenden Wasserbehälter getaucht werden ...
Nachdem nun die Arbeit der Kriminalpolizei nach dem Geständnis des Täters einen vollen Erfolg zeitigte, darf man wohl noch einmal auf den Zufall hinweisen, der überhaupt erst einmal Licht in das Verschwinden des kleinen August B. brachte. Der Mörder hatte sein Opfer in der dunklen und engen Eisenbahnunterführung des Ahbaches, die seit längerer Zeit nicht mehr begangen wurde, verborgen, und zwar zweifellos in der Hoffnung, daß das beklagenswerte Opfer hier so gut versteckt sei, daß es so leicht nnicht gefunden werden würde. Ein Zufall machte der Ueberlegung des jugendlichen Täters aber einen Strich durch die Rechnung: zwei Erwerbslose Brüder verfolgten eine Ratte, entdeckten die Leiche des vermißt gemeldeten Kindes - und aus dem wegen Verdachts der Kindesentführung Festgenommenen wird im nächsten Augenblick ein des Mordes Verdächtiger.
Jetzt ist das Rätsel gelöst. Die Gelsenkirchener Kriminalpolizei hat prompt gearbeitet und vor allen Dingen ist auch in diesem Fall - so versichert uns die Polizei - die Unterstützung aus den Kreisen des Publikums eine restlose gewesen. So ist der erste Schritt getan, um den Schuldigen dem Gericht zu überverantworten.

Allgemeine Zeitung Nr. 131, 13. Mai 1933, Seite 3

* * *

Das Geständnis des jungen Mörders
Konrad J. verleitete sein Opfer zum "Pferdchenspielen" und erdrosselte es dann. - Er traf alle Maßnahmen für seine Sicherheit. - Szenen der Empörung bei der Tatortbesichtigung
Die Tat eines Sadisten

