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Verfasst: 21.04.2009, 16:09
von Heinz
Streit zwischen "Heidelberger Apell" und "Open Access"
Open Access: Wissenschaftsorganisationen wehren sich gegen "inakzeptable Unterstellung"
Die "Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen", der unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Leibniz-Gemeinschaft (WGL) und der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) angehören, hat die von Schriftstellern und Verlagen vorgebrachte Kritik an ihren Open-Access-Bestrebungen scharf zurückgewiesen.
http://www.heise.de/newsticker/Open-Acc ... ung/135276

Schärferes Urheberrecht versus Künstlersozialabgaben für Google
http://www.heise.de/newsticker/Schaerfe ... ung/134990

Verfasst: 01.12.2012, 01:42
von pedder vonne emscher
Ich überlege mir, ob ich demnächst hier noch Fotos einstellen soll, wenn ungefragt diese Fotos hier weiterverwendet werden ohne Nennung des Autors. Wenn das die Regelungen der GG zulassen, was aus meiner Sicht nicht ganz verständlich erläutert wird, werde ich demnächst entsprechend reagieren.

Verfasst: 01.12.2012, 03:35
von Feldmarkmafia
pedder vonne emscher hat geschrieben:Ich überlege mir, ob ich demnächst hier noch Fotos einstellen soll, wenn ungefragt diese Fotos hier weiterverwendet werden ohne Nennung des Autors. Wenn das die Regelungen der GG zulassen, was aus meiner Sicht nicht ganz verständlich erläutert wird, werde ich demnächst entsprechend reagieren.
In dem Fall könntest Du zu sehr viel Geld kommen.....
Mir ist ein Fall bekannt in dem ein Photograph in einem Blog erlaubt! hat,Fotos zu veröffentlichen,sein Anwalt und Management das allerdings anders sah und den Bloginhaber auf 15.000 Euro verklagte.Das Gericht gab ihnen Recht,reduzierte die Strafe auf "nur" 8000 Euro.
Wohl gemerkt,Ich rede hier von einem Foto!!

----Das ist keine "Anleitung",sondern soll nur zeigen,wie weit sowas gehen kann.Also immer schön den Urheber zu Rate ziehen,ob erlaubt oder nicht.---

Mir ist allerdings schleierhaft,wie die Gerichte eine dermaßen hohe Strafe für eine in meinen Augen lächerliche Sache verhängen können.Da scheint sich für die Anwälte und den Staat einfach nur eine lukrative Geldquelle aufzutun.

Ich denke mal da an den "Was höre Ich Heute" Thread...Da jedem wohl bekannt sein wird,wie man aus diesen Videos Ruckzuck Mp3 machen kann,wird dadurch auch eine gewisse "Grundlage"zur Raubkopiererei gegeben um einige Ecken rum gesehen.Auch wenn es sich nur um Links handelt.
Die Gema,Sony und Warner haben Youtube ja eh auf dem Kieker.
Nunja,Ich poste ja selber gerne dort,warum auch nicht.

Also wäre es ziemlich einfach zu Geld zu kommen.Einfach ein Foto von einer Sache/Person zu machen,wo Interesse für besteht.Dann warten,bis es einer irgentwo postet und abkassieren.
Eigentlich ganz easy,nicht wahr?
Bei einem Lied kann Ich das ja noch verstehen,von wegen geistigen Eigentum und so....
Aber ein Foto gibt nur etwas bereits vorhandenes wieder,der Mann/die Frau hinter der Linse sucht ein Motiv und drückt ab.Die Kamera hat das eingefangen,was bereits vorhanden ist und nicht vom Photographen "neu" erfunden wurde.Die nachträgliche Bearbeitung mit Photoshop mal ausgenommen.Also Dinge/Personen,die man jederzeit mit dem eigenen Auge begutachten kann,stundenlang,straffrei...
Für mich irgentwie eine zweiseitige Sache,ohne jetzt natürlich den künstlerischen Umgang mit der Kameraelektronik in Frage stellen zu wollen,das möchte Ich noch betonen.
Gute Fotos machen muss man können,Ich kann es z.B. nicht.
Dadurch erfindet man aber den Besen nicht neu,wenn ihr versteht was Ich meine.

Verfasst: 01.12.2012, 08:09
von Ego-Uecke
pedder vonne emscher hat geschrieben:Ich überlege mir, ob ich demnächst hier noch Fotos einstellen soll, wenn ungefragt diese Fotos hier weiterverwendet werden ohne Nennung des Autors. Wenn das die Regelungen der GG zulassen, was aus meiner Sicht nicht ganz verständlich erläutert wird, werde ich demnächst entsprechend reagieren.
Abschnitt 3, Abs 3) der Nutzungsbedingungen hat geschrieben:(3) Mit der Einstellung von Beiträgen eines Users erhalten die Betreiber der GG das Recht, die eingestellten Beiträge auf der Internetpräsenz der GG unbegrenzt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Weitergehende Rechte sind damit nicht verbunden. Für eine über die Veröffentlichung auf den Internetseiten der GG hinausgehende Verwendung gleich welcher Art ist die Einholung der Zustimmung des Urheberrechtinhabers zwingend vorgeschrieben.
Was ist daran unklar formuliert?

