Hohenzollernstraße

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Prömmel
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Beitrag von Prömmel »

Wegen der Tempo-30-Zonen hab ich gerade mal nachgeschaut. Der entsprechende Passus steht im § 45 Abs. 1 c der StVO :
Straßenverkehrs-Ordnung hat geschrieben:(1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken. Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Abs. 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten. Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.
Vielleicht bezog man sich in dem geschilderten Fall aber auch auf § 45 Abs. 9 der StVO :
Straßenverkehrs-Ordnung hat geschrieben:(9) Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Abweichend von Satz 2 dürfen zum Zwecke des Absatzes 1 Satz 1 oder 2 Nr. 3 Beschränkungen oder Verbote des fließenden Verkehrs auch angeordnet werden, soweit dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut nach dem Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen worden sind, beseitigt oder abgemildert werden können. Gefahrzeichen dürfen nur dort angebracht werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs unbedingt erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muß.
Wäre dann aber vielleicht ein bißchen weit hergeholt.

Prömmel
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Ruhpottler46
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Beitrag von Ruhpottler46 »

@Feldmarkmafia
Ruhpottler46 hat Folgendes geschrieben:

Glaube auch nicht das die Nächtlichen Autorennen dadurch abnehmen werden.


Dagegen könnten stationäre Blitzgeräte helfen.Klappt auf der Ringstraße ja neuerdings auch ganz gut.Da ist das Tempo doch schon runtergegangen.Ich gebe zu mich Anfangs da auch "verschätzt" zu haben.Das machte mal eben 15 € per Post.
Kenne in Essen und Velbert ähnlich Stellen. Sprydose, Mülltüte oder ein einfacher Aufkleber reicht um diese Dinger Lahm zu legen. Leider.
Auf der Ringstrasse hat sich das Teil schon fast bezahlt gemacht, so oft hat es dort schon geblitzt.
Nutze den Tag und habe Spass im Leben.

Feldmarkmafia
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Beitrag von Feldmarkmafia »

Neues von der Fußgängerquerungshilfe (schönes Wort..) auf der Hohenzollern...

Es wurden gestern Morgen einige Pflastersteine verlegt.....

*Villeicht gehts ja in zwei Wochen weiter mit den ersten 3 Streifen für den Zebrastreifen*

...falls überhaupt noch was geht....
:twisted:

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Anthro
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Beitrag von Anthro »

Bei solchen Querungshilfen gibt es meist keine Zebrastreifen. Es ist einfach eine Möglichkeit für Fußgänger, in einer Lücke zwischen den Autos zur Mitte rüber zu huschen, zu Atem zu kommen und dann den weiteren Teil der Straße zu bewältigen.
Für mich als Radfahrer hat das Ding einen großen Vorteil: Bisher - links frei, von rechts kam was, rechts frei, von links kam was. Manchmal gefühlte 5 Minuten Wartezeit zum links abbiegen.
Jetzt: links frei, rüber bis zur Mitte, rechts frei, weiter fahren.
Geht echt schneller.
Spontanität will gut überlegt sein.


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brucki
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Beitrag von brucki »

BildGelaufen 13.10.1910 (Eigene Sammlung)

Bild14.07.2013

Einziger Schönheitsfehler: Hausnummer 52 (das einzige alte Haus in der Reihe) ist heute noch alt, sieht heute aber ganz anders aus als auf dem alten Bild... :? Vielleicht beim Wiederaufbau verändert....? :roll:

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Heinz O.
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Beitrag von Heinz O. »

brucki hat geschrieben:...Vielleicht beim Wiederaufbau verändert....? :roll:
ich tippe mal eher auf Nachkriegsneubau :ka:
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brucki
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Beitrag von brucki »

Heinz O. hat geschrieben:
brucki hat geschrieben:...Vielleicht beim Wiederaufbau verändert....? :roll:
ich tippe mal eher auf Nachkriegsneubau :ka:

Die Geschosshöhe deutet aber eindeutig auf Nicht-Nachkriegsbau hin. Hab jetzt grad kein Foto... :?

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Heinz O.
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Beitrag von Heinz O. »

sorry, ich dachte du meintest das Eckhaus :(
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Ruhpottler46
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Beitrag von Ruhpottler46 »

Soll das wirklich die gleichen Ecken sein?
Bei dem Alten Bild sieht man doch auf der Rechten Seite das
es dort zu einem größerem eingezäunten und ummauerten Grundstück geht, schätze mal eine Villa oder ähnliches.
Stand den dort mal so etwas?
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Heinz O.
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Beitrag von Heinz O. »

[center]ich füge mal einen Ausschnitt aus einem alten Stadtplan anBild

demnach könnte die Mauer (links) entweder zum Hof der Schule oder der Polizei gehören.
[/center]
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brucki
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Beitrag von brucki »

Ich nahm es an, weil sich ja noch heute dort (also links) der Heinrichplatz befindet. Er ist heute allerdings teilweise mit der Tankstelle und dem Hochhaus bebaut. Und (mit gutem Willen) kann man auf dem Straßenschild auch "Udo-Str." lesen. Allerdings nur mit guten Willem. Aber die Ansichten früher und heute haben m. E. schon eine große Ähnlichkeit... :roll:

Links neben der Tanke ist ja auch alles Nachkriegsbebauung, so dass Heinz O.s Erkenntnisse passen würden.

von waldbröl
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Beitrag von von waldbröl »

brucki hat geschrieben:BildGelaufen 13.10.1910 (Eigene Sammlung)
Ich sehe das so, dass ganz links die Mauer mit dem Eisengitter und dazwischen die Kopfsteinpflastereinfahrt zur Polizei gehört, weil lt. Plan die Einfahrt zur Polizei genau gegenüber der Udostraße ist und die Mauer danach zur Schule gehört.

Wolle

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brucki
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Beitrag von brucki »

von waldbröl hat geschrieben:Ich sehe das so, dass ganz links die Mauer mit dem Eisengitter und dazwischen die Kopfsteinpflastereinfahrt zur Polizei gehört, weil lt. Plan die Einfahrt zur Polizei genau gegenüber der Udostraße ist und die Mauer danach zur Schule gehört.
Könnte gut sein.

Hat jemand eine Ahnung um welche Schule es sich gehandelt hat? Mit dieser Erkenntnis könnnten wir bei der Schule weiterforschen. Vielleicht gibt es ja schon irgendwo Fotos... :roll:

von waldbröl
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Beitrag von von waldbröl »

Die Schule war die KARL - SCHULE, wurde 1879 an der damaligen Karlstraße heute Hohenzollernstraße gebaut.

Wolle

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brucki
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Beitrag von brucki »

von waldbröl hat geschrieben:Die Schule war die KARL - SCHULE, wurde 1879 an der damaligen Karlstraße heute Hohenzollernstraße gebaut.

Wolle
Soeben entdeckt: :oops:

http://www.gelsenkirchener-geschichten. ... 0851#20851

Ist aber auch schon ganz schön lange her... :o

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