In unserer gestrigen Ausgabe konnten wir bereits mitteilen, daß der des Mordes an dem sechsjährigen August B. verdächtige sechzehnjährige Konrad J. in der letzten Abendstunde des Freitags ein umfassendes Geständnis ablegte.
Durch die rastlose und zielbewußte Arbeit der Kriminalpolizei, der Mordkommission und der Zentralen Mordkommission des Ruhrgebiets hat der Gelsenkirchener Knabenmord eine schnelle und restlose Auklärung erfahren. Nach unzähligen Vernehmungen, nach Verfolgung von mehr als zwanzig Tatspuren, nach fortgesetzter systematischer Einwirkung auf den unter dringenden Mordverdacht festgenommenen sechzehnjährigen Schmiedelehrling Konrad J. ist durch das Geständnis des Mörders das dunkle Morddrama völlig aufgeklärt worden. In der Nacht zum Samstag legte J., der bisher in zynischer Weise ein umfassendes Geständnis ab. Durch das gesammelte Beweismaterial in die Enge getrieben, gestand er schließlich ein:
"Ja, ich habe ihn getötet!"
Dann diktierte der jugendliche Mörder mit großer Ruhe selbst sein Geständnis und den Hergang der grauenvollen Bluttat in die Schreibmaschine.
Hiernach hat sich das Morddrama wie folgt abgespielt: Am Dienstag zwischen 17 und 18 Uhr erhielt J. von seinem Vater den Auftrag bei der Produktenhandlung Cohn in der Rotthauserstraße Geld einzukassieren. In der Einfahrt zum elterlichen Hause an der Wiehagenstraße machte sich der Schmiedelehrling an seinem Rade zu schaffen, mit dem er zu Cohn fahren wollte. Da kam der kleine B. und sagte zu ihm: "Nimm mich mit; ich bringe nur noch meinen Roller weg." Nachdem Heinerle dies getan hatte, kaufte er noch in einem Geschäft Zigaretten. Währenddessen war J. mit dem Fahrrad bis zum Metzger-Mühlenweg gefahren, wo er auf den Kleinen mit seinem Rade wartete.
Als der Junge kam, nahm J. ihn auf sein Rad und fuhr in Richtung Rotthausen davon. An dem Pfad "Im Gartenbruch" fuhr er nach rechts zur Rotthauserstraße und ging mit dem Jungen über den Bahndamm zum Eingang der etwa hundert Meter langen Unterführung des Ahbaches. Hier gingen beide etwa vierzig Meter in das Halbdunkel der Bahnunterführung hinein.
Dort sagte J. zu dem Kleinen: "Komm, wir wollen Pferdchen spielen!"
Arglos stellte sich "Heinerle" vor Juhnke; dieser nahm einen Bindfaden aus der Tasche, machte eine Schlinge und legte sie dem Kleinen um den Hals. Das unglückliche Kind kratzte und schrie als der Unmensch die Schlinge fester zuzog. In unglaublichen Sadismus packte er den kleinen und warf in hinunter in den Ahbach. Dort zappelte das unglückliche Kind noch mit Händen und Füßen, trieb dann aber, weil an der betreffenden Stelle der Bach etwas Gefälle hat, langsam ab. Da J. verhindern wollte, daß der Knabe weiter schwamm, fing er den Leichnam im Wasser auf und warf ihn im Tunnel wieder aufs Pflasrer. Die Schädelverletzungen rühren entweder von dem Hinein- oder dem Hinauswerfen aus dem Wasser her.
