buercop hat geschrieben:Zwei Polizisten sind in Gelsenkirchen bei einem Einsatz schwer verletzt worden. Ein junger Mann soll in der Nacht auf die Beamten eingestochen haben. Offenbar hatte der Tatverdächtige sie in einen Hinterhalt gelockt.
Nun wird etwas mehr über die Hintergründe bekannt:
Bei dem Bericht läuft es mir kalt runter....
Psyche hin oder her,mit wieviel Bekloppten haben wir es noch zu tun?
Suicide by Cops........na,besten Dank.Polizist könnte glatt mein Traumberuf sein.
Wenn man sich selber killen will,ok,dann bitteschön.
Aber sich regelrecht ein "Henker" suchen? Unschuldige mit reinziehen?
Bah,äußerst feige,das ganze.
Sorry,aber von mir keine Lobby für den Täter.
Feldmarkmafia hat geschrieben:Aber sich regelrecht ein "Henker" suchen? Unschuldige mit reinziehen?
Das ist wirklich einfach nur abscheulich. Ein Arbeitskollege auch mal die "Freude", dem ist eine lebensmüde Frau absichtlich frontal in's Auto gerauscht. Zu seinem Glück (und das ist wohl nur nur dem Zufall zuzuschreiben) saß er in einem Audi A6 und sie in einem alten Polo, so daß er "nur" mit ein paar gebrochenen Knochen davonkam.
Wobei ich in diesem Fall nicht sicher bin, ob die Einlassung nicht nur Verteidigungsstrategie ist, um den Tatvorwurf des versuchten Mordes vom Tisch zu kriegen.
Feldmarkmafia hat geschrieben:
Wobei ich in diesem Fall nicht sicher bin, ob die Einlassung nicht nur Verteidigungsstrategie ist, um den Tatvorwurf des versuchten Mordes vom Tisch zu kriegen.
Für Versuchten Mord kann es wie beim Vollendetten Mord Lebenslange Haft geben und man evtl. nach 15 Jahren entlassen werden kann sofern die Besondere Schwere der Schuld nicht festgestellt ist.. Meist wird die Strafe beim Versuch gemildert und man hat einen Strafrahmen zwischen 3 und 15 Jahren.
Ich glaube nicht das man den Tatvorwurf des Versuchten Mordes vom Tisch bekommt. Den für mich liegt ganz Klar das Mordmerkmal "Heimtückisch" und evtl. "Mordlust" vor.
Würde keinerlei Mordmerkmal vorliegen könnte es sich um einen Veruschten Totschlag handeln. Der Strafrahmen bewegt sich zwischen 5 und 15 Jahren und kann sich bei Milderung zwischen 2 und 11,3 Jahren verschieben.
Der Tötungsvorsatz lässt sich sicher nicht Abstreiten, man denke nur an welche Stellen der Täter zugestochen hat (Hals, Gesicht, Brust etc).
Bei Verminderter Schuldfährigkeit würde die Strafe weitestgehend in einer Forensischen Psychiatrie vollzogen evtl. kommt im Laufe der Zeit eine Überstellung in eine JVA zru verbüssung der Restzeit in Betracht.
Bei Schuldunfähigkeit kommt der Täter auf unbestimmte Zeit in eine Forensische Psychiatrie. Hier kann es sein das der Täter Wirklich Lebenslänglich hat.
Stadtgarten hat geschrieben:
Ich glaube nicht das man den Tatvorwurf des Versuchten Mordes vom Tisch bekommt. Den für mich liegt ganz Klar das Mordmerkmal "Heimtückisch" und evtl. "Mordlust" vor.
Laut Einlassung hatte der Täter keine Absicht, jemanden (außer sich selbst) zu töten. Genau das wäre die Voraussetzung für eine Anklage wegen versuchten Mordes.
Stadtgarten hat geschrieben:
Ich glaube nicht das man den Tatvorwurf des Versuchten Mordes vom Tisch bekommt. Den für mich liegt ganz Klar das Mordmerkmal "Heimtückisch" und evtl. "Mordlust" vor.
Laut Einlassung hatte der Täter keine Absicht, jemanden (außer sich selbst) zu töten. Genau das wäre die Voraussetzung für eine Anklage wegen versuchten Mordes.
Das stimmt schon. Ich denke aber das sich die tötungsabsicht nachweisen lässt. Denn wer jemanen in den Hals etc. sticht, der nimmt den Tod doch billigend in Kauf.
Plädiere auch auf versuchten Mord, da er eh der Angreifer war und und billigend den Tod der Beamten in Kauf nahm! Seine Opfer hätten ja auch sterben können, auch nach seiner Verletzung!