Verfasst: 01.12.2012, 08:52
von zuzu
Gibt es einen konkreten Anlaß für diesen Beitrag?

Verfasst: 01.12.2012, 13:14
von pixxel
.

Verfasst: 01.12.2012, 13:34
von Lukullus
ganz ehrlich, ich verstehe hier vermeintliche Unklarheiten auch nicht. Ich lese:
"...die eingestellten Beiträge auf der Internetpräsenz der GG unbegrenzt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen."
Das heißt doch, daß die Inhalte hier bleiben. Und daß sie hier für die User zugänglich sind, will doch wohl jeder, der hier etwas einstellt :ka:

Verfasst: 01.12.2012, 13:47
von zuzu
pixxel hat geschrieben:.
Wolltest du was sagen? :o

Verfasst: 01.12.2012, 15:55
von Animken
Habe eine Frage zum Begriff des "Doppelaccount":

Durch den aktuellen Forumsrundbrief und die damit verbundene aufschlussreiche :wink: Statistik haben wir hier zu Hause darüber "fabuliert"... .

Also, (1) wenn ich mich zu unterschiedlichen Zeiten sowohl von zu Hause als auch von der Arbeit aus in meinen Account einlogge, habe ich keinen Doppelaccount, auch wenn (2) meine Chefin, die auch eine "Userschaft" :wink: bei den GG hat, sich von dort in Ihren Account "einwählt", oder doch?

Sollte ich das in Zukunft lieber lassen?

Um direkte Aufklärung oder Hinweise, wo ich das, auch für mäßig engagierte Leihen :wink: , selber verständlich nach lesen kann, wird gebeten. :wink:

Verfasst: 01.12.2012, 16:00
von zuzu
Doppel-Account heißt: du bist unter zwei verschiedenen Nicks z.B. angemeldet und das ist hier unerwünscht, um nicht zu sagen, verboten.

Verfasst: 01.12.2012, 16:04
von -Locke-
Aber was ist, wenn man 3 Rechner besitzt und jeder einzelne Nutzer hat sich hier angemeldet ? :o

Verfasst: 01.12.2012, 16:10
von Animken
zuzu hat geschrieben:Doppel-Account heißt: du bist unter zwei verschiedenen Nicks z.B. angemeldet und das ist hier unerwünscht, um nicht zu sagen, verboten.

ACHTUNG VERSTÄNDNISFRAGE!!
Liebe zuzu, ich weiß, darum hab ich ja gefragt, damit ich nicht irgendetwas, (pfui!) Verbotenes mache, von dem ich gar nicht weiß, das es verboten ist. Nicht, dass ich unwissentlich und unbeabsichtigt in eine Situation gerate... :wink: :P

Also ist meine Frage damit jetzt beantwortet?! Bin etwas verunsichert.

Verstehe ich das richtig und es geht dabei um die Nicks und nicht darum, ob zwei unterschiedliche User von einer IP-Adresse aus ihre Accounts nutzen dürfen? Hilfe erbeten, denn das ist nicht so mein Thema! :wink: :roll:

@Locke: Schön, dass Du auch fragst, habe meine Frage vielleicht nicht so deutlich formuliert, wie Du das jetzt noch einmal gemacht hast. Danke!

ACHTUNG VERSTÄNDNISFRAGE!!

Verfasst: 01.12.2012, 18:48
von Heinz O.
Animken hat geschrieben:
Verstehe ich das richtig und es geht dabei um die Nicks und nicht darum, ob zwei unterschiedliche User von einer IP-Adresse aus ihre Accounts nutzen dürfen? Hilfe erbeten, denn das ist nicht so mein Thema! :wink: :roll:
Genau so ist es !

Wenn du, Animken noch einen Account unter "blabla" hast, ist es unerwünscht bzw. verboten.
Hat dein Mann, deine Frau, Schwester oder Kind oder wer auch immer, hier einen eigenen Account, ihr alle zusammen nutzt aber den selben Rechner, ist es nichts verbotenes !

Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Verfasst: 01.12.2012, 18:59
von Animken
@Heinz O.: Vielen Dank für diese Antwort. Dann hab ich das jetzt verstanden.

Dann ist ja alles gut! Mönsch! :P

Nur mal so

Verfasst: 06.04.2013, 11:39
von AlterMann
Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen (teils) "zu privaten Zwecken" kopiert, heruntergeladen, vorgeführt werden.
Das Einstellen solcher Werke hier im Forum ist nach meinem Verständnis nicht erlaubt, weil öffentlich.
Wäre das Einstellen oder Verlinken solcher Werke im internen Bereich "privat" und damit erlaubt?
"Ernste Absichten" habe ich im Augenblick nicht.
AlterMann