HSH: Und wie geht es nun weiter?

Alte und neue Geschichten rund ums HSH. Die öffentliche und veröffentlichte Meinung zum Erhalt des HSH wird hier dokumentiert.

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pito
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Beitrag von pito »

Anonymous hat geschrieben:jetzt soll sie mal erklären, warum doch ....
Werden sie nicht tun. Das ist nämlich geheim. :wink:

Heinz
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Beitrag von Heinz »

pito hat geschrieben:Werden sie nicht tun. Das ist nämlich geheim. :wink:
Falsch. Zu unserem BESTEN :wink:

Heinz
Abgemeldet

Beitrag von Heinz »

Hat irgendwer mal den Flurfunk abgehört? Gibt es Erhellungen? :roll:

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Verwaltung
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Beitrag von Verwaltung »

WAZ hat geschrieben:Neue Panne: Wettbewerb für das HSH gestoppt

Architekten-Beiträge fielen bei Prüfung durch

Pleiten, Pech und Pannen: Die unendliche Hans-Sachs-Haus-Geschichte ist um eine Episode reicher: Die Stadt musste gestern das Architekten-Wettbewerbs-Verfahren stoppen. Der Grund: Nur sechs der 60 Bewerbungen genügten nach der Prüfung den strengen formalen Vorschriften solch europaweiter Ausschreibungen.

Es ist kaum zu glauben: In den Unterlagen der teils renommierten Architektenbüros fehlten offenbar mal Unterschriften, mal die Nennung der geforderten vier Referenzprojekte, mal Bescheinigungen zu Haftpflichtversicherungen oder zwingende Bestätigungen des Finanzamtes. "Wir waren schon erschreckt", so Stadtsprecher Martin Schulmann, als der Sachverständige Hartmut Welters der Stadtspitze das desolate Ergebnis nach Sichtung der Wettbewerbsbeiträge bekannt gegeben habe. Mit sechs korrekten Beiträgen ist aber kein Staat zu machen: 15 bis 25 Teilnehmer wollte die Stadt aus den Bewerbungen filtern. Schon am Freitag sollten die ausgewählten Büros eigentlich durch das Hans-Sachs-Haus geführt werden.

Nun geht das Verfahren von vorne los. Das wiederum bedeutet eine Verzögerung um rund zwei Monate. Stadtbaurat Michael von der Mühlen bleibt dennoch gelassen und versichert, dass die Verzögerung nicht "dramatisch" sei, dass es keine Folgen etwa für Fördermittel gebe. In dem neuen Bewerber-Verfahren soll allen Büros nun eine Checkliste an die Hand gegeben werden, in der nochmals alle formalen Anforderungen aufgeführt sind und "abgehakt" werden können.

Dezernent von der Mühlen führt die "Fünf in Hausaufgaben" auf das komplizierte europäische Vergaberecht zurück und nicht auf eine unklare Bekanntmachung oder den Problemfall Hans-Sachs-Haus-Baustelle. Gleichwohl: Da die Büros Komplettlösungen, auch z.B. für Statik und Technische Grundausstattung liefern sollen, ging einigen offenbar dabei die Übersicht verloren.

13.08.2007

Heinz
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Beitrag von Heinz »

:schlafen: :muede: :muede2: :pfeif: : :schlafen:

pito
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Beitrag von pito »

:datz: :down: :kopfwand: :irre: :explodieren: :motzschild: :forbidden2:

Sag mir wo die Könner sind,
wo sind sie gebliiieben? ...

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Fuchs
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Beitrag von Fuchs »

:mumie3:

Heinz
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Beitrag von Heinz »

Öööhhhh .. glaubt hier jemand, dass nur 10% die "Unterlagen" richtig ausgefüllt haben? :D

Man hört auch nix mehr über das auswürfeln des besten Entwurfes. :shock:

:roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll: :roll:

gastritis
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...........hackab

Beitrag von gastritis »

........soll allen Büros nun eine Checkliste an die Hand gegeben werden, in der nochmals alle formalen Anforderungen aufgeführt sind und "abgehakt" werden können.
nochmals???........alle formalen anforderungen???....aufführen???..checkliste abhacken???
das stinkt mir nach spezialistentun....aber.....ich sachs ja ....raketen zum mond schiessen und sich eigenhändig den Auspuff richtig putzen können?? ......das sind ganz verschiedene paar schuhen

.........mama.....AaAa!!..................:oops: :oops: :oops:

tiborplanet_de
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Beitrag von tiborplanet_de »

