Mein Sohn besucht die 10.Klasse der Gerhart-Hauptmann-Realschule und soll jetzt - so Gott will - mit einer Qualifikation in die gymnasiale Oberstufe wechseln.
In dem Wegweiser für den Eintritt in die gymnasiale Oberstufe stand:
Was mache ich jetzt, wenn mein Sohn an der nächstgelegenen Schule unter 5 Kilometer gar nicht aufgenommen würde, weil die gar keine Realschüler aufnehmen. Und er auf eine andere Schule (5,2 Kilometer) ausweichen muss.Schüller/Innen der Sekundarstufe II der gymnasialen Oberstufe haben Anspruch auf die Übernahme der Schülerfahrkosten, wenn der kürzeste Fußweg von der Wohnung zur gewünschten Schule in der einfachen Entfernung mehr als 5 km beträgt.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass dieser Anspruch nur beim Besuch der nächstgelegenen Schule, an der eine gymnasiale Oberstufe eingerichtet ist, besteht.
Bekomme ich dann das Schokoticket trotzdem anteilig erstattet?
Kann mir da einer weiterhelfen?
Doro