Dann ging J., um keine Spuren zu hinterlassen, nur auf den Absätzen sich fortbewegend, vom Tatort weg.
Auf dem Nachhauseweg hatte er, damit man ihn nicht erkennen sollte, trotz seiner Kurzsichtigkeit, seine Brille abgenommen. Einige Jungen aber erkannten ihn und riefen ihm zu: "Du, Schmiedemeister! Was hast du da getrieben?" Auch eine Frau sah ihn, die ihn dann später mit aller Bestimmtheit wiedererkannte.
J. begab sich ruhig nach Hause, wo er dann mithalf Pferde beschlagen. Er war sehr ruhig, unterhielt sich mit seinen Angehörigen und dann noch stundenlang mit einem Besuch und ging um 23 Uhr zu Bett, wo er seelenruhig einschlief.
Das Motiv der Tat ist zweifellos in der unglaublichen Roheit und dem abscheulichen Sadismus des jungen Mörders zu suchen. Wie bereits berichtet, hat er früher einmal die Taschen des kleinen Heinerle mit glühenden Kohlen gefüllt, um sich an der Angst, dem Schrecken und den Schmerzen des Jungen zu weiden. Auch wurde bekannt, daß er häufig mit Pech oder Teer die Wäsche des Jungen beschmierte, damit sie nicht mehr gebraucht werden konnte. Es sind auch einige Fälle bekannt geworden, in denen J. offenbar aus Lust und Grausamkeit Katzen getötet hat.
J. hat einige Klassen der Oberrealschule besucht. Eines Tages bemerkte ein Professor ärgerlich zu ihm:"Ich gebe dir drei Mark, wenn du abgehst!" Als J. von der Schule weggegangen war, ging er zu dem betreffenden Professor und verlangte mit größter Ruhe die ihm versprochenden drei Mark ...
Gestern vormittag fand eine Tatortbesichtigung statt
Der junge Mörder machte hier einen sehr ruhigen Eindruck. Im Nu hatte sich an der in der Nähe des Tatortes auf der Rotthauserstraße Publikum angesammelt. Konrad J. schilderte mit größter Ruhe und ohne jede Bewegung den Hergang des Verbrechens. Von der Kriminalpolizei wurde der Hergang rekonstruiert und die erforderlichen Aufnahmen getätigt. Als J. mit der Polizei den Tatort verließ, um in einem bereitgestellten Kraftwagen gebracht zu werden, wurde er aus der Menschenmenge mit lauten Verwünschungen empfangen. Eine Frau aus dem Publikum hob Steine auf und konnte nur mit Mühe von ihrem Vorhaben abgebracht werden. Die Haltung der angesammelten Masse bewies mit aller Deutlichkeit, wie groß die Empörung ist, die die unmenschliche Tat hervorgerufen hat.
Das Mitleid und die Teilnahme mit den schwergeprüften Eltern und den Angehörigen des kleinen "Heinerle", der auf so grauenvolle Weise sein junges Leben lassen mußte, ist allgemein. Der jugendliche Mörder wurde am Samstag dem Amtsgericht vorgeführt, seine Tat wird eine gerechte Sühne finden.

