Mietspiegel - Wie teuer ist das Wohnen in GE?

Korrekturen des Stadtumbaus der Vergangenheit, Erschließung von Brachen und Rückbau - Stadtumbau im neuen Jahrtausend

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rapor
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Beitrag von rapor »

Die Annington hat uns hier in Ückendorf zur Zustimmung zur Mieterhöhung aufgefordert, da wir unter dem Preis für vergleichbare Wohnungen liegen.
38 - 60 qm, Baujahr vor 1948 (1910), Sammelheizung, Bad/WC, Isoverglasung, normale Wohnlage - statt bisher 3,95 ab 1.5. 4,20 / qm.
Dazu kommen 68,- € für Nebenkosten und noch 70 - 100 für Heizung/Warmwasser.
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Ego-Uecke
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Beitrag von Ego-Uecke »

Und gegenüber 4,70 €/m².

Tobiline
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Beitrag von Tobiline »

Meine Frau arbeitet bei einer Hausverwaltung und ist der Meinung, dass da nix zu machen ist. Wenn Du nicht zustimmst, könnten sie klagen. Die Erhöhung von € 0,25 pro m² ist noch nicht mal 10% und bis zu 20 % könnte man. Bleibt nur zu prüfen, ob die Wohnung irgendwelche Mängel hat, die man zu seiner Rechtfertigung bei der Ablehnung anbringen könnte.

Gruß Manfred...

:wink:

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timo
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Beitrag von timo »

4,20 € kommt mir immer noch sehr günstig vor. Ich habe zwischen 2007 und 2012 (ab 2008 gehörte das Haus ebenfalls der DA) in Bulmke 4,50 € pro m² bezahlt, für 50 m², Bj. 1920 (?), allerdings grundrenoviert und wärmegedämmt irgendwann in den 1990ern.
Und was hat das mit Gelsenkirchen zu tun?

von waldbröl
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Beitrag von von waldbröl »

Ego-Uecke hat geschrieben:@Wolle: Wie drückt sich die Erhöhung in Prozent aus?
(Hintergrund: 20 % in drei Jahren.)
Egon prozentual ist das ok. 12 %, aaaber..... , mir erschließt sich die Begründung nicht. ( wegen gestiegener Kosten ) :roll:

Laut telefonischer Auskunft der Stadt liegt der Mietpreis für unsere Wohnung zwischen 4,14 € und 5,06 €. Im Mittel 4,60 €.
Wir haben also die ganzen Jahre schon zuviel bezahlt. Vorher 5,75 € ab Mai nun 6,44 € pro m2 Kaltmiete ohne Nebenkosten.

Das Haus ist nicht isoliert, wir haben drei Außenwände in der Wohnung und Schönheitsreparaturen wurden am Haus auch nicht durchgeführt was die Erhöhung rechtfertigen könnte.

Wolle

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uweka
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Mieterhöhung

Beitrag von uweka »

:!:
Der Vermieter ist bei der Festlegung einer Mietsteigerung an die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel für Kaltmieten) gebunden. Mit der Erhöhung darf die ortsübliche Vergleichsmiete, für eine Wohnung dieser Qualität, nicht überschritten werden.
Liegt der Mietpreis heute schon über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Wolle) für vergleichbare Wohnungen, darf die Miete überhaupt nicht angehoben werden.

Nur wenn die bisher verlangte Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) liegt, spielt die Kappungsgrenzen eine Rolle.

Die Kappungsgrenze schützt die Mieter vor unerwartet hohen Mietsteigerungen. Der Vermieter darf laut § 558 Absatz 3 BGB die Miete innerhalb von drei Jahren um max. 15 Prozent erhöhen. In diesem Rahmen darf der Vermieter die Miete allerdings nicht beliebig und schon gar nicht alle drei Jahre automatisch um 15 Prozent steigern.

Eine Begründung wegen allgemein gestiegenen Kosten, oder „Alles wird teuer“ oder das die bisherige Miete nicht mehr den üblichen Marktpreisen entspreche, ist unwirksam.

Auch bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist immer eine Zustimmung des Mieters erforderlich. Also keine vorschnelle Zustimmung geben, sondern vor einer Zustimmung sollte der Mieter über den Mieterverein / Mietrechts-Anwalt prüfen lassen ob eine Erhöhung der Miete gerechtfertigt ist.

