Da die Verwaltung dieses Thema beim aktuellen Newsletter nochmal aufgegriffen hat, scheint es mir noch Klärungsbedarf zu geben. Unterstellen wir mal dass Ego-Uecke mit seiner Vermutung
Ego-Uecke hat geschrieben: Kann es sein, dass zu viele User denken: "Da suche ich mit viel Mühe ein passendes Bild, um den anderen Freude zu bereiten, dann kommen die Korinthenkacker von der Verwaltung, mäkeln rum und das Bild muss wieder weg."
nicht recht hat, sondern dass es einfach mangelnde Sachkenntnis und Problembewusstsein sind, die zu Fehlleistungen führen. Ich selber bin auch alles andere als im Bilde was das Thema betrifft.
Als erstes hier mal ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen der GG zum Thema:
(aus
http://www.gelsenkirchener-geschichten. ... sc&start=0)
3. Urheberrechte, Rechte Dritter und geistiges Eigentum
(1) Das Veröffentlichen/Zugänglichmachen von Inhalten, welche das geistige Eigentum Dritter sind bzw. einem Copyright/Urheberrecht unterliegen, ist nicht gestattet. Nur bei dem Betreiber der GG schriftlich vorgelegtem Einverständnis des Urhebers kann die Veröffentlichung bei den GG gestattet werden. Bei Verwendung von Fremdtexten sind immer eine Quellenangabe und/oder die Nennung des Autors erforderlich. Sofern die Texte ein Copyright oder sonstige gleichbedeutende Verbote bzw. Einschränkungen tragen, ist das Veröffentlichen dieser Texte auch unter Angabe einer Quelle untersagt. Die Verwendung von Grafiken, welche auf dem Webspace Dritter (also nicht dem eigenen) liegen (sogenanntes Fremdverlinken), geschieht auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.
(2) Das Veröffentlichen/Zugänglichmachen von illegaler oder illegal beschaffter Soft- und Hardware sowie Anfragen und Diskussionen zu selbigen sind nicht gestattet. Dies gilt ebenso für illegale oder illegal beschaffte Bild- und Tonträger (Filme, Musikdateien etc.) sowie Texte (Bücher im PDF-Format etc.) in jeglicher Form.
(3) Mit der Einstellung von Beiträgen eines Users erhalten die Betreiber der GG das Recht, die eingestellten Beiträge auf der Internetpräsenz der GG unbegrenzt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Weitergehende Rechte sind damit nicht verbunden. Für eine über die Veröffentlichung auf den Internetseiten der GG hinausgehende Verwendung gleich welcher Art ist die Einholung der Zustimmung des Urheberrechtinhabers zwingend vorgeschrieben.
Weiterhin habe ich gefunden:
Schutzfristen (Bitte beachten)
Künstlerische Werke: Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen sowie Texte und Gedichte
-> bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt!
Lichtbildwerk: Foto mit künstlerischer Handschrift, z.B. arrangiertes Motiv, bes. Blickwinkel
-> bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt!
Lichtbild: einfaches Foto, z.B. Straßen- oder Gebäudeansicht, Luftaufnahme, reines Privatfoto
-> bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung geschützt!
Tonaufnahmen: Musik und Sprache
-> bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung geschützt!
Interpretiere ich falsch, dass Fotos inkl. Ansichtskarten die vor 1964 erstveröffentlicht sind (Sperrfrist 50 Jahre) hier problemlos eingestellt werden dürfen?
Außerdem ist mir unklar: Darf ich überallhin verlinken?
Darf ich auch Veranstaltungsplakate und Flyer die ich irgendwo finde hier nicht ohne förmliche Genehmigung des Erstellers einstellen? Diese sind doch für die Öffentlichkeit bestimmt und die Veranstalter sollten doch froh sein wenn die Sachen weitestmögliche Verbreitung erfahren.
Vielleicht macht es Sinn wenn wir hier nochmal unsere Unklarheiten äußern und die Verwaltung uns hilft das Thema besser zu verstehen.