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Feldmarkmafia
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Re: Nur mal so

Beitrag von Feldmarkmafia »

AlterMann hat geschrieben:Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen (teils) "zu privaten Zwecken" kopiert, heruntergeladen, vorgeführt werden.
Das Einstellen solcher Werke hier im Forum ist nach meinem Verständnis nicht erlaubt, weil öffentlich.
Wäre das Einstellen oder Verlinken solcher Werke im internen Bereich "privat" und damit erlaubt?
"Ernste Absichten" habe ich im Augenblick nicht.
AlterMann
Das interessiert mich auch.
Ich schätze mal das ist die so oft genannte "Grauzone".

Ich würde auch gerne demnächst,sobald fertig,Musik von mir selbstgemacht hier vorstellen.
Allerdings sind auch dies bekannte "Werke" aus den 80er Jahren.

Nunja,ohne Absegnung werd Ich vorerst nichts dergleichen tun.

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Ego-Uecke
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Beitrag von Ego-Uecke »

Ich denke, der "interne Bereich" ist im Grunde auch schon fast wie "öffentlich" - bei der Vielzahl von Nutzern. Jeder angemeldete User kann lesen und schreiben.

Das Hochladen von Musikvideos ist bei uns nicht möglich, nur die Verlinkung auf YouTube und Co.

Feldmarkmafia
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Beitrag von Feldmarkmafia »

Ego-Uecke hat geschrieben: Das Hochladen von Musikvideos ist bei uns nicht möglich, nur die Verlinkung auf YouTube und Co.
Also.wenn Ich von mir gemachte Musik auf Youtube stelle,hier verlinke obwohl das Urheberrecht nicht bei mir liegt,dann ist alles soweit Ok und im Falle der Fälle ist das Forum aus dem Schneider...seh Ich das richtig so?

(...also alle evtl.Konsequenzen liegen bei mir? )

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Heinz O.
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Beitrag von Heinz O. »

Feldmarkmafia hat geschrieben:
(...also alle evtl.Konsequenzen liegen bei mir? )
:rock1green: so isset wohl
Gegen Hass, Hetze und AfD
überalteter Sittenwächter

Feldmarkmafia
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Beitrag von Feldmarkmafia »

Na,dann ist ja alles klar.
Hiermit übernehme Ich die volle Verantwortung!
:wink:

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zuzu
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Beitrag von zuzu »

Es könnte einfach passieren, dass dein Video blockiert wird, wie das neulich mit dem Video von "Ich bin ein Narr" geschehen ist. Erst als die Musik geändert wurde, konnte das laufen. Da hatder pito nach dem Blockieren nicht gema-pflichtige Musik eingebaut.
Zuzu

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brucki
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Beitrag von brucki »

Da die Verwaltung dieses Thema beim aktuellen Newsletter nochmal aufgegriffen hat, scheint es mir noch Klärungsbedarf zu geben. Unterstellen wir mal dass Ego-Uecke mit seiner Vermutung
Ego-Uecke hat geschrieben: Kann es sein, dass zu viele User denken: "Da suche ich mit viel Mühe ein passendes Bild, um den anderen Freude zu bereiten, dann kommen die Korinthenkacker von der Verwaltung, mäkeln rum und das Bild muss wieder weg."
nicht recht hat, sondern dass es einfach mangelnde Sachkenntnis und Problembewusstsein sind, die zu Fehlleistungen führen. Ich selber bin auch alles andere als im Bilde was das Thema betrifft.

Als erstes hier mal ein Auszug aus den Nutzungsbedingungen der GG zum Thema:

(aus http://www.gelsenkirchener-geschichten. ... sc&start=0)

3. Urheberrechte, Rechte Dritter und geistiges Eigentum
(1) Das Veröffentlichen/Zugänglichmachen von Inhalten, welche das geistige Eigentum Dritter sind bzw. einem Copyright/Urheberrecht unterliegen, ist nicht gestattet. Nur bei dem Betreiber der GG schriftlich vorgelegtem Einverständnis des Urhebers kann die Veröffentlichung bei den GG gestattet werden. Bei Verwendung von Fremdtexten sind immer eine Quellenangabe und/oder die Nennung des Autors erforderlich. Sofern die Texte ein Copyright oder sonstige gleichbedeutende Verbote bzw. Einschränkungen tragen, ist das Veröffentlichen dieser Texte auch unter Angabe einer Quelle untersagt. Die Verwendung von Grafiken, welche auf dem Webspace Dritter (also nicht dem eigenen) liegen (sogenanntes Fremdverlinken), geschieht auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung.

(2) Das Veröffentlichen/Zugänglichmachen von illegaler oder illegal beschaffter Soft- und Hardware sowie Anfragen und Diskussionen zu selbigen sind nicht gestattet. Dies gilt ebenso für illegale oder illegal beschaffte Bild- und Tonträger (Filme, Musikdateien etc.) sowie Texte (Bücher im PDF-Format etc.) in jeglicher Form.

