Abschlepper Laskawy

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exbulmker
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Beitrag von exbulmker »

Ich gehe einmal davon aus, daß der Schrottwert des Autos bei einem Totalschaden immer noch über 400 € liegt; also hätte die Firma Laskawy schon eine Sicherheit für die offene Rechnung und könnte die Nummernschilder herausgeben.
Ich würde mal im "Kleingedruckten" des Abschleppauftrages nachlesen, was dort zur Rechnungsstellung und Bedingung für die Fahrzeugherausgabe steht.
Meines Erachtens können die zwar die Herausgabe des Fahrzeugs verweigern, so lange die Rechnung nicht bezahlt ist, aber nicht die Herausgabe der Nummernschilder.
Möglicherweise hilft eine Fristsetzung unter Androhung von Schadensersatz (für weiterlaufende Versicherung und Steuer).
Ich überlege gerade, ob das nicht auch eine Form der Unterschlagung (bezogen auf die Nummernschilder) ist, das wäre vielleicht eine Strafanzeige wert.
Die Friedhöfe sind voll mit Menschen, die zu Lebzeiten als unersetzlich galten.

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Pegasus
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Beitrag von Pegasus »

Also so ganz verstehe ich josel auch nicht.. es geht doch im moment nicht darum ob er nun nen vertrag mit denen abgeschlossen hat oder nicht... das auto steht da.. sie geben das auto nicht raus.. bevor sie geld sehen.. ok.. nachvollziehbar... aber er möchte seine nummernschilder.. und die müssen die rausgegeben.. ganz einfach.. Ich hatte so einen fall selbst auch.. allerdings nicht bei der genannten firma... die wollten mich erst garnicht zu meinem auto lassen.. da waren aber noch wertsachen drinn...... Hat aber dann unter mithilfe meines anwaltes geklappt.... bin auch direkt nach dem unfall zum krankenhaus gefahren worden und mußte mich später erst mal schlau machen wo denn mein auto überhaupt hingekommen ist... ganz zu schweigen davon.. das ich irgendeinen vertrag mit denen abgeschlossen hatte... wie denn auch, am besten noch im liegen von der krankentrage aus.. lol
Früher war ich unentschlossen, jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher..

Propietario
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Wer zahlt die Abschleppkosten???

Beitrag von Propietario »

Buerelter hat geschrieben:Nach einem Unfall bestellst Du keine Leistung, das macht dann schon die Polizei, allein um die Unfallstelle schnell zu räumen, damit der Verkehr wieder fließen kann. Da hast Du dann auch keinen Einfluß darauf, welcher Abschleppdienst kommt. Die Frage, wer, wann was bezahlt oder bezahlen kann wird nicht gestellt. Ein Vergleich des Marktes (Kosten/Nutzen/Leistung) ist somit nicht möglich.
@ Buerelter
Ganz so, wie Du die Sache bewertest, ist es nicht..
Natürlich bedienen sich die Polizeibeh. bei amtlichen Sicherstellungen von Fahrzeugen, z.B. nach einem Unfall, nach Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, Abschleppunternehmen, mit denen sie vertragliche Vereinbarungen haben. Diese Abschlepper sollen leistungsfähig, d.h. i.d.R. 24 Std. erreichbar, technisch und personell so ausgestattet sein, daß sie in der Lage sind, Störungen und Gefahren auf Anordnung der Polizei schnellstens zu beseitigen.
Jeder Unfallbeteiligte kann, soweit die Polizei nicht von sich aus eine Sicherstellung anordnet weil z.B. sachverständige Untersuchungen des Fahrzeugs am Platz des Abschleppers vorzunehmen sind, um Unfallursachen zu rekonstruieren, ihren Abschlepper frei wählen,
Nun stellt sich die Frage, ob dem Abschleppvorgang ein privatrechtlicher Vertrag mit der Fa. zugrunde liegt oder das Abschleppen des verunfallten Fahrzeugs durch die Polizei angeordnet wurde. In letzteren Falle dürfte sie für die entstandenen Kosten einstehen, denn zwischen Abschlepper und betroffenen Fahrer besteht ja kein privatrechtlicher Vertrag. Die Polizei wird einen Gebührenbescheid an den Halter des Fahrzeugs erlassen, dieser im Falle der Nichtzahlung im Wege des Verwaltungszwanges beigetrieben werden. Also hat der Abschlepper das Fahrzeug herauszugeben.
Ob der besagte Abschlepper im vorg. Fall Vertragspartner der Polizeibehörde ist, vermag ich nicht zu sagen.
Es gab immer schon Unstimmigkeiten mit Abschleppunternehmen, die sich bei der Herausgabe des Fahrzeugs ,ohne sofortige Zahlung der Abschleppgebühren, auf ihr Rückbehaltungsrecht beriefen.

