Copyright, Urheberrecht, Creative Common Lizenzen u.ä.
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Re: Hallo Heinz
Müsstest du als Veranstalter des Montages doch am besten wissen!rabe489 hat geschrieben:biste wieder auf der Montagsdemo?
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Hallo Candid,
auf was berufst du dein (ihr) Copyright?
1. Es ist ein Foto von einer Sache und keiner Person, also werden bei Verbreitung keine persönlichkeitsrechte verletzt.
2. Da ich davon ausgehe das du nicht der Besitzer der Schilder bist, hast du nicht das exclusiv Recht vom Besitzer bekommen.
3. geistiges Eigentum? Nein, da das Foto abgelichtet worden ist und nicht durch persönliches einstellen oder aufstellen zustande kommen ist.
4. was soll überhaupt das klein karierrtes Denken, wer ein Foto veröffentlicht im Internet veröffentlich muß mit Verbreitung rechnen und überhaupt wurde das Foto ja verändert und es schadet niemand zumindestenz dem Besitzer nicht und auch den Schildern nicht, okay es kratzt vielleicht ans Ego einiger Dortmunder .
ps. ob du (Sie) wirklich der Besitzter des Bild bist kann man ja wohl schlecht beweisen,
schaut mal was ebenfalls im Internet veröffentlich wurde (und zwar Copyright frei)
auf was berufst du dein (ihr) Copyright?
1. Es ist ein Foto von einer Sache und keiner Person, also werden bei Verbreitung keine persönlichkeitsrechte verletzt.
2. Da ich davon ausgehe das du nicht der Besitzer der Schilder bist, hast du nicht das exclusiv Recht vom Besitzer bekommen.
3. geistiges Eigentum? Nein, da das Foto abgelichtet worden ist und nicht durch persönliches einstellen oder aufstellen zustande kommen ist.
4. was soll überhaupt das klein karierrtes Denken, wer ein Foto veröffentlicht im Internet veröffentlich muß mit Verbreitung rechnen und überhaupt wurde das Foto ja verändert und es schadet niemand zumindestenz dem Besitzer nicht und auch den Schildern nicht, okay es kratzt vielleicht ans Ego einiger Dortmunder .
ps. ob du (Sie) wirklich der Besitzter des Bild bist kann man ja wohl schlecht beweisen,
schaut mal was ebenfalls im Internet veröffentlich wurde (und zwar Copyright frei)
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Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, beruft candid sich auf eine besondere eigene schöpferische Leistung, die er den anderen, veränderten Bildern abspricht.Klaas hat geschrieben:Hallo Candid,
auf was berufst du dein (ihr) Copyright?
Also sinngemäß: Andy Warhols Dosensuppen-Bilder waren und sind ein Copyrightverstoß.
*nein, natürlich nicht, wenn er sie selber fotografiert hat, oder doch?
** ach, er hat sie ja gemalt, oder besser malen lassen. Was wiederum die Frage aufwirft, ob ein nur von ihm signiertes aber nicht selber gemaltes Bild ein echtes A.W. Bild ist.
*** die alten holländischen Meister haben ja auch malen lassen und hauptsächlich signiert...
**** und erst mal der Dali der hat wohl nicht mal selber signiert sondern signieren lassen
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Anonymous hat geschrieben:Und wenn man nachträglich am Text oder Bild etwas ändert, gehört ein entsprechender Hinweis darunter.
Nicht innerhalb der ersten 7953 Nanosekunden!!
Bei Modemverbindungen sogar erst nach 17:42 Minuten
Hier noch etwas über die Zensur durch die Religion vom "Geistigen Eigentum"
- kellerfrau
- Beiträge: 261
- Registriert: 30.03.2007, 19:58
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Re: Urheberrecht Recht am eigenem Bild
Bei diesem Thema hilft auch der Blick in Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Dort ist recht kompakt und verständlich erklärt, worum es dabei geht.
Das Wichtigste:
In Deutschland gilt das Urheberrecht als absolutes Recht und ist als solches grundsätzlich nicht übertragbar (§ 29 Satz 2 UrhG), sondern kann nur vererbt werden. Dem widersprechende Vertragsklauseln ("Übertragung des Urheberrechts") wären nach deutschem Recht unwirksam. Übertragbar durch den Urheber sind lediglich Nutzungsrechte und gewerbliche Schutzrechte an seinem urheberrechtlichen Werk.