Der Vermieter muss dem Mieter im Schreiben nachweisen, dass die verlangte Miete nicht höher als die ortsübliche Vergleichsmiete ausfällt. Dazu muss er auf den Mietspiegel Bezug nehmen oder drei vergleichbare Wohnungen, in gleicher Qualität und Lage, mit einem höheren Mietzins benennen.
Kein AKW in der Robergstraße.
Es wird nicht immer ein Weg draus, wenn sich mal wer mit der Planierraupe verfährt.

von waldbröl
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Beitrag von von waldbröl »

Danke uweka, dein Posting hilft mir sehr. :lol:

Die § bestätigen eigentlich meine Zweifel.

Wolle

happyone
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Re: Mieterhöhung

Beitrag von happyone »

Die Kappungsgrenze liegt bei 20% innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraumes, gemäß §558 Abs. 3 BGB.
Normalerweise besteht die Möglichkeit, sich den aktuellen Mietspiegel auf der Homepage der jeweiligen Städte herunter zu laden.
Prinzipien, ein anderes Wort für Vorurteile

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brucki
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Re: Mieterhöhung

Beitrag von brucki »

happyone hat geschrieben:Die Kappungsgrenze liegt bei 20% innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraumes, gemäß §558 Abs. 3 BGB.
Normalerweise besteht die Möglichkeit, sich den aktuellen Mietspiegel auf der Homepage der jeweiligen Städte herunter zu laden.
Richtig:

http://stadt.gelsenkirchen.de/de/Rathau ... ietsp3.pdf

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timo
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Re: Mieterhöhung

Beitrag von timo »

Und was hat das mit Gelsenkirchen zu tun?

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brucki
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Re: Mieterhöhung

Beitrag von brucki »

timo hat geschrieben:
http://www.immowelt.de/immobilien/immom ... pe=1&esr=2

Oh, glückliches Gelsenkirchen! :cry:
Ob ein niedriges Ertragsniveau und damit eine niedrige Attraktivität für gute Investoren für eine Stadt von Vorteil ist sei mal dahin gestellt! :?

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timo
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Re: Mieterhöhung

Beitrag von timo »

brucki hat geschrieben:Ob ein niedriges Ertragsniveau und damit eine niedrige Attraktivität für gute Investoren für eine Stadt von Vorteil ist sei mal dahin gestellt! :?
Sicher nicht. Vor allem ist es traurig, daß zwischen Gelsenkirchen und dem Düsseldorfer Umland (Entfernung: rund 40 Kilometer Luftlinie!) ein derartiges Gefälle bestehen muss, bei Mietspiegel und Ertragsniveau. :-(
Und was hat das mit Gelsenkirchen zu tun?

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blaumann
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Beitrag von blaumann »

hätte ich vor über zwanzig Jahren den Job in München angenommen, hätte ich ebenso wenig Kohle wie in GE ohne Arbeit

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timo
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Beitrag von timo »

München ist noch viel schlimmer als Düsseldorf. Wenn man sich in Reportagen die Bewerberschlangen vor hundsgewöhnlichen und unglaublich teuren Wohnungen ansieht, kriegt man das kalte Grausen.

Wenn man da nicht gerade reichlich mit den drei magischen "G" (Geld, Geduld, Glück) gesegnet ist, bleibt einem nur eins: Wohnung irgendwo 50 km vor den Stadttoren nehmen und täglich pendeln.
Und was hat das mit Gelsenkirchen zu tun?

happyone
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Re: Mieterhöhung

Beitrag von happyone »

Diese Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt wird auch an GE nicht vorbei ziehen. Die neuen Mietspiegel für 2013/2014 liegen bereits bei allen Vermietern vor.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass in der letzten Zeit wieder vermehrt ins so genannte "Betongold" investiert wird :D . Der Kapitalmarkt ist verunsichert, die EZB und Banken drücken ihre Zinsen auf neue Rekordtiefs. Für billiges Geld kommt man jetzt schnell an "alten" Wohnbestand, der saniert werden muss, um anschließend mit entsprechender Mietzinsrendite an den Mann/Frau gebracht wird.
Was passiert sonst noch so in Gelsenkirchen auf dem Wohnungsmarkt. Es wird gebaut, aber m. E. am Bedarf vorbei. Ein Reihenhäuschen bzw. Doppelhaushälfte auf der grünen Wiese. Kaufpreis nicht unter 200T€, ohne Keller :shock: .
Der soziale Wohnungsbau liegt total am Boden. Was bedeutet das wiederum für viele DA´s und wie sie auch heissen mögen: Es lebe der Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen :? .
Prinzipien, ein anderes Wort für Vorurteile

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