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Detlef Aghte
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Beitrag von Detlef Aghte »

@propietario
Natürlich hat ein jeder die freie Wahl. aber ist es nicht so, das die Jungens in grün davon profitieren, wem sie anrufen.
Ich habe in einem großen Autohaus gearbeitet, und hab allerhand mitbekommen.Wer nicht nimmt, dem isses zu wenig
Ich hab im Frühjahr einen Schaden gehabt.Die Kupplung war hinüber.Hab den ADAC angerufen, mein Gefährt stand auf dem Hauptmarkt.Der Abschleppwagen, den die Dame in München schickte kam aus Bochum.
Hat zwar nur indirekt hiermit zutun, aber ist doch kein Zufall.

:wink:
detlef
Wer durch des Argwohns Brille schaut,
sieht Raupen selbst im Sauerkraut
W. Busch

Propietario
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Beitrag von Propietario »

Die Jungens in grün haben keinen Ermessenspielraum, wenn es um die Auswahl eines Unternehmens geht.
Früher war das natürlich genau so, wie du es schilderst, indem Firmen aus dem Norden, aus dem Süden der Stadt Aufträge bekamen.
Heutzutage wird auf überörtlicher Ebene ausgeschrieben und das aus gutem Grund.
Derjenige der den Zuschlag bekommt, ist vertraglich zur Verrichtung verpflichtet und berechtigt, die Aufträge der Polizei zu erfüllen
Also da bleibt den Jungens in grün nichts anderes übrig.
Ich könnte mir auch vorstellen, daß kein grüner Junge es darauf anlegt, seine Jacke wegen Vorteilsannahme, § 331 StGB, auszuziehen, nur weil er davon profitiert hat, wie Du sagst.

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Rußnase
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Beitrag von Rußnase »

Vieleicht handelt ja L****** auch nur so, weil er der Vertragsschlepper der Institution mit den NRW Kennzeichen ist.
*nurmalsomutmaßentu*

Da wird man(n) schon mutig..........

M E I N E M E I N U N G!

Rußnase
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Da die Fantasie eine feine Sache ist, sei an dieser Stelle folgendes erwähnt : Rußnase ist ein Kerl und keine Schickse! ;-)

Mark
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Beitrag von Mark »

Ist ein verunfalltes Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, so wird es vom Vertragspartner der Polizei, hier die Firma Laskawy, AUF HALTERWUNSCH (!!!) abgeschleppt !

Ich denke, dass hier durch die Polizei vorab gefragt wurde, ob "ultra" ein Abschleppunternehmen selbst beauftragen möchte oder ob die Polizei dies auf seinem Wunsch machen soll.

Wie ist es denn, wenn "ultra" nicht zahlen kann, seine Nummernschilder abholt und sich dann nicht mehr sehen lässt ? Vielleicht ist er finanziell nicht so flüssig, dass ein eventuelles Mahnverfahren ohne Erfolg, dafür mit noch mehr Kosten vonstatten geht.
Was soll dann der Unternehmer machen ? Er muss ja auch Angestellte bezahlen, hat laufende Kosten. Wenn jeder kommt und sagt "ich kann nicht bezahlen" - wo soll das hinführen ?

Für eine Leistung muss bezahlt werden und ich kann mir nicht vorstellen, dass "ultra" vorher nicht wusste, was da passiert. Wer die Musik bestellt, der muss zahlen !
Intellektuelle können über alles reden, aber nur wenige Intellektuelle können wirklich etwas machen.
-Helmut Schmidt- (und recht hat er!)

wischi
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Beitrag von wischi »

ich denke auch, dass der Unternehmer nur seine Ansprüche gesichert haben will.
Wäre eine Kaskoversicherung bzw. ein Schutzbrief vorhanden, hätte er seine Sicherheiten.
So hat er nur, überspitzt ausgedrückt, einen Haufen Schrott, der wahrscheinlich nicht mal mehr die 389 Euro wert ist.

ultra gelsenkirchen
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Beitrag von ultra gelsenkirchen »

Also folgendes ich wurde nicht gefragt von wem ich den wagen abgeschleppt haben möchte weder von den grünen noch von irgendjemand anderes , ganz anders sogar nach mehrfachem nachfragen meinerseitz wo ich den später meine wertsachen aus dem wagen abholen könne wurde ich jedesmal vertrösstet mit der aussage das ich gleich bescheid bekommen würde !

Das Ende vom Lied war das ich ins Krankenhaus gefahren wurde und erst dort vom Unfallgegner aufgeklärt wurde das er wohl bei Laskawy steht .

