Auszug aus der Chronik der Stadt Gelsenkirchen vom Montag, 24. Juli 1950:
"Die Stadtverordnetenversammlung beschloß, folgende Friedhöfe zu schließen und sie als Volkserholungsstätten freizugeben: den Alten Friedhof an der Mühlenstraße in Buer, den Nord-Friedhof in Horst und den Alten Friedhof am Festweg in Ückendorf."
Knochenpark in Horst Nord
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