Neu-Resser hat geschrieben:
Wobei, wenn die Beifahrertür geöffnet wird, kann ich ja immer noch einfach losfahren und sollte der Deliquent dabei überfahren werden, ist das halt das Berufsrisiko eines Straftäters oder bringt dich das etwa auch in ideologische Konflikte?
Soso.
Du meinst also, dass es ein Richter – mal ganz unabhängig von meiner „Ideologie“ - mit dir noch gut meint, wenn du
a) das Halteverbot (rote Ampel) missachtest
b) eine vorsätzliche, gefährliche Körperverletzung begehst und
c) dabei sogar Schlimmeres (Tod) in Kauf nimmst
d) vorsätzlich den Unfallort verlässt
e) Hilfeleistung unterlässt
Zum Glück ist Deutschland noch nicht so weit, wie du es gerne hättest, bzw dir ausmalst.
Wahrscheinlich kommt dieser Eindruck dann zustande, wenn man zu viele
von diesen amerikanischen Filmchen geguckt hat.
Wie ginge es dann wohl weiter, Neu-Resser, was meinst du – so rein Punktemäßig - in Flensburg?
Wie würde deine Versicherung auf die von dir begangenen Handlungen reagieren?
Was für ein Gesicht wirst du machen, wenn auf dem privatrechtlichen Weg die Schmerzensgeldforderung des Opfers /Schadensersatzansprüche der Nachkommen zu dir ins Haus flattern würden?
Leider bist DU nicht John Wayne…