[Ironie]Scheinbar haben sich nur Büros beteiligt die bisher noch nicht als Starbüros aufgetreten sind und mit einer kleinen Bewerbeungsunterlagenlösung ihre Profilsucht befriedigen wollen[/Ironie]

Heinz
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Beitrag von Heinz »

Wenn das mit Kreuzchen ist, könnt ich vielleicht auch noch mitmachen... jetzt wo es auch die Kästchen auf der Liste gibt, wo man die Haken reinmacht. :roll:

Und ein Blatt Papier und einen Bleistift werde ich wohl auch noch finden..

ha ha.. iss jetzt Ironie.. ha ha... meine ich gar nicht ernst, keine Angst liebe Architekten, ich hab gar keine Rolle..

Ironie

Bernd Matzkowski
Beiträge: 634
Registriert: 29.05.2007, 14:44

würfeln und so

Beitrag von Bernd Matzkowski »

bezeichnend an der behandlung dieses themas hier ist, wie schnell mutmaßungen, vorhaltungen, verdächtigungen ins kraut schießen- aber eben auf der basis von vergessen dessen, was bereits mal geschrieben worden ist, oder halbwissen, das sich aus der zeitung speist.
es war nie die rede davon, dass der beste entwurf ausgewürfelt wird. das losverfahren war gedacht, um eine potenzielle teilnehmerzahl von mehr als etwa 25 auf 25 bis 20 zu reduzieren. danach entscheidet in einem zweistufigen verfahren eine jury- zunächst reduzierung auf etwa 8 teilnehmer der zweiten runde(stufe), dann bestimmung des siegerentwurfs(und des 2. und dritten platzes).
dies hatte den sinn, einwänden (von bewerbern) vorzubeugen und überhaupt nicht den verdacht aufkommen zu lassen, da würde irgendein büro auf dem mauschelwege ausgeguckt. das würfeln setzte voraus, dass eben weitaus mehr als 25 büros die harten kriterien erfüllen.
die ausschreibung hat nämlich verschiedene harte kriterien benannt(z.B. erfahrung im umgang mit historischen gebäuden und deren sanierung, bestimmte vorzeigbare objekte dieses volumens von etwa 80 millionen, erfahrungen im entwurf eines multifunktionalen veranstaltungssals etc.)
daneben die vorschriften, die europäische gesetze für ausschreibungen dieser art machen. wenn man sich darüber hinwegsetzt handelt man sich eventuell wiederum klagen möglicher (ausgeschiedener) bewerber ein. den aufschrei hätte ich nicht hören mögen.
wenn büros nicht in der lage sind, bewerbungsunterlagen komplett auszufüllen, habe ich wenig vertrauen in sie, so ein projekt in den griff zu bekommen.
man hätte es sich ja jetzt einfach machen können: sechs bewerber erfüllen die kriterien, sparen wir uns also die erste phase, (und vorab das losen), gehen gleich in die zweite phase. bumms, aus, fertig ! dann wären doch erst recht vorwürfe gekommen, da sei doch was faul.
auf der webseite der stadt wird unter hans-sachs-haus das ganze verfahren erklärt. diesese mutmaßungen und spekulationen wären also nicht nötig gewesen, folglich auch nicht mein versuch, einiges zu klären.
der hier mal erhobene anspruch, dies sei eine art elektronischer weimarer kreis(goethe), dürfte wohl ein wenig überzogen sein. aber man soll die hoffnung ja nicht aufgeben. und so freue ich mich schon jetzt auf die zahlreichen konstruktiven hinweise und anregungen, für welchen entwurf ich mich als jurymitglied denn entscheiden soll. bernd

Heinz
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Beitrag von Heinz »

