Tja, wenn das alles so einfach wäre ...brucki hat geschrieben:...
Das habe ich durchaus gelesen, doch habe ich Verständnisschwierigkeiten. Was sind denn konkret (bitte Beispiele wenn möglich)
- "künstlerischer Wert"
- "Lichtbildwerk"
- "künstlerischer Handschrift"
- "arrangiertes Motiv"
- "besonderer Blickwinkel" (hat nicht jedes Foto einen "besonderen Blickwinkel"?)?
In welche Kategorien fallen z. B. Ansichtskarten?
Pkt. 1 und 3 muss dir ein Künstler erklären.
Pkt. 2 ist sicher nicht nur eine andere höherwertige Benennung eines Fotos http://de.wikipedia.org/wiki/Lichtbildwerk
Pkt. 3: Ist z.B. die besondere Anordnung von Personen auf einem Porträtfoto (wie hier aktuell mehrfach gezeigt)
Pkt. 4: Schau dir mal die Bilder von remutus oder Uwe1904 (und Anderen) z. B. aus dem Zoom an. Ich als Fotoknipser käme gar nicht auf den Gedanken, solche Blickwinkel zu sehen, geschweige denn zu verwenden.
Nicht alle, aber einige, Ansichtskarten fallen sicher auch in diese Kategorien, besonderer Blickwinkel, künstlerischer Wert, allerdings sind die meisten von dir gezeigten Ansichtskarten auch schon sehr alt.
Aber bedenke: Meine Antworten sind auch nur Antworten eines Otto-Normalusers ohne juristische Ausbildung. Ich wiederhole: Bestehen Zweifel am Urheberrecht, entweder Genehmigung holen oder nicht einstellen.