Allgemeine Zeitung Nr. 132, 14. Mai 1933, Seite 3

* * *

Gelsenkirchener Knabenmord aufgeklärt
Der sechzehnjährige Schmiedelehrling glaubte, die Leiche würde erst nach ein paar Monaten gefunden werden
Er ist geständig

Gelsenkirchen 13. Mai.
Der Mord an den sechsjährigen August B. hat in den späten Abendstunden des Freitag seine Aufklärung gefunden. Unter dem Druck des Beweimaterials legte der bei der Tat verdächtige Schmiedelehrling Konrad J. ein Geständnis ab, aus dem hervorgeht, daß er unmittelbar nach der Tat den kleinen Leichnam an eine Bahunterführung an der Rotthauser Grenze geschafft hat, in der Annahme, daß lange Zeit darüber vergehen würde, bevor der Mord entdeckt würde. Durch einen Zufall wurde aber die Leiche durch zwei jugendliche Erwerbslose gefunden.

Buersche Volkszeitung Nr. 132, Samstag, den 13. Mai 1933, Seite 3

* * *

Die Nachforschungen
Wie er boshaft leugnete

Gelsenkirchen, 14. Mai
Auf Grund der Zeitungsnachrichten über den Fall B. haben sich am Freitag zahlreiche Personen bei der Kriminalpolizei gemeldet, die übereinstimmend bekunden, daß sie den kleinen B. am Tage seines Verschwindens, also am 9. Mai, mit dem festenommenden 16 Jahre alten J. auf dem Rade sitzend in der Nähe der Leichenfundstelle gesehen haben. Mit einem unglaublichen Zynismus benimmt sich der Bursche bei der Gegenüberstellung mit den Zeugen. Törichterweise bestreitet er sämtliche Zeugenaussagen. Die Mordkommision hat schon viel Material zusammengetragen, durch das J. schwer belastet wird. Interessant ist dabei die Tatsache, daß er schon immer ein merkwürdiges Verhalten gegenüber dem kleinen B. an den Tag gelegt hat. So hat J. im September 1930, als der kleine B erst vier Jahre alt war, diesem glühende Kohlen in die Taschen gesteckt, so daß die Kleider Feuer fingen und der Junge in einem Wasserbehälter auf dem Hofe des Hauses gesteckt werden mußte, um ihn vor dem Verbrennen zu bewahren. (!) Die Kriminalpolizei hofft doch, daß J. zu der Einsicht kommt, daß all sein Leugnen nicht hilft und er seinen Widerstand aufgeben wird.

Buersche Volkszeitung Nr. 132, Samstag, den 13. Mai 1933, Seite 3

* * *

"Ja, ich habe ihn getötet!"
Das grauenvolle Geständnis des Gelsenkirchener Knabenmörders
Lokaltermin am Tatort