Königsberger Halbwisser hat geschrieben:Bekanntmachung eines begrenzten Wettbewerbs
Bewerbungsverfahren
zum zweiphasigen Wettbewerb nach RAW
»Neues Hans-Sachs-Haus (Rathaus)«
in Gelsenkirchen
Auslober:
Stadt Gelsenkirchen, Referat 23 - Zentrales Immobilienmanagement, Goldbergstraße 12, 45894 Gelsenkirchen
Koordination des Verfahrens:
Norbert Post • Hartmut Welters, Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Arndtstraße 37, 44135 Dortmund, Ansprechpartner: Anke Thormählen, Hartmut Welters, Tel.: +49 (0) 2 31 - 47 73 48-60, Fax: +49 (0) 2 31-55 44 44, E-mail: info@post-welters.de, www.post-welters.de
Planungsaufgabe:
Die Stadt Gelsenkirchen beabsichtigt hinter den Fassaden des in den 1920er Jahren errichteten Hans-Sachs-Hauses den Neubau eines Rathauses mit Räumen für die Verwaltungsspitze, die politischen Gremien,
den Ratsbereich, das Bürgercenter und weiteren Verwaltungseinheiten sowie einen multifunktional nutzbaren Veranstaltungsort. Der Bruttogrundflächenbedarf beträgt ca. 19.000 m2. Die Stadt lobt auf den Gebieten der Objektplanung, der Tragwerksplanung und der Planung der technischen Ausrüstung einen zweiphasigen Generalplanerwettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach VOF aus.
Wettbewerbsart:
Der Wettbewerb wird als zweiphasiger Generalplanerwettbewerb/Arbeitsgemeinschaften (Architekt, Tragwerksplaner und Ingenieur der Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung) mit EU-weiter Ankündigung und vorgeschaltetem Losverfahren ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Der Wettbewerb wird nach den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004) im Rahmen der VOF mit ca. 20 Teilnehmern in der 1. Phase und ca. 8 Teilnehmern in der 2. Phase durchgeführt.
Zulassungsbereich:
Zulassungsbereich sind die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Mitgliedsstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommens.
Teilnehmer/innen:
Zur Teilnahme zugelassen sind – in zwingender Arbeitsgemeinschaft mit Tragwerksplanern und Ingenieuren der Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung – natürliche Personen, die am Tage der Auslobung
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
• die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach § 2 BauKaG NRW und ihren Geschäfts-/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben;
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates
berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen
erfüllen:
• Geschäftssitz im Zulassungsbereich
• zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehörende der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen
und
• der/die bevollmächtigte Vertreter/in der Gesellschaft und der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Innenarchitekt/innen sind in Arbeitsgemeinschaften mit Architekten/innen teilnahmeberechtigt.
Wer am Tage der Auslobung bei einem der Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Arbeitsgemeinschaften
für die Leistungen der Objektplanung muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der gemeinsamen Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit eines Projektes mit Anderen beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss
sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Mehrfachbewerbungen sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller Bewerbungen. Sonstige Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Bewerbung/Auswahl bzw. Auslosung der Teilnehmer:
Zur Auswahl der Teilnehmer ist dem Wettbewerb ein Bewerbungsverfahren gemäß den Regelungen der VOF vorangestellt. Es werden Generalplaner/Arbeitsgemeinschaften aus Architekten, Tragwerksplanern und Ingenieuren der Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung gesucht (zwingend vorgeschrieben ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus Architekt/in, Tragwerksplaner/in und Ingenier/in der Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung, sofern die Eigenqualifikation nicht ausreichend ist), die Erfahrungen in der Planung und hochbaulichen Realisierung haben:
a) in der Sanierung historischer Gebäude,
b) im Bau von Verwaltungsgebäuden,
c) im Bau von Versammlungsstätten (Foren, Veranstaltungsbereiche etc.),
d) im Bauen für öffentliche Auftraggeber.
Die Bewerber haben nachzuweisen:
I) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Vollständig ausgefüllter und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem bevoll- mächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (je Fachrichtung).
2. Wenn sich eine Personengemeinschaft bewirbt: Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder und Bevollmächtigung eines Mitgliedes als Verhandlungs- und Abschlussvertreter.
3. Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 11 VOF gegen sie oder ihn vorliegen.
4. Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage eines entsprechenden Eintragungs- nachweises in einer Kammer oder Vergleichbares des Mitgliedsstaates oder eines Diplom-/Prü- fungszeugnisses oder sonstigen Befähigungsnachweises als Ingenieur.
5. Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied einer evt. bestehenden Bürogemeinschaft bewirbt.
6. Der Bewerber ist verpflichtet, mit der Bewerbung eine Erklärung darüber zu geben,
• ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder
• ob und auf welche Art er auf den Vertrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenar- beitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (s. § 7 Abs. 2 VOF).
7. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzbehörden und Versicherungen der Herkunftsländer sind vorzulegen (je Fachrichtung).
II) Wirtschalftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
8. Nachweis einer entsprechenden Berufshaftlpflichtversicherungsdeckung: mindestens 3.000.000,- Euro für Personen- und 3.000.000,- Euro für Sach- und Vermögensschäden. Soweit der beste- hende Versicherungsschutz nicht ausreicht, kann der Nachweis durch eine verbindliche Erklärung des Versicherungsgebes geführt werden, dass im Falle der Beauftragung im Rahmen des VOF- Verfahrens ein entsprechender Versicherungsschutz dem Bewerber gewährt wird.
9. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Erklärung über den Gesamtumsatz eines jeden Bewerbers (je Fachrichtung) und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen jeweils in den letzten drei Geschäftsjahren.
III) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
