Strategischer Lärmaktionsplan der Stadt Gelsenkirchen
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Strategischer Lärmaktionsplan der Stadt Gelsenkirchen
Strategischer Lärmaktionsplan der Stadt Gelsenkirchen
Gelsenkirchen ist einer Umsetzung der EU - Umgebungslärmrichtlinie (ULR) verpflichtet.
Deshalb gibt es in Gelsenkirchen einen strategischen Lärmaktionsplan.
http://umweltportal.gelsenkirchen.de/La ... lanung.asp
Innerhalb von Gelsenkirchen wurden ein großes Gebiet und drei Streckenabschnitte festgelegt.
Für diese Bereiche sollen Maßnahmen zur Lärmminderung ausgearbeitet werden.
Das ausgewählte Konzeptgebiet ist der Bereich Altstadt (Bereichsgrenzen siehe unten) aber auch weitere ausgewählte Konzeptstrecken, und zwar die Rotthauser Straße, die Ückendorfer Straße und die Polsumer Straße.
Konzeptgebiete und Konzeptstrecken hier:
http://umweltportal.gelsenkirchen.de/Do ... MP%201.pdf
Gelsenkirchen ist einer Umsetzung der EU - Umgebungslärmrichtlinie (ULR) verpflichtet.
Deshalb gibt es in Gelsenkirchen einen strategischen Lärmaktionsplan.
http://umweltportal.gelsenkirchen.de/La ... lanung.asp
Innerhalb von Gelsenkirchen wurden ein großes Gebiet und drei Streckenabschnitte festgelegt.
Für diese Bereiche sollen Maßnahmen zur Lärmminderung ausgearbeitet werden.
Das ausgewählte Konzeptgebiet ist der Bereich Altstadt (Bereichsgrenzen siehe unten) aber auch weitere ausgewählte Konzeptstrecken, und zwar die Rotthauser Straße, die Ückendorfer Straße und die Polsumer Straße.
Konzeptgebiete und Konzeptstrecken hier:
http://umweltportal.gelsenkirchen.de/Do ... MP%201.pdf
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Zum strategischen Lärmaktionsplan der Stadt Gelsenkirchen:
Die maßgebende Grundlage des strategischen Lärmaktionsplanes der Stadt Gelsenkirchen ist die
RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die sog. EG-Umgebungslärmrichtlinie.
Bestimmte Lärmquellen sollten hiernach bis zum 30.06.2007 kartiert werden.
Daran anschließend sollte für Bereiche mit zu hohen Geräuschbelastungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit mit einer Frist bis zum 18.07.2008 darauf abgestimmte Aktionspläne erstellt werden.
Die Ergebnisse der Kartierung und der Aktionsplanung sollten danach an die Europäische Kommission übermittelt werden.
Diese knappe Fristenregelung mit einer sehr kurzen einjährigen Bearbeitungszeit wurde aber für zahlreiche Ballungsräume zum Problem. Viele Städte konnten die geforderten Lärmkarten nicht termingerecht erstellen. Sie hatten zu wenig Zeit, um Aktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen und abzustimmen.
Großstädte wie Hamburg,Köln oder auch Gelsenkirchen begannen deshalb mit der Umsetzung einer gesamtstädtischen Aktionsplanung, die den Schwerpunkt zunächst auf strategische Konzepte legt, bevor in einem zweiten Schritt detaillierte kleinräumige Handlungskonzepte erarbeitet werden.
Unabhängig von der Art der Vorgehensweise beruht die Aktionsplanung aber in allen Städten auf einheitlichen Analyseverfahren zur Lärmkartierung.
Mit Hilfe von Betroffenenuntersuchungen wird die voraussichtliche Wirkung der Aktionsplanung abgeschätzt.
Für die Festlegung der Handlungsschwerpunkte und für die Bewertung der Maßnahmenansätze sind daher die Ergebnisse der Lärm(wirkungs)analysen von großer Bedeutung.