Ausserdem kann ich natürlich den Apschlepper verstehen das er nicht auf seinen kosten sitzenbleiben möchte allerdings darf er trotz dieser eventuellen angst keine Straftaat begehen sei es unterschlagung oder sonstiges !

Inzwischen hat sich die Sache geklärt nach einem Schreiben meines Anwaltes ging ich Freitag nochmal dorthin , aber nur um noch 2 sachen die ich im Wagen vergessen habe abzuholen , Plötzlich als ich den Hinweis gab das mein anwalt schon ein Schreiben geschickt hätte und mir der Eingang des Schreibens auch bestätigt wurde war man verhandlungsbereit , und man lies sich auf eine Ratenzahlung ein ich habe den Wagen da gelassen damit er gleich verschrottet werden kann die abmeldung wird nun auch von der Frima Laskawy erledigt !

Also für mich doch ein klarer hinweiß darauf das dort nicht alles mit rechten dingen abläuft wenn erst ein Anwalt nötig ist so eine Sache zu klären !

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Frank
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Beitrag von Frank »

Es gab da ´mal eine TV Sendung: NEPPER , SCHLEPPER , BAUERNFÄNGER

Edit 20.03.2009:
Einen Satz nach Rücksprache mit User von der Verwaltung gelöscht.
Aber in der Mitte liegt Erle ! (Werbeslogan der Erler Werbegemeinschaft aus den 70´ern)

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Pegasus
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Beitrag von Pegasus »

Naja, dann hat sich ja nun doch noch alles geklärt..@ultra..
@Mark.. wer die musik bestellt muß sie auch bezahlen.. richtig.. aber, wie auch hier schon mehrfach gesagt wurde, es gibt (un)fälle, wo du das selbst nicht mehr entscheiden kannst, soll nach nem etwas heftigerem unfall schon mal vorkommen, das man da selbst nicht mehr zu in der lage ist, so von wegen es wird nur auf halterwunsch abgeschleppt.. wie auch in meinem fall, ich wußte wie gesagt nicht von wem, geschweige denn wo mein auto war. Ich war froh das ich wußte, wo ich war... lol. Wenn die autos mehr oder weniger verbeult wild auf ner kreuzung oder wo auch immer stehen, gibt ja ecken da kann man sie nicht einfach an die seite stellen, werden sie auch abgeschleppt, geht nicht anders, ist auch ok. Aber hier ging es ja nicht darum, ob er die standkosten für das auto bezahlen kann oder nicht, welche firma abschleppt, ob die kosten zu hoch sind.. wer das dann bezahlt.. und so weiter... sonder nur darum, das er seine nummernschilder (und wie auch in meinem fall wertsachen) aus seinem auto haben wollte. Was ihm, verweigert wurde und das ist nicht richtig. Komisch ist nur, das man bei einigen immer erst mit nem anwalt kommen muß.. leider
Früher war ich unentschlossen, jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher..

MichaL
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Beitrag von MichaL »

Frank hat geschrieben:Für mich erfüllt sich hier eindeutig der Strafbestand des Betruges, § 263 StGB !
Bei wem?

Vorsicht mit solchen Äußerungen. Eine Leistung (Abschleppen) in Anspruch zu nehmen, und dabei zu wissen, dass man das nicht bezahlen kann und wird, könnte Betrug sein. Richtig. Muss aber nicht, da gehört Vorsatz dazu und das wollen wir doch hier niemandem unterstellen.

Falls Du den Dienstleister meinst: Was sollte da strafbar sein? Betrug sowieso nicht, da fehlen ja die Tatbestandsmerkmale...

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Frank
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Beitrag von Frank »

Das Nicht herausgeben der Nummernschilder ist Rechtswidrig, also hat der Besitzer des PKW Mehrkosten. Er wird also gegen seinen Willen um sein Vermögen, sprich Geld gebracht, was den Tatbestand des Betrugs erfüllt. (So stehts zumindestens im StGB oder habe ich da was falsch verstanden)
Aber in der Mitte liegt Erle ! (Werbeslogan der Erler Werbegemeinschaft aus den 70´ern)

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Pegasus
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Beitrag von Pegasus »

Ich geb auf...lol
Früher war ich unentschlossen, jetzt bin ich mir da nicht mehr so sicher..

MichaL
Abgemeldet

Beitrag von MichaL »

Frank hat geschrieben:Das Nicht herausgeben der Nummernschilder ist Rechtswidrig, also hat der Besitzer des PKW Mehrkosten. Er wird also gegen seinen Willen um sein Vermögen, sprich Geld gebracht, was den Tatbestand des Betrugs erfüllt.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Tja, wer hätte denn einen Vermögensvorteil? Und welche falschen Tatsachen hätten einen Irrtum erregt?
So einfach ist das nicht...

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