10. Erklärung, aus der die Bürogröße differenziert nach Befufsgruppen für festangestellte und freie Mitarbeiter/innen ersichtlich ist.
11. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche technische Ausrüstung die Bewerberin/der Bewerber für die Dienstleistung verfügen wird.
IV) Fachliche Eignung: Angaben und Fomalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
12. Es werden Generalplaner/Arbeitsgemeinschaften aus Architekten, Tragwerksplanern und Inge- nieuren der Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung gesucht, die Erfahrung in der Planung und hochbaulichen Realisierung haben
a) in der Sanierung historischer Gebäude mit einem Bauvolumen von mindestens ca. 2.000 m2 HNF,
b) im Bau von Verwaltungsgebäuden mit einem Bauvolumen von mindestens c.a 8.000 m2 HNF,
c) im Bau von Versammlungsstätten (Foren, Veranstaltungsbereiche etc.) mit einem Bauvolu- men von mindestens ca. 1.000 m2 HNF,
d) im Bauen für öffentliche Auftraggeber mit einem Bauvolumen von mindestens ca. 8.000 m2 HNF.
Nachzuweisen ist die Planung und Durchführung mindestens eines Gebäudes für jeden Punkt a bis d, wobei Mehrfachnennungen von Referenzprojekten, die auf mehrere Punkte a bis d zutref- fen, möglich sind. Voraussetzung ist die Bearbeitung aller Leistungsphasen (min. Leistungspha- sen 2-8, für Tragwerksplaner min. Leistungsphasen 2-5 eines Projektes in den letzten 5 Jahren für jeden Punkt a bis d.
Alle geforderten Versicherungen, Erklärungen und Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied alle Versicherungen, Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen.
Der Bewerbungsbogen zu Punkt 1 und die Erklärungen zu den Punkten 2, 3, 5, 6, 9, 10 und 11 sind als Vordruck im Internet unter der Adresse www.post-welters.de unter der Rubrik Wettbewerbsmanagement erhältlich. Alternativ können die Formularvordrucke auch per Fax oder E-Mail unter der o.g. Adresse des Verfahrenskoordinators angefordert werden.
Die Angaben zu Punkt 12 sind auf maximal vier DIN A 3 Seiten je Fachrichtung (Architektur, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung) als Farbausdruck und digital einzureichen. Auf den DIN A 3 Seiten sind anzugeben: die Objektbezeichnung, der Auftraggeber, der erbrachte Leistungsumfang, der Ausführungszeitraum, die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400), ein Lageplan, ein Hauptgrundriss, je ein Foto vom Außen- und vom Innenraum.
Die Bewerbungen von Bietergemeinschaften werden hinsichtlich der Zusammensetzung wie folgt gewichtet: Architekt/in 60%, Tragwerksplaner/in 15%, Ingenieur der Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung 25%. Die Bewertung der fachlichen Eignung wird unterstützt durch ein Auswahlgremium.
Sofern mehr Bewerber die genannten Kriterien erfüllen, als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt die Auswahl durch Losziehung unter unabhängiger Rechtsaufsicht.
Um gemäß VOF § 4 (5) auch Berufsanfänger und kleinere Büroorganisationen angemessen zu beteiligen, behält der Auslober sich vor, auch solche Bewerber zum Losverfahren zuzulassen, die die oben genannten
Nachweise nicht voll erbringen können, sofern sie durch Vorlage von Bauwerksplanungen geringerer Größe, durch Wettbewerbserfolge in den letzten 5 Jahren, anerkennende Fachveröffentlichungen oder Architekturpreise
erwarten lassen, dass sie für die anstehende Planungsaufgabe geeignet sind. Von Berufsanfängern
wird der Nachweis verlangt, dass der Eintrag in die Architektenliste als freischaffender Architekt nicht länger als 5 Jahre zurückliegt (Stichtag: 01.08.2002). Bei Bietergemeinschaften dürfen nur zwei der drei geforderten Mitglieder Berufsanfänger sein. Die Auswahl dieser Teilnehmer erfolgt ebenfalls durch
das o.a. Auswahlgremium.
Die Bewerber/innen werden umgehend über das Ergebnis der Auswahl und der Auslosung benachrichtigt.
Es wird zusätzlich unter www. post-welters.de einsehbar sein. Auf Anfrage kann das Protokoll beim Wettbewerbsbetreuer angefordert werden.
Bewerbung:
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 1. August 2007 bei folgender Adresse einzureichen:
Stadt Gelsenkirchen
Referat 63 - Bauordnung und Bauverwaltung
63/3 - Zentrales Submissionsbüro, Zimmer 58
Goldbergstraße 12
45894 Gelsenkirchen.
Preisrichter:
Das Preisgericht wird gemäß RAW besetzt. Angefragt sind:
Stimmberechtigte Preisgerichtsmitglieder (in alphabetischer Reihenfolge):
• Herr Prof. Gerber
• Herr Prof. Jourdan
• Frau Prof. Gatermann
• Herr MD Collinet
• Herr Prof. Wachten
• Herr Stadtdirektor von der Mühlen
• Herr Klima
• Herr Oberbürgermeister Baranowski
• Herr Stadtkämmerer Klieve
• drei Vertreter/innen des Rates
Preise:
Es steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 250.000 Euro (einschl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten) zur Verfügung. Folgende Verteilung ist vorgesehen:
In der ersten Phase werden keine Preise und Bearbeitungshonorare vergeben. Die acht Teilnehmer der zweiten Phase des Wettbewerbs erhalten ein Bearbeitungshonorar von je 10.000 Euro. Folgende Preise sind für die zweite Phase vorgesehen:
1. Preis: 60.000 Euro
2. Preis: 40.000 Euro
3. Preis: 25.000 Euro
4. Preis: 15.000 Euro
5. Preis: 10.000 Euro
2 Anerkennungen á 10.000 Euro
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe der Summe aus dem Bearbeitungshonorar und dem zuerkannten Preis nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Nachprüfstelle:
Nachprüfstelle ist die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48143 Münster. Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer bis zur Zuschlagserteilung gestellt werden.
Die Zuschlagserteilung darf erst erfolgen, wenn die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert wurden und danach 14 Tage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, wenn der Vergabeverstoß bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich gerügt wurde oder aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war und nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt worden ist.
Termine:
Ende der Bewerbungsfrist: 01.08.2007; Auswahl/Auslosung der Teilnehmer: 10.08.2007; Ausgabe der Planunterlagen 1. Phase: 13.08.2007; Einführungskolloquium: 17.08.2007; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:
Planabgabe 08.10.2007, Modellabgabe 22.10.2007; Preisgerichtssitzung 1. Phase: 06.11.2007; Ausgabe der Planunterlagen 2. Phase: 09.11.2007; weitere Termine der 2. Phase noch offen
Tag der Absendung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen:
28.06.2007