Wer sich da weiter reingraben möchte:
http://www.urheberrecht.org/law/normen/ ... 9-13/text/
http://www.fotorecht.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht
Dort ist recht kompakt und verständlich erklärt, worum es dabei geht.
Das Wichtigste:
In Deutschland gilt das Urheberrecht als absolutes Recht und ist als solches grundsätzlich nicht übertragbar (§ 29 Satz 2 UrhG), sondern kann nur vererbt werden. Dem widersprechende Vertragsklauseln ("Übertragung des Urheberrechts") wären nach deutschem Recht unwirksam. Übertragbar durch den Urheber sind lediglich Nutzungsrechte und gewerbliche Schutzrechte an seinem urheberrechtlichen Werk.
Wer sich da weiter reingraben möchte:
http://www.urheberrecht.org/law/normen/ ... 9-13/text/
http://www.fotorecht.de/
Kirchenchor muss zahlen
WAZ schreibt:
Ärger im Netz: Chor muss tief in die Tasche greifen
Karte auf Internetseite verletzte Urheberrecht
Rund 520 Euro musste der Junge Chor Beckhausen an einen Stadtplandienst zahlen. Auf seiner Internetseite hatte der Chor den Ausschnitt einer Straßenkarte des Anbieters verwendet, um den Weg zum Proberaum zu erklären. Das Problem: Die Verwendung des Ausschnitts verletzt das Urheberrecht des Kartenanbieters.
"Der Schaden durch illegale Nutzung geht in die Millionen", sagt Hans Biermann, Alleinvorstand der Berliner Euro-Cities AG, die die Seite www.stadtplandienst.de betreibt. Chorleiter Wolfgang Wilger kann nachvollziehen, dass die Firma gegen die illegale Nutzung vorgehe. Er fordert aber eine Verhältnismäßigkeit der Strafe. Denn die 220 Euro Anwaltskosten und 300 Euro für die Karte reißen ein tiefes Loch in die Chorkasse. Ein Mitglied zahlt im Jahr 15 Euro und viele der Auftritte sind Benefizkonzerte.
Dieses Argument will Hans Biermann, ein gebürtiger Gelsenkirchener, nicht gelten lassen. "Wenn man die Sache vor Gericht gebracht hätte, dann wäre es teurer gewesen." Und in der Musikbranche kosteten Urheberrechtsverletzungen beispielsweise mehr. Zudem bestehe für nicht kommerzielle Einrichtungen die Möglichkeit, einen kostenlosen Link zum Stadtplandienst zu erstellen. Die 300 E Schadenersatz entsprächen den Kosten für eine vierjährige Nutzungslizenz. Eine illegale Nutzung könne so im Nachhinein in eine legale umgewandelt werden. Aus Angst, später die Kündigung zu vergessen, entschied sich Chorleiter Wilger dagegen.
"Wir haben uns keine Gedanken darüber gemacht, dass wir uns falsch verhalten", sagt Chormitglied Bernd Samplatzki, der sich, um die Homepage kümmert, "jetzt sehen wir den Fehler ein und es tut uns leid." Allerdings hätte er sich gewünscht, dass der Betreiber anders regiert hätte. "Man hätte uns Bescheid sagen können ohne direkt einen Anwalt einzuschalten." Doch allein f?ür das Auffinden müsse er eine Firma bezahlen, sagt Biermann. Seine Botschaft ist eindeutig: "Die Leute sollen das Klauen lassen. Wenn ich sage: Schwamm drüber, dann hört das nie auf."
22.10.2007 Von Katharina Bons
Quelle:www.waz.de
Ärger im Netz: Chor muss tief in die Tasche greifen
Karte auf Internetseite verletzte Urheberrecht
Rund 520 Euro musste der Junge Chor Beckhausen an einen Stadtplandienst zahlen. Auf seiner Internetseite hatte der Chor den Ausschnitt einer Straßenkarte des Anbieters verwendet, um den Weg zum Proberaum zu erklären. Das Problem: Die Verwendung des Ausschnitts verletzt das Urheberrecht des Kartenanbieters.
"Der Schaden durch illegale Nutzung geht in die Millionen", sagt Hans Biermann, Alleinvorstand der Berliner Euro-Cities AG, die die Seite www.stadtplandienst.de betreibt. Chorleiter Wolfgang Wilger kann nachvollziehen, dass die Firma gegen die illegale Nutzung vorgehe. Er fordert aber eine Verhältnismäßigkeit der Strafe. Denn die 220 Euro Anwaltskosten und 300 Euro für die Karte reißen ein tiefes Loch in die Chorkasse. Ein Mitglied zahlt im Jahr 15 Euro und viele der Auftritte sind Benefizkonzerte.