Gelsenkirchen, den 14. Mai
Durch die rastlose und zielbewußte Arbeit der Kriminalpolizei, der Mordkommission und der Zentralmordkommission des Ruhrgebietes hat der Gelsenkirchener Knabenmord eine schnelle und restlose Aufklärung gefunden. Nach unzähligen Vernehmungen, nach Verfolgung von mehr als 20 Tatortspuren, nach fortgesetzter systematischer Einwirkung auf den unter dringendem Mordverdacht festgenommenen 16jährigen Schmiedelehrling Konrad J. ist durch das Geständnis des Mörders das dunkle Morddrama aufgeklärt worden. In der Nacht zum Samstag legte J., der bisher in zynischer Weise jede Teilnahme an dem Verbrechen geleugnet hatte, ein umfassendes Geständnis ab. Durch das gesamte Beweismaterial in die Enge getrieben, gestand er schließlich ein:
"Ja, ich habe ihn getötet!"
Dann diktierte der jugendliche Mörder mit größter Ruhe sein Geständnis und den Hergang der grauenvollen Bluttat in die Schreibmaschine.
Hiernach hat sich das Morddrama wie folgt abgespielt:
Am Dienstag, zwischen 17 und 18 Uhr, erhielt J. von seinem Vater den Auftrag, bei der Produktenhandlung Cohn auf der Rotthausener Straße Geld einzukassieren. In der Einfahrt zum elterlichen Hause an der Wiehagenstraße machte sich der Schmiedelehrling an seinem Fahrrad zu schaffen, mit dem er zu Cohn fahren wollte. Da kam der kleine B. und sagte zu ihm, nimm mich mit, ich bringe noch meinen Roller weg. Nachdem Heinerle dieses getan hatte, kaufte er noch in einem Geschäft Zigaretten, währenddessen Juhnke mit seinem Fahrrad bis zum Metzger-Mühlenweg gefahren war, wo er auf den Kleinen mit seinem Fahrrad wartete. Als der Junge kam, nahm J. ihn auf sein Rad und fuhr in Richtung Rotthausen davon. An dem Pfad "Im Gartenbruch" fuhr er nach rechts zur Rotthauser Straße und ging mit dem Jungen über den Bahndamm zum Eingang der zirka 100 Meter langen Bahnunterführung. Hier gingen beide etwa 40 Meter in die halbdunkle Bahnunterführung hinein. Plötzlich sagte J. zu dem Kleinen:
"Komm, wir wollen mal Pferd spielen!"
Arglos stellte sich Heinerle vor J.. Dieser nahm einen Bindfaden aus der Tasche, machte eine Schlinge und legte sie dem Kleinen um den Hals. Das unglückliche Kind kratzte und Schrie, als der Unmensch die chlinge zuzog. In einem unglaublichen Sadismus packte er den Kleinen und warf ihn 1 Meter tief herunter in den Ahbach. Dort zappelte da Kind noch mit Händen und Füßen und trieb dann aber, weil der Bach an der betreffenden Stelle etwas Gefälle hat, langsam ab. Da J. verhindern wollte, daß der Knabe weiterschwamm, fing er den Leichnam im Wasser auf und warf ihn im Tunnel wieder aufs Pflaster. Die Schädelverletzungen rühren entweder von dem Hinein- oder Hinauswerfen aus dem Wasser her. Dann ging J., um keine Spur zu hinterlassen, nur auf den Absätzen sich fortbewegend, vom Tatort fort. Auf dem Nachhausewege hatte er, damit man ihn nicht nicht erkennen sollte, trotz seiner Kurzsichtigkeit seine Brille abgenommen. Einige Jungen erkannten ihn und riefen ihm zu:
"Du Schmiedemeister, was hast du da getrieben?"
Eine Frau sah ihn dann später, die ihn dann später mit aller Bestimmtheit auch wiedererkannte. J. begab sich ruhig nach Hause, wo er dann mithalf, Pferde beschlagen. Er war sehr ruhig, unterhielt sich mit seinen Angehörigen und noch stundenlang mit einem Besuch und ging um 11 Uhr nachts zu Bett, wo er seelenruhig bis zum Morgen schlief.
Das Motiv der grauenvollen Tat ist zweifellos in der unglaublichen Roheit und dem abscheulichen Sadismus des unseligen Mörders zu suchen.
Wie bereits berichtet, hat er früher einmal die Taschen des kleinen Heinerle mit glühenden Kohlen gefüllt, um sich an der Angst, dem Schreien und den Schmerzen des Jungen zu weiden. Auch wurde bekannt, daß er häufig mit Pech oder Teer die Wäsche des 'Jungen beschmierte, damit sie nicht mehr gebraucht werden konnte. Es sind auch einige Fälle bekannt geworden, in denen J. offenbar aus Lust und Grausamkeit Katzen getötet hat.
J. hat einige Klassen des Gymnysiums besucht. Eines Tages bemerkte ein Professor ärgerlich zu ihm: "Ich gebe dir 3 RM., wenn du abgehst!". Als J. von der Schule weggegangen war, ging er zu dem betreffenden Professor und verlangte mit großer Ruhe die versprochenen 3 RM. (!)
Am samstagvormittag fand am Tatort ein Lokaltermin mit J. statt.
Hier schilderte der unselige Täter mit großer Ruhe und ohne jede Bewegung dn Hergang des Verbrechens. Es wurde von der Kriminalpolizei die Sache rekonstruiert und die erforderlichen Bildaufnahmen gemacht. Als J. mit der Polizei den Tatort verließ, um in einen bereitgestellten Kraftwagen gebracht zu werden, hatte sich eine große Menschenmenge an der Straße angesammelt, die ihn mit lauten Verwünschungen empfing. Eine Frau aus dem Publikum hob Steine auf und konnte nur mit Mühe von ihrem Vorhaben abgebracht werden. Die Haltung der angesammelten Masse bewies mit aller Deutlichkeit, wie groß die Empörung ist, die die unmenschliche Tat hervorgerufen hat. Das Mitleid und die Teilnahme mit den schwergeprüften Eltern und den Angehörigen des kleinen Heinerle, der auf so grauenvolle Weise sein junges Leben lassen mußte, ist allgemein.
Der jugendliche Mörder wurde am Samstag dem Amtsgericht vorgeführt, und seine Tat wird sicherlich eine gerechte Sühne finden.