Heinz
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Beitrag von Heinz »

Stadt Gelsenkirchen hat geschrieben:Hinweis

Da ein redaktioneller Fehler im Bewerbungsformular bemerkt wurde, ist seit Mittwoch, 11. Juli 2007 ein aktualisiertes Formular zum Download bereitgestellt.
Eine Änderung fand nur auf der Seite 2 der Bewerbungsformblätter statt: der Planungsumfang wird durch die Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen erfragt, die Baukosten sollen für die Kostengruppen 300 und 400 angegeben werden.



Häufig gestellte Fragen

Arbeitsgemeinschaften: Die Bewerbungsunterlagen (Blätter 2 bis 4) sind von jedem Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft einzeln auszufüllen, jedoch gemeinsam abzugeben.
Jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft muss die beschriebenen Erfahrungen und Nachweise erbringen. Die Seite 3 des Bewerbungsbogens (Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung bei Personengemeinschaften) soll nur einmal ausgefüllt werden, muss aber von allen Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft unterschrieben werden (alternativ reichen mehrere Kopien, bei denen jedes Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft einzelt unterschreibt).

Generalplaner: Bewirbt sich eine juristische Person als Generalplaner (mit Subunternehmern bzw. Subplanern), ist die gesamtschuldnerische Haftung nur vom Generalplaner auszufüllen und zu unterschreiben. Zusätzlich müssen auch die Subplaner die Blätter 2 und 4 ausfüllen und die beschriebenen Erfahrungen und Nachweise einreichen.

Als historisch gelten Gebäude, die vor 1970 erbaut wurden

Heinz
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Beitrag von Heinz »

Das EU PDF Ding kann ich leider nicht kopieren

http://www.post-welters.de/pdfs/wette_hsh_bek_simap.pdf

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