http://www.fr.de/fr-serien/freiheit/fre ... t-a-421467
Zitat aus dem Text:
Nun ja, der ganze Text ist harter Stoff......Denn natürlich ist nicht alles, was im öffentlichen Raum aus so manchem Kopf heraussprudelt, schützenswertes Gedankengut und ergo mit Artikel 5 GG gedeckt. Zwar lassen die gesetzlich festgelegten Grenzen des Rechtsstaates individuelle Werturteile unangetastet und beziehen sich explizit nicht auf eine allgemeingültige Definition von richtig oder falsch. Die Schranke fällt jedoch dort, wo andere Grundrechte verletzt werden und Personen zur Diskriminierung und Gewalt gegen Menschen aufgrund ihrer Religion, Herkunft, Hautfarbe oder sexuellen Orientierung aufrufen.
Permanente Verrohung
Anders formuliert ist dies eben keine Meinung, die eine Zivilgesellschaft aushalten muss, sondern Hetze, die die Freiheit Einzelner oder Gruppen bewusst einschränkt. Hetze als solche auszudeuten und mit der logischen Konsequenz eines Gesetzes zu ahnden, hat die Staatsmacht jüngst auffallend häufig versäumt. Insbesondere das Internet scheint ein überwiegend rechtsfreier Raum, und würde hier der Arm des Gesetzes greifen, man wüsste bald nicht mehr, wohin man sie alle sperren sollte. ...
Wer es auch noch regional nachlesen mag, bitte schön:
https://www.derwesten.de/politik/volksv ... 12249.html
Es ist ganz einfach:
In GE sind wir gut erzogen, höflich, freundlich, hilfsbereit und immer wieder geduldig bei Erklärungen.
Bei den GG sind wir das auch.
Also:
Sich an die Regeln des GG und der GG halten - und alles wird gut.
Sich nicht dran halten - und ausdiemaus.