Obdachlosenheime und Unterkünfte in Gelsenkirchen

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kleinegemeine01
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Beitrag von kleinegemeine01 »

Die Übernachtungsmöglichkeit im Caubbunker wird kaum wahrgenommen, obwohl es so kalt ist.
Es sind z.Zt. ca. 17 Personen, die dauerhaft oder auch nur kurz dort "wohnen". Es sind derzeit also noch rd. 40 Plätze/Betten dort frei.
Lt. Aussage einer Streetworkerin von Arzt Mobil wollen die Obdachlosen die sie kennt keine weitere Hilfe in Anspruch nehmen, außer sich tagsüber irgendwo aufwärmen zu können. Trotz Angebote zur Hilfe nächtigen sie lieber draußen oder an Plätzen, die aber auch nicht näher bekannt sind.
"Mehr als ihnen Hilfe anbieten können wir nicht. Aber wenn jemand eine hilflose Person sieht, die nicht einen "guten (warmen)" Platz hat, soll man unbedingt die Polizei verständigen und/oder einen Rettungswagen anfordern."

gelsenjung
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Beitrag von gelsenjung »

@ Staudermann und Co

Nun wirds ja endlich wärmer aber wie konnte eure Hilfe was erreichen?
Erzählt mal bitte, wie es war.
Genießen Sie Shakesbier? Ja Klar, wenn nix anderes da ist!

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iwi
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Obdachlosenheime und Unterkünfte in Gelsenkirchen

Beitrag von iwi »

Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen vom 07.12.2015:
Bild
Bild
glückauf
iwi[/quote]
Was Du nicht willst was man Dir tu', das füg auch keinem anderen zu.
www.rotthauser-netzwerk.de
www.rotthauser-post.de

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Klaus K
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Beitrag von Klaus K »

[center] Wir schaffen Das !
Über eine Milion Sind zu uns gekommen!
Alle bekommen kostelos Unterkunft und Verpflegung,dazu noch gutes Taschengeld.
Die Obdachlosen müssen pro Nacht 3Euro zahlen,und für ein warmes Essen werden sie auch zur Kasse gebeten.
Müssen Sie sich das Geld am Tage erbetteln ?
Oder bekommen Sie auch Taschengeld ?
Wir schaffen das nicht !
[/center]

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rapor
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Beitrag von rapor »

Wer Lesen kann ist klar im Vorteil! Zum Beispiel hier:
http://www.diakonie.de/thema-kompakt-ob ... 14389.html

Das Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) sieht in den §§ 67,68 und 69 Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten vor, insbesondere durch Beratung und persönliche Dienstleistungen. Wenn „besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten“ verbunden sind – beispielsweise bei Wohnungs- oder Obdachlosigkeit oder nach einer Haftentlassung – soll eine gezielte Hilfestellung zur Überwindung der Schwierigkeiten gewährt und eine Eingliederung in das gesellschaftliche Leben ermöglicht werden. Ziel der Hilfe ist aber auch, zu verhindern, dass sich die Situation verschlimmert.
Zu den Leistungen zählen:

persönliche Betreuung
Beratung
Hilfen bei der Beschaffung und dem Erhalt einer Wohnung
Unterstützung beim Einstieg ins Arbeitsleben oder bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz

Welchen Anspruch auf finanzielle Unterstützung gibt es?

Grundsätzlich haben wohnungslose und obdachlose Menschen die gleichen Leistungsansprüche wie andere Menschen auch. Wenn sie arbeitslos werden, können sie also Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch III, das heißt Arbeitslosengeld, beziehen. Nach Auslaufen des Bezugszeitraums gilt dann: Wohnungs- und obdachlose Menschen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) – diese werden an sie manchmal in Tagessätzen ausgezahlt.
Nicht erwerbsfähige Menschen haben einen Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe).

Es gibt außerdem bei Kirchens und sozialen Verbänden spezielle Hilfsangebote.

Ich habe im Laufe meines Lebens immer wieder Menschen kennengelernt, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht in einer Wohnung leben wollten/konnten.
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!