(3) Mit der Einstellung von Beiträgen eines Users erhalten die Betreiber der GG das Recht, die eingestellten Beiträge auf der Internetpräsenz der GG unbegrenzt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Weitergehende Rechte sind damit nicht verbunden. Für eine über die Veröffentlichung auf den Internetseiten der GG hinausgehende Verwendung gleich welcher Art ist die Einholung der Zustimmung des Urheberrechtinhabers zwingend vorgeschrieben.
Weiterhin habe ich gefunden:
Schutzfristen (Bitte beachten)
Künstlerische Werke: Gemälde, Zeichnungen, Skulpturen sowie Texte und Gedichte
-> bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt!

Lichtbildwerk: Foto mit künstlerischer Handschrift, z.B. arrangiertes Motiv, bes. Blickwinkel
-> bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers geschützt!

Lichtbild: einfaches Foto, z.B. Straßen- oder Gebäudeansicht, Luftaufnahme, reines Privatfoto
-> bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung geschützt!

Tonaufnahmen: Musik und Sprache
-> bis 50 Jahre nach Erstveröffentlichung geschützt!
Interpretiere ich falsch, dass Fotos inkl. Ansichtskarten die vor 1964 erstveröffentlicht sind (Sperrfrist 50 Jahre) hier problemlos eingestellt werden dürfen?

Außerdem ist mir unklar: Darf ich überallhin verlinken?

Darf ich auch Veranstaltungsplakate und Flyer die ich irgendwo finde hier nicht ohne förmliche Genehmigung des Erstellers einstellen? Diese sind doch für die Öffentlichkeit bestimmt und die Veranstalter sollten doch froh sein wenn die Sachen weitestmögliche Verbreitung erfahren.

Vielleicht macht es Sinn wenn wir hier nochmal unsere Unklarheiten äußern und die Verwaltung uns hilft das Thema besser zu verstehen. :roll:

Schacht 9
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Beitrag von Schacht 9 »

Bild
Anbei ein Beispiel zu bruckis Frage. Wenn ich aus dem mir vorliegendem Magazin der Stiftung Zollverein etwas bei den Ge-Geschichten veröffentliche, mache ich doch Reklame für die Stiftung, ist das dann auch Urheberrechtverletzung?

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Ego-Uecke
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Beitrag von Ego-Uecke »

Zuerst zu Schacht 9: Das Plakat hat den Wert einer künstlerischen Gestaltung eines Grafikers - und darf deshalb nicht ohne Genehmigung des Plakat-Erstellers woanders veröffentlicht werden. Das Plakat in Papierform kann natürlich verwendet und aufgehängt werden. Es darf aber nicht eingescannt im Internet veröffentlicht werden.

Das Risiko einer Abmahnung durch den Ersteller = Urheber ist bei ordentlicher Verwendung (Werbung für die Veranstaltung) zwar relativ klein, grundsätzlich dennoch eine Urheberrechtsverletzung, auch das Einstellen zu Anschauungszwecken, wie es jetzt hier geschehen ist.

Es müsste eine schriftliche Erklärung - Zustimmung des Urhebers - vor der Veröffentlichung bei der Verwaltung vorgelegt werden.

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Ego-Uecke
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Beitrag von Ego-Uecke »

Zu brucki: Eigentlich beantwortest du deine Fragen mit dem Zitieren der Textstellen aus den Nutzungsbedingungen und dem Fenster zum Einstellen von Beiträgen.

Grundsätzlich: Nur mit dem, was du selber erstellt hast - also Urheber bist - kannst du nach deinem Belieben verfahren. Bei allem anderen, was du von Anderen Urhebern verwenden willst, müssen die Urheberrechte beachtet werden.

Deine Frage nach Fotos, älter als 50 Jahre: Wenn es sich wirklich um einfache Fotos ohne künstlerischen Wert handelt - wie in dem Erklärtext beschrieben - gilt die Sperrfrist von 50 Jahren nach Erstveröffentlichung.

Sollte es sich aber um ein Lichtbildwerk, also ein Foto mit künstlerischer Handschrift, z.B. arrangiertes Motiv, besonderer Blickwinkel, usw. handeln, gilt - wie im Erklärtext geschrieben, eine Sperrfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.

Verlinken: Um die Frage nach Verlinkung aufzugreifen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zul%C3.... ... Hyperlinks
Zum selber lesen, zum verlinken...

Die Frage zu Veranstaltungsplakaten habe ich in der Antwort zu Schacht 9 schon erläutert.

Ganz grundsätzlich gilt: Bei Unsicherheit nichts einstellen ohne vorherige schriftliche Genehmigung - es geht überhaupt nicht anders.
Zuletzt geändert von Ego-Uecke am 11.02.2014, 16:48, insgesamt 2-mal geändert.