Hoffe, seine Opfer kommen wieder auf die Beine ohne seelische und berufliche Folgen.
Also bitte ... wer sich im Vorfeld mit ganz bestimmter Absicht Präzisionsmesser kauft, noch zusätzlich eine Gaspistole im Hosenbund mitnimmt und viele, gezielte und heftige Messerstiche setzt ...
sorry, wenn da KEINE Tötungsabsicht bestand, was dann??????
Wollte er die Beamten mit seinen Messern nur solange streicheln, bis sie ihn entnervt abknallen????
Und wenn die Polizisten -wie in der WAZ zu lesen- wirklich zufällige (!) Opfer waren, stellt sich mir die Frage, wen ich denn bitteschön anzutreffen erwarte, wenn ich die 110 wähle und einen Unfall melde.
Soll da etwa der Pizzabote antanzen?
Nun gut, er konnte nicht wissen, welcher Streifenwagen kommt ... aber seinen Hass auf die Instutition Polizei hat er doch selbst zugegeben. Dem war es doch offensichtlich egal, wer da aus dem Wagen aussteigt ... hauptsache Polizeibeamte !
Meiner Meinung nach wußte der Knabe ganz genau, was er tat ... und wem er was tat!!!
Hatte sich ja wohl auch schon ausreichend zweckdienliche Internetseiten reingezogen...
Mit Sicherheit hat er (mindestens) einen psychischen Defekt ... auch klar, dass die Verteidigung das zu seinen Gunsten geltend machen will (muss) ... aber einen wirklichen Grund für echte Schuldunfähigkeit sehe ich Laie beim besten Willen nicht.
Denn wenn er niemanden außer sich selbst töten wollte, warum schweb(t)en dann zwei unschuldige Menschen in Lebensgefahr? Warum stach er dann genau in die neuralgischen Punkte ???
Zufall? Unfall? Aus Versehen ins Messer gerutscht? Huch ... wollt' ich doch gar nicht ! ?
Aber okay, die Verhandlung und anschließende Rechtsprechung steht noch aus ...
Egal, wie es ausgehen wird, gelsenjungs Wunsch wird wohl Wunschdenken bleiben.
Den beiden Opfern geht es meines Wissen nach noch längst nicht "gut" und so ein Erlebnis hinterlässt auf jeden Fall psychische und physische Spuren.
Ob sie überhaupt noch berufsfähig sein werden, bleibt wohl noch einige Zeit dahingestellt.
Ich wünsche den beiden Opfern zumindest viel Kraft, ausgezeichnete Ärzte und supergute Therapeuten.
Bummi, das hast du sehr gut geschrieben, Kompliment!
Konnte nicht so ausführlich werden, aber gebe dir vollkommen Recht.
Hoffe der kranke Täter wird nicht zum Opfer gemacht, was ich über ihn denke, schreibe ich besser nicht!
Den beiden Beamten und ihren Angehörigen wünsch ich alles Gute und hoffe zumindest das sie einigermassen alles verarbeiten können, auch wenn es dauern kann.
Beim Nachhausekommen sah ich erstmals in den ganzen Jahren, in denen ich hier wohne, wie jemand mit seinen Habseligkeiten schlafend in einer Ecke lag. Irgendwie zu kalt und der Platz auch nicht gerade optimal, zuviele Leute, die daran vorbeikommen. Also Polizei angerufen, gewartet bis sie kam - nach 12 Minuten war sie da und kümmerte sich dann um die Person.
Mir fiel dazu ein, wie in Russland die Studienkollegen der Medizinischen Fakultät über die Preise von erfrorenen Obdachlosen sprachen, 50 € kostete damals ein Mensch zum Sezieren..
Auch wenn's nicht ganz hier hineinpasst: Entwickelt es sich gerade unter jungen Fahrern mit aufgebrezelten Autos zur Mode, bei Dunkelheit ohne Licht zu fahren, oder ist das einfach die Folge grenzenloser Gleichgültigkeit? Donnerstag auf dem Weg vom Bahnhof nach Hause (ca. 21 Uhr) habe ich ein entsprechendes Fahrzeug auf der Ringstraße gesehen, gerade (kurz vor 20 Uhr) ein zweites auf der Kirchstraße.
Der Bußgeldkatalog sagt übrigens, daß so etwas ohne konkrete Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers oder Sachbeschädigung mit gerade mal 10 € Bußgeld geahndet wird. Vielleicht ist das Risiko doch etwas zu kalkulierbar.