Buersche Volkszeitung Nr. 133, Sonntag den 14. Mai 1933
Weitere Nachforschungen ergaben, dass der Konrad J. schon vorher ein seltsames Verhalten zeigte.
So soll er vor zwei Jahren dem damals vierjährigen August glühende Kohlen in die Taschen seiner Kleidung gesteckt haben und ihn auch immer wieder mit Teer oder Pech die Kleidung bestrichen haben.
Am Freitag, den 19. Mai rief die Polizei Frauen und Mädchen zu Aussagen auf, die von Konrad J. angefallen wurden und keine Anzeige gemacht haben. Konrad J. hatte in mindestens fünf bis sechs Fällen Frauen aufgelauert um sie zu töten. Durch die heftige Gegenwehr der Frauen und Mädchen ist es ihm aber nicht gelungen und die Opfer konnten fliehen.
WEITERE TATEN
Konrad J. gesteht weiter
Ueberfälle auf Frauen und Mädchen mit offenen Messer
Die Ueberfallenden werden gesucht!

Mit großer Befriedigung hat die Bevölkerung kürzlich die schnelle Ermittlung des Mörders des sechsjährigen August B., Konrad J., vernommen. Die unfaßliche Tat des sechszehnjährigen Schmiedelehrlings ist von der Kriminalpolizei in schneller Arbeit aufgeklärt worden. Es wurden aber von der Kriminalpolizei weitere Ermittlungen gegen J. angestellt, die ergeben haben, daß
durch die schnelle Aufklärung der Mordtat die Bevölkerung vor weiteren Kapitalverbrechen bewahrt
worden ist. J. hat nämlich inzwischen eingestanden, vier Frauen in der letzten Zeit aufgelauert zu haben, um sie mit einem selbst gevertigten Stilett zu töten. Nur verschiedenen glücklichen Umständen und ihre energische Gegenwehr haben es die betreffenden Personen zu verdanken, daß sie dem jugendlichen Unhold entgangen sind. J. hat die betreffenden Frauen oder Mädchen angefallen und erst auf ihre Gegenwehr und die Hilferufe der Ueberfallenen von ihnen abgelassen. Er hat zugegeben, die Absicht gehabt zu haben, mit dem Stilett zuzustoßen und die Frauen zu töten.
Die Kriminalpolizei ist zur Zeit damit beschäftigt, diese Fälle nachzuprüfen. Da in den betreffenden Fällen eine Anzeige bei der Polizei nicht erstattet worden ist, sollen die Fälle auf dem Weg über die Presse geklärt werden. Es handelt sich um folgende Ueberfälle:
Im Dezember 1932, gegen 19.30 Uhr als es regnete, befand sich J. auf der Verbandsstraße in Höhe der Brücke vor dem Halfmannshof, als ein Mädchen, das den Schirm ausgespannt hatte, ankam. J. faßte das Mädchen von hinten an. Die Ueberfallende setzte sich kräftig zur Wehr und schrie. Darauf ließ der Unmensch von ihr ab.
Anfang Februar in den Abendstunden überfiel J. auf der Mechtenbergerstraße gegenüber dem Bauer Berger ein etwa siebzehn- bis zwanzigjähriges Mädchen mit den Ruf: "Hände hoch!" Mit erhobenen Stilett sprang J. auf das Mädchen ein das laut schreiend davonlief und entkommen konnte.
Ende Februar oder Anfang März hatte sich J. an einem Abend an einer Mauer an der Wembkerstraße gestellt, um vorbeikommende Frauen aufzulauern. Navh kurzer Zeit kam ein Mädchen heran, das er rücklings überfiel. Auf die Hilferufe der Ueberfallenen kamen einige Männer herbeigelaufen, worauf J. über das freie Feld flüchtete.
Im Februar stand J. am Bismarckhain um dort junge Mädchen aufzulauern. Er gab einem zwölf- bis vierzehnjährigen Mädchen einen Groschen und schickte es weg Kaugummi zu holen. Glücklicherweise erklärte ihm das Mädchen:"Hol dir selber was!" Mit größter Ruhe erwähnt J., daß das Kind durch diese Vorsicht dem Tode entronnen wäre.
Die Überfallenen werden gebeten sich zur Klärung der Angelegenheit bei der Kriminalpolizei, Polizeiamt, Ahstraße 24, Zimmer 51 bis 53; zu melden. Um Irrtümer zu verweiden, wird darauf hingewiesen, daß J. nach eigenen Angaben bei seinen Ueberfällen eine blaue Schirmmütze und einen dunkelbraunen Mantel ohne Gurt getragen hat. Er ist etwa 1,70 Meter groß, von schlanker Gestalt, kräftig gebaut und trägt eine Brille.
Nach Aufklärung der Angelegenheit wird J. der gerechten Strafe nicht entgehen; der Psychiater und der Staatsanwalt werden sich mit ihm zu beschäftigen haben.

Allgemeine Zeitung Nr. 137, 19. Mai 1933, Seite 3

* * *

Unfaßliches um einen Mörder
Seine schnelle Verhaftung rettete Gelsenkirchen vor vielerlei Verbrechen
Grauenvolle Feststellungen

Gelsenkirchen, 19. Mai
Mit großer Befriedigung hat die Bevölkerung kürzlich die schnelle Ermittlung des unseligen Mörders des sechsjährigen August B. aus Gelsenkirchen vernommen. Die unfaßliche Tat des 16jährigen Schmiedelehrlings J. ist von der Kriminalpolizei in schneller Arbeit aufgeklärt worden.
Es wurde aber auch von der Kriminalpolizei nach der Aufklärung des abscheulichen Verbrechens weitere Ermittlungen gegen J. angestellt, die ergeben haben, daß durch die schnelle Aufklärung der Mordtat die Bevölkerung vor weiteren Kapitalverbrechen bewahrt worden ist.
J. hat nämlich inzwischen eingestanden, vier Frauen in der letzten Zeit aufgelauert zu haben, um sie mit einem selbst gefertigten Stilett zu töten. Nur verschiedenen glücklichen Umständen und ihrer energischen Gegenwehr haben es die betroffenen Personen zu verdanken, daß sie dem Ungeheuer entgangen sind. J. hat die betreffenden Frauen oder Mädchen angefallen und erst auf die Gegenwehr und die Hilferufe der Uebergfallenen von ihnen abgelassen. Er hat zugegeben,
die Absicht gehabz zu haben, mit dem Stilett zuzustoßen und die Frauen zu töten.
Die Kriminalpolizei ist zur Zeit damit beschäfftigt, diese Fälle nachzuprüfen. Da in den betreffenden Fällen eine Anzeige bei der Polizei nicht erstattet worden ist, soll die Fälle auf dem Wege über die Presse geklärt werden. Es handelt sich um folgende Überfälle:
Im Dezember 1932, abens gegen 19.30 Uhr, als es regnete, befand sich J. auf der Verbandsstraße in Höhe der Brücke vor dem Halfmannshof, als ein Mädchen, das den Schirm aufgespannt hatte, ankam. J. faßte das Mädchen von hinten an. Die Ueberfallenen setzte sich kräftig zur Wehr und schrie. Darauf ließ der Unmensch von ihr ab.
Zu Anfang Februar in den Abendstunden überfiel J. auf der Mechtenbergerstraße gegenüber dem Bauer Berger ein etwa 17-20jähriges Mädchen mit dem Rufe: "Hände hoch!" Mit erhobenem Stilett sprang Juhnke auf das Mädchen ein, das lautschreiend davonlief und entkommen konnte.
Ende Februar oder Anfang März hatte sich J. an einem Abend an eine Mauer an der Wembkerstraße gestellt, um vorbeikommenden Frauen aufzulauern. Nach kurzer Zeit kam ein Mädchen heran, das er rücklings überfiel. Auf die Hilferufe der Ueberfallenen kamen einige Männer herbeigelaufen, worauf J. über das freie Feld flüchtete.
Im Februar ds. Js. stand J. am Bismarckhain um dort junge Mädchen aufzulauern. Er gab einem 12-14jährigen Mädchen einen Groschen und schickte sie weg, Kaugummi zu holen. Glücklicherweise erklärte ihm das Mädchen: "Hol dir selber was!" Mit größter Ruhe erwähnt J., daß das Kind durch diese Vorsicht dem Tode entronnen wäre.

Die Überfallenen werden gebeten, sich zwecks Klärung der Angelegenheit bei der Kriminalpolizei, Polizeiamt Gelsenkirchen, Ahstraße 24, Zimmer 51-53, zu melden. Um Irrtümer zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, daß J. nach eigener Angabe bei seinen Ueberfällen eine blaue Schirmmütze und einen dunkelbraunen Mantel ohne Gurt getragen hat. Er ist 1,70 Meter groß, von schlanker Gestalt, kräftig gebaut und trägt eine Brille.
Nach Aufklärung der Angelegenheit wird J. der gerechten Strafe nicht entgehen; der Psychiater und der Staatsanwalt werden sich mit ihm zu beschäftigen haben.

Was ist das ein Mensch!
Noch zittert die Erregung in der Bevölkerung nach über die furchtbare Mordtat, die der 16 Jahre alte Schmiedelehrling Konrad J. an den kleinen B. verübt hat, da werden weitere Untaten dieses entarteten jungen Burschen bekannt, die geeignet sind im Zusammenhang mit der scheußlichen Mordtat, den Gelsenkirchener Knabenmord als einen Kriminalfall ersten Ranges zu stempeln.
Die inzwischen eifrig fortgesetzten Ermittlungen der Gelsenkirchener Kriminalpolizei und der Mordkommission haben nach und nach weiteres interessantes Material über den jugendlichen Mörder zu Tage gefördert. Vor allen Dingen hat sich herausgestellt, daß man es hier mit einem ganz abgefeimten Verbrecher zu tun hat, der mit einer gewissen sadistischen Veranlagung ausgestattet ist. Es erscheint schier unglaublich, paßt aber doch in den Rahmen des scheußlichen Knabenmordes hinein, wenn man hört, daß der entartete junge Bursche, der tagsüber in der Schmiede tätig war, in seinen freien Abendstunden sich nach Wegelagererart umherzutreiben pflegte und weiblichen Personen aus dem dunklen Hinterhalt überfiel. Dabei trug er ein Messer in der Tasche, mit dem er sich auf seine Opfer stürzte. Auf diese Weise sind in Gelsenkirchen verschiedentlich Ueberfälle auf weibliche Personen vorgekommen, die bislang nicht aufgeklärt werden konnten. Erst jetzt durch die grauenhafte Mordtat des Schmiedelehrlings ist Licht in solche Untaten gekommen.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen haben ergeben, daß der jugendliche Mordbube mindestens fünf oder sechs derartige Ueberfälle auf weibliche Personen an einsamen Stellen verübt hat. In dem einen oder anderen Falle hat dr Unhold seinen Opfern mit dem gezückten Messer auch Verletzungen beigebracht. Den Opfern ist es anscheinend stets gelungen, die Flucht zu ergreifen.
Daß es sich in diesen Fällen um Raubüberfällee gehandelt hat, läßt sich kaum annehmen. Vielmehr ist zu vermuten, daß die Ueberfälle ihren Beweggrund haben in der sadistischen Veranlagung des jugendlichen Mörders. In der Zwischenzeit sind auch bereits verschiedene weibliche Personen, die überfallen worden sind, ermittelt und dem Unhold gegenübergestellt worden. Zum Teil haben die Ueberfallenen den Täter auch wiedererkannt. Im übrigen hat der junge Bursche sich inzwischen bequemt, ein Geständnis auch in dieser Hinsicht abzulegen, und zwar gibt er eine ganze Anzahl solcher Ueberfälle zu. Vorgestern ist der Knabenmörder in das Gerichtsgefängnis nach Essen überführt worden. Damit tritt das Verfahren in das Stadium der gerichtlichen Voruntersuchung. Da der Täter jugendlich ist, wird die zu erwartende Hauptverhandlung nicht vor dem Schwurgericht in Essen, sondern vor dem großen Jugendgericht stattfinden. Die Höchststrafe, die ihn wegen Knabenmordes treffen kann, sind zehn Jahre Gefängnis.

Buersche Volkszeitung Nr. 138, Freitag, 19. Mai 1933, Seite 3
Links:
(Gelsenkirchener) Allgemeine Zeitung Mai 1933 https://zeitpunkt.nrw/ulbms/date/day/7107980?d=1933-05
Buersche Volkszeitung Mai 1933 https://zeitpunkt.nrw/ulbms/date/day/7107761?d=1933-05

Benutzeravatar
heen
Beiträge: 916
Registriert: 23.07.2018, 10:10
Wohnort: GE-Scholven

Re: (Historische) Mordfälle in Gelsenkirchen

Beitrag von heen »

In Krefeld ist eine Frauenleiche, eingemauert in einem Keller, gefunden worden. Bei der Leiche handeld es sich um Anna S. aus Gelsenkirchen. Seit 2019 wurde sie vermisst. Ihr damaliger Freund wurde zwischzeitlich für den vermuteten Mord an Anna S. verurteilt.

Hier ein ausführlicher Artikel aus der WAZ: https://www.waz.de/staedte/gelsenkirche ... 15201.html

Antworten