revier04 hat geschrieben:
In dem Artikel wird die Möglichkeit aufgezeigt, dass die Stadt Immobilien aus Privatbesitz herauskaufen könnte. Was aber, wenn ein Eigentümer nicht verkaufen will? Enteignung?
Zumindest hat er "Besondere Mitwirkungspflichten" (:ka: was das genau bedeutet...)
Guckst Du:
Vorteile Sanierungsverfahren
• Informationsleistung für die Kommune (vorbereitende Untersuchung,…)
• Steuerung der Zielerreichung durch Genehmigungsvorbehalte nach §144 BauGB
• Anfangsbewertung der Grundstücke: Fixierung der Bodenpreise; Verhinderung von Spekulationsgeschäften durch Genehmigungsvorbehalte im Grundstücksverkehr
• Vorkaufsrechte an allen Grundstücken
• Besondere Abschreibungsmöglichkeiten für Eigentümer
•
Besondere Mitwirkungspflichten des Eigentümers
• Abschöpfung des durch die Sanierung erzielten Bodenwertzuwachses
(aus
http://www.stadterneuerung-gelsenkirche ... 1_2011.pdf, Seite 71)
Für den Erwerb sollte ja eine gesonderte Gesellschaft gegründet werden. Guckst Du (Stand Nov. 2011):
Stadterneuerungsgesellschaft (SEG GmbH)
Ein neues Instrument der Stadtentwicklung:
Durch den Erwerb von Schlüsselimmobilien soll eine Vorbild- und Anstoßwirkung im Quartier erreicht werden.
-> SEG soll dort eingreifen, wo Eigentümer handlungsunfähig sind
Sachstand
- Gesellschafter: Stadt, Sparkasse und ggw
- Gründung steht bevor
(aus
http://www.stadterneuerung-gelsenkirche ... 1_2011.pdf, Seite 70)