Das Textdokument des Strategischen Aktionsplanes der Stadt Gelsenkirchen ist hier nachzulesen:
http://umweltportal.gelsenkirchen.de/Do ... il_red.pdf
Weiterführende Informationen und Quellen:
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3802.pdf
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/ ... slaerm.pdf
Durch den vorgelegten Lärmaktionsplan werden bisherige schon vorgeschriebene Maßnahmen zur Lärmvorsorge, Lärmminderung und Lärmsanierung ergänzt.
Die Gesetzgebung trägt mit dem genannten Regelwerk den gesundheitlichen Folgen von zu hohen Lärmpegeln – hier aus den Quellen Verkehr und Gewerbe – Rechnung.
Für Gelsenkirchen stellt es eine Chance zu mehr Lebensqualität und Gesundheit dar.
Die maßgebende Grundlage des strategischen Lärmaktionsplanes der Stadt Gelsenkirchen ist die
RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die sog. EG-Umgebungslärmrichtlinie.
Bestimmte Lärmquellen sollten hiernach bis zum 30.06.2007 kartiert werden.
Daran anschließend sollte für Bereiche mit zu hohen Geräuschbelastungen unter Beteiligung der Öffentlichkeit mit einer Frist bis zum 18.07.2008 darauf abgestimmte Aktionspläne erstellt werden.
Die Ergebnisse der Kartierung und der Aktionsplanung sollten danach an die Europäische Kommission übermittelt werden.
Diese knappe Fristenregelung mit einer sehr kurzen einjährigen Bearbeitungszeit wurde aber für zahlreiche Ballungsräume zum Problem. Viele Städte konnten die geforderten Lärmkarten nicht termingerecht erstellen. Sie hatten zu wenig Zeit, um Aktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellen und abzustimmen.
Großstädte wie Hamburg,Köln oder auch Gelsenkirchen begannen deshalb mit der Umsetzung einer gesamtstädtischen Aktionsplanung, die den Schwerpunkt zunächst auf strategische Konzepte legt, bevor in einem zweiten Schritt detaillierte kleinräumige Handlungskonzepte erarbeitet werden.
Unabhängig von der Art der Vorgehensweise beruht die Aktionsplanung aber in allen Städten auf einheitlichen Analyseverfahren zur Lärmkartierung.
Mit Hilfe von Betroffenenuntersuchungen wird die voraussichtliche Wirkung der Aktionsplanung abgeschätzt.
Für die Festlegung der Handlungsschwerpunkte und für die Bewertung der Maßnahmenansätze sind daher die Ergebnisse der Lärm(wirkungs)analysen von großer Bedeutung.
Das Textdokument des Strategischen Aktionsplanes der Stadt Gelsenkirchen ist hier nachzulesen:
http://umweltportal.gelsenkirchen.de/Do ... il_red.pdf
Weiterführende Informationen und Quellen:
http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3802.pdf
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/ ... slaerm.pdf
Durch den vorgelegten Lärmaktionsplan werden bisherige schon vorgeschriebene Maßnahmen zur Lärmvorsorge, Lärmminderung und Lärmsanierung ergänzt.
Die Gesetzgebung trägt mit dem genannten Regelwerk den gesundheitlichen Folgen von zu hohen Lärmpegeln – hier aus den Quellen Verkehr und Gewerbe – Rechnung.
Für Gelsenkirchen stellt es eine Chance zu mehr Lebensqualität und Gesundheit dar.
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Wer sich über den Umgebungslärmniveau in seiner Nachbarschaft (in Gelsenkirchen) erkundigen möchte, kann sich gemeinde- und straßengenau unter
http://www.umgebungslaerm-kartierung.nr ... viewer.htm
informieren.
http://www.umgebungslaerm-kartierung.nr ... viewer.htm
informieren.
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Lärm überall! Der Mensch ist nicht geschaffen, soooviele Akustikstimuli schadlos zu ertragen. Viel wäre mit verhältnismäßigem Aufwand vermeidbar. Schallgedämmte Rasenmäher und Laubsauger, Kettensägen, Heimwerkerspielzeug wären in Serienfertigung nur unwesentlich teurer. Glockenläuten ist höchst überflüssig. Ebenso endloses Musikgedudel in Supermärkten und Boutiquen.