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1946/47 bildeten die verschiedenen lokalen Verfolgtenorganisationen die gesamtdeutsche, überparteiliche VVN. Eine gesamtdeutsche Organisation war nach der Gründung zweier deutscher Staaten 1949 jedoch nicht im Interesse der westdeutschen Eliten und wurde pauschal unter Kommunismusverdacht gestellt.
Die VVN engagierte sich gegen die Remilitarisierung. Am 14./15. April 1951 fand im Hans-Sachs-Haus ein Kongress statt, der sich für die Durchführung einer Volksbefragung gegen die Remilitarisierung und für den Abschluss eines Friedensvertrages aussprach.
Die Bundesregierung verbot daraufhin den gesamtdeutschen „Rat der VVN“ und forderte die westdeutschen Bundesländer auf, dasselbe mit den Landesorganisationen der VVN zu tun.
Es wurden jedoch „nur“ die Landesverbände Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Hamburg verboten. Die Ersatzweise für das Gebiet der (alten) Bundesrepublik gebildete Zentrale Leitung der VVN wurde ebenfalls verboten, so dass die VVN ihre Arbeit dezentral in den Ländern durchführen musste.
Als einzige Kreisvereinigung wurde am 8.4.1952 die VVN Gelsenkirchen aufgelöst, die Arbeit über den nicht verbotenen Landesverband NRW fortgesetzt. Am 8. September 1957 konnte die Kreisvereinigung Gelsenkirchen wiedergegründet werden.
Quelle: Hering, Hartmut und Marlies Mrotzek: Antifaschismus ist mehr als eine Gegenbewegung. 40 Jahre Kampf für Frieden, Demokratie und sozialen Fortschritt am Beispiel der VVN / Bund der Antifaschisten Gelsenkirchen 1947 – 1987, Gelsenkirchen 1988, S. 86 ff.