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brucki
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Beitrag von brucki »

Ego-Uecke hat geschrieben:Es müsste eine schriftliche Erklärung - Zustimmung des Urhebers - vor der Veröffentlichung bei der Verwaltung vorgelegt werden.
Wer weiß wie zäh (und oft gar nicht) diverse Anfragen hier und da beantwortet werden wird verstehen, dass eine fallweise Einholung solcher Genehmigungen ein mühsames Unterfangen wäre, das zumindest ich mir sicher nicht antun werde. Bitte nicht missverstehen, ich verstehe die Problematik durchaus, aber sehe auch dass das praxisfern ist und zumindest bei mir dazu führen wird, dass ich keine Termine (zumindest keine mehr mit Plakat) in den Kalender einstellen werde (zumal mir gar nicht klar wäre wo ich genau eine Verwendungsgenehmigung einholen müsste).

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Ego-Uecke
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Beitrag von Ego-Uecke »

Prömmel hat es soeben vorgemacht: Telefonische Anfrage beim Rechteinhaber, mündliche Zusage, die durch eine ordentliche schriftliche Mitteilung ergänzt wurde. Also alles klar und kein Problem.


Du sagst, dass dir die Mühe zum Einholen einer Genehmigung zu viel Belastung ist.

Wir haben im Streitfall das Problem, einen Rechtsanwalt nicht nur einmal aufzusuchen, ihn mit der Abwehr einer Abmahnung zu beauftragen, und seine Gebühren zu bezahlen. Ist er nicht erfolgreich mit seiner Abwehr, müssen wir die Kosten der Abmahnung tragen. Alles verbunden mit nervenaufreibenden Stunden.

Der einfachere Weg ist also, nicht das künstlerische Werk einzustellen, sondern mit einem Text auf die Veranstaltung hinzuweisen, wie du es ja schon oft genug gemacht hast. Oder eben der Weg der schriftlichen Genehmigung.

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Beitrag von brucki »

Ego-Uecke hat geschrieben:Deine Frage nach Fotos, älter als 50 Jahre: Wenn es sich wirklich um einfache Fotos ohne künstlerischen Wert handelt - wie in dem Erklärtext beschrieben - gilt die Sperrfrist von 50 Jahren nach Erstveröffentlichung.

Sollte es sich aber um ein Lichtbildwerk, also ein Foto mit künstlerischer Handschrift, z.B. arrangiertes Motiv, besonderer Blickwinkel, usw. handeln, gilt - wie im Erklärtext geschrieben, eine Sperrfrist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Das habe ich durchaus gelsen, doch habe ich Verständnisschwierigkeiten. Was sind denn konkret (bitte Beispiele wenn möglich)
- "künstlerischer Wert"
- "Lichtbildwerk"
- "künstlerischer Handschrift"
- "arrangiertes Motiv"
- "besonderer Blickwinkel" (hat nicht jedes Foto einen "besonderen Blickwinkel"?)?

In welche Kategorien fallen z. B. Ansichtskarten?

Sorry für die blöden Fragen, aber ich weiß es wirklich nicht... :?

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zuzu
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Beitrag von zuzu »

Ego-Uecke hat geschrieben:
Du sagst, dass dir die Mühe zum Einholen einer Genehmigung zu viel Belastung ist.

Wir haben im Streitfall das Problem, einen Rechtsanwalt nicht nur einmal aufzusuchen, ihn mit der Abwehr einer Abmahnung zu beauftragen, und seine Gebühren zu bezahlen. Ist er nicht erfolgreich mit seiner Abwehr, müssen wir die Kosten der Abmahnung tragen. Alles verbunden mit nervenaufreibenden Stunden.

Der einfachere Weg ist also, nicht das künstlerische Werk einzustellen, sondern mit einem Text auf die Veranstaltung hinzuweisen, wie du es ja schon oft genug gemacht hast. Oder eben der Weg der schriftlichen Genehmigung.
Da kann ich dem Egon wirklich nur zustimmen.
Und wenn man unsicher ist, dann fragt man besser bei der Verwaltung, die sich bemüht, nicht so zäh zu antworten. :wink:
Zuzu

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Re: Kirchenchor muss zahlen

Beitrag von Ego-Uecke »

Triode hat geschrieben:...
Rund 520 Euro musste xxxx an einen Stadtplandienst zahlen. Auf seiner Internetseite hatte der Chor den Ausschnitt einer Straßenkarte des Anbieters verwendet, um den Weg zum Proberaum zu erklären. Das Problem: Die Verwendung des Ausschnitts verletzt das Urheberrecht des Kartenanbieters.

... kann nachvollziehen, dass die Firma gegen die illegale Nutzung vorgehe. Er fordert aber eine Verhältnismäßigkeit der Strafe. Denn die 220 Euro Anwaltskosten und 300 Euro für die Karte reißen ein tiefes Loch in die Chorkasse.

... "Wir haben uns keine Gedanken darüber gemacht, dass wir uns falsch verhalten", ...

Quelle:www.waz.de

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