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Minchen
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Beitrag von Minchen »

Klaus K hat geschrieben:[center] Wir schaffen Das !
Über eine Milion Sind zu uns gekommen!
Alle bekommen kostelos Unterkunft und Verpflegung,dazu noch gutes Taschengeld.
Die Obdachlosen müssen pro Nacht 3Euro zahlen,und für ein warmes Essen werden sie auch zur Kasse gebeten.
Müssen Sie sich das Geld am Tage erbetteln ?
Oder bekommen Sie auch Taschengeld ?
Wir schaffen das nicht !
[/center]
Nein, in unserem Lande muss sich kein Obdachloser das Geld für eine warme Mahlzeit erbetteln, und er bekommt auch kein Taschengeld, sondern entweder ALG II oder, bei fehlender Erwerbsfähigkeit, Sozialhilfe (Grundsicherung) in gleicher Höhe, nämlich 404€ monatlich plus Kosten der Unterkunft. Die Kosten für das Männerübernachtungsheim werden in der Regel direkt mit Sozialamt bzw. Jobcenter abgerechnet. Dazu kommen Beiträge zur Krankenversicherung oder Krankenhilfe in gleicher Höhe.
Darüberhinaus ist es Aufgabe der Kommunen, Obdachlosigkeit zu verhindern, d.h. in der Regel Mietschulden zu übernehmen, die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen oder bei geplanter Neuanmietung durch einen Obdachlosen auch eine etwas zu hohe Miete anzuerkennen.

Die Stadt unterhält beim Sozialamt eine eigene Abteilung für Wohnungsnotfälle - einfach 169-0 wählen und verbinden lassen!

Allerdings wird es natürlich für einen Obdachlosen nun ungleich schwerer, eine Wohnung zu finden, denn die Konkurrenz um Wohnraum wächst täglich kräftig an.
Kassandra war doch eine furchtbare Populistin.

Das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde.
(Shakespeare, König Lear)

Mücke
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Beitrag von Mücke »

Und das ist sicher auch gut so, ich glaube aber Obdachlose möchten lieber ihre Eigenständigkeit, solange es die Temperaturen zulassen, behalten.
Sie schlafen wohl lieber unter freiem Himmel als in Schlafsälen mit Geruch.

Und durch eine selbsterlebte Geschichte hierzu....
Minchen hat geschrieben:Darüberhinaus ist es Aufgabe der Kommunen...... die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen...
...habe ich erhebliche Skepsis gegenüber Mietern mit Sozialhilfe.
Damals wurde die Miete 3 Monate direkt vom Amt gezahlt. Dazu muss wohl der Mieter dem Amt sein Einverständniss erklären.
Dies wurde dann wiederrufen, die amtliche Mietzahlung selbst verbraucht und die Zahlungen an mich direkt eingestellt.
Hat 9 Monate gedauert, bis die Wohnung wieder leer war. Ist aber schon 5 Jahre her, ich kann nicht sagen
ob das für Mieter noch so einfach funktioniert. Wer es besser weiss, kann ja hier die aktuelle Rechtslage nennen.

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Minchen
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Beitrag von Minchen »

"...Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Das ist insbesondere der Fall, wenn

1.
Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,
2.
Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen,
3.
konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen der leistungsberechtigten Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden, oder
4.
konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet..
.."

So steht es im SGB II. Letztlich hängt es aber wohl davon ab, wie weit der Antragsteller den Sachbearbeiter belabern kann und von dessen Erfahrungen....
Vermieter neigen natürlich dazu, im Mietvertrag schriftlich festzulegen, dass die Miete unwiderruflich durch das Amt zu zahlen ist. Und dann kann man als Vermieter nochmal beim SB anrufen und ihn bitten, diese Vereinbarung in Riesenlettern hinten in den Aktendeckel zu schreiben.
Kassandra war doch eine furchtbare Populistin.

Das ist die Seuche unserer Zeit: Verrückte führen Blinde.
(Shakespeare, König Lear)

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