Dieses Argument will Hans Biermann, ein gebürtiger Gelsenkirchener, nicht gelten lassen. "Wenn man die Sache vor Gericht gebracht hätte, dann wäre es teurer gewesen." Und in der Musikbranche kosteten Urheberrechtsverletzungen beispielsweise mehr. Zudem bestehe für nicht kommerzielle Einrichtungen die Möglichkeit, einen kostenlosen Link zum Stadtplandienst zu erstellen. Die 300 E Schadenersatz entsprächen den Kosten für eine vierjährige Nutzungslizenz. Eine illegale Nutzung könne so im Nachhinein in eine legale umgewandelt werden. Aus Angst, später die Kündigung zu vergessen, entschied sich Chorleiter Wilger dagegen.
"Wir haben uns keine Gedanken darüber gemacht, dass wir uns falsch verhalten", sagt Chormitglied Bernd Samplatzki, der sich, um die Homepage kümmert, "jetzt sehen wir den Fehler ein und es tut uns leid." Allerdings hätte er sich gewünscht, dass der Betreiber anders regiert hätte. "Man hätte uns Bescheid sagen können ohne direkt einen Anwalt einzuschalten." Doch allein f?ür das Auffinden müsse er eine Firma bezahlen, sagt Biermann. Seine Botschaft ist eindeutig: "Die Leute sollen das Klauen lassen. Wenn ich sage: Schwamm drüber, dann hört das nie auf."
22.10.2007 Von Katharina Bons
Quelle:www.waz.de
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Schön wäre natürlich gewesen, wenn der Artikel sich auch mit dem Abmahnwahn beschäftigt hätte und etwas über die Stadtkartenhersteller recherchiert hätte, die als Haupteinahmequelle eben die Einkünfte aus den Abmahnungen haben. Und nicht die Einkünfte aus der Bereitstellung der Karten.
Na ja....
http://www.rettet-das-internet.de/abmahnung.htm
Na ja....
http://www.rettet-das-internet.de/abmahnung.htm
Rettet das Internet hat geschrieben:Abmahnungen durch einen Anwalt (insbesondere gegen kleine, nicht- oder semiprofessionelle Websites) sind nahezu immer Missbrauch! Wie sonst sollte man es nennen, wenn mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, und die Kanonenkugeln den Spatzen dann auch noch in Rechnung gestellt werden. Ehe überhaupt irgendeine unabhängige Partei den Sachverhalt überprüft hat!
1. Wenn es jemand für nötig hält, einen Anwalt zu beauftragen, dann soll er ihn auch selber bezahlen, so wie es in den meisten europäischen Ländern üblich ist. In Deutschland dagegen muß der Abgemahnte die (meist erheblichen!) Anwaltskosten übernehmen. Will er anwaltlich überprüfen lassen, ob er überhaupt zu Recht abgemahnt wurde, verdoppeln sich die Kosten sogar nocheinmal! Das fängt an bei 1000 Euro, und geht hoch bis über 10.000 Euro. Nur für die Anwälte!
2. Da sich die Bezahlung des Anwalts nach dem Streitwert richtet, und die Kosten dem Abgemahnten aufgebrummt werden, werden kurzerhand Fantasiestreitwerte "erfunden" (die mit einem tatsächlichen Schaden, einer tatsächlichen Beeinträchtigung der Geschäfte, überhaupt nichts mehr zu tun haben) einfach um den Abgemahnten zu schädigen. Denn je höher der Streitwert, desto höher die Anwaltskosten, die, nach absurdem aber geltendem Recht, wie gesagt, vom Abgemahnten zu tragen sind.
3. Da ein Anwalt mit einem einzigen - nach "Schema F" geschriebenen - Brief mal eben 500 bis (in Einzelfällen) 10.000 Euro verdienen kann, werden Abzocker und Raubritter geradezu zwangsläufig auf den Plan gerufen:
Nicht mehr der vermeintlich Geschädigte ergreift die Initiative, sondern pfiffige Anwälte ermitteln per Suchmaschine kleine Sitebetreiber, die (meist aus Unwissenheit) kleinste Verstöße begingen, und gehen dann erst zum vermeintlich Geschädigten und bitten um den Abmahnungsauftrag. Pervertierung des Abmahnungsgedankens und Raubrittertum pur!
Die herrschende Gesetzgebung ist eine einzige Einladung zum Missbrