Naja, ein bisschen Zeit zum Alte-Schilder-Fotografieren haben wir dann ja noch.31. März 2008
Umsetzung der Europäischen Verkehrswesen- u. Verkehrsicherheitsverordnung eingeleitet
Die Umsetzung der europäischen „Verordnung zur Harmonisierung des Verkehrswesens und der Verkehrssicherheit in den Mitgliedstaaten“ (VO 407/05 (EWG) - ABl. EU Nr. L 78 S. 13 -) nimmt auch in Deutschland konkrete Gestalt an: Am 31. März 2008 konstituierte sich die aus 48 Mitgliedern bestehende „Bund-Länder-Gruppe zur Revision der KFZ-Kennzeichen beim Bundesamt für das Straßenverkehrswesen“. Ihre Aufgabe wird es sein, die deutsche „Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ bis Ende 2010 an die Vorgaben der Europäischen Verordnung anzupassen.
Der designierte Vorsitzende der Bund-Länder-Gruppe und Präsident des Bundesamtes für das Straßenverkehrswesen, Dr. Manfred Lirpa, erwartet hohen Diskussionsbedarf insbesondere bei der Umsetzung des in Art. 5 der Europäischen Verordnung niedergelegten Systematisierungsgebots. Nach Ansicht vieler Experten erfordert diese Vorgabe, dass u.a. „einstellige“ KFZ-Kennzeichen in Deutschland den größten Städten vorbehalten bleiben. Dabei ist jedoch bislang völlig offen, nach welchem Kriterienkatalog sich die „Größe“ der Kommunen und Landkreise bemisst, zumal auch die Europäische Verordnung darüber schweigt.
„Im Rahmen der Wiedervereinigung sind bei der Einführung der bundesdeutschen KFZ-Kennzeichen in den neuen Ländern gerade in diesem Zusammenhang einige Kompromisse geschlossen worden, die sich mit der Europäischen Verordnung nur schwer in Einklang bringen lassen“, erklärte Lirpa. Probleme ergäben sich z.B. im Verhältnis von Düsseldorf („D“) und Dresden („DD“), da Dresden eine etwa doppelt so hohe Einwohnerzahl aufweist. „Relativ klar“, so Lirpa weiter, „liegen die Dinge dagegen im Verhältnis zwischen Gera („G“) und Gelsenkirchen („GE“). Das Kennzeichen ‚G’ wurde schon 1956 fälschlich zugunsten von Gera reserviert, weil die irrige Auffassung bestand, Gera würde sich anders entwickeln.“
Änderungsbedarf gibt es auch hinsichtlich einiger Drei-Buchstaben-Kombinationen. [...]
Den bei den KFZ-Haltern entstehenden Kostenaufwand für die Umstellung hält Lirpa für marginal: „Da die neuen Kennzeichen erst im Rahmen einer Ummeldung oder im Falle von Neuanmeldungen vergeben werden, erfolgt die Umstellung aus Sicht der Bürger kostenneutral.“ Den Verwaltungsaufwand schätzt Lirpa demgegenüber auf rund 15 Millionen Euro ein, von denen die EU rund 36,83% trägt.
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Das „G“ gabs übrigens in der „alten Bundesrepublik“ schon in den 80ern auf den Autos, die „Der Fahnder“ in der gleichnamigen Vorabend-TV-Serie benutzte. Der ermittelte in einer namentlich nie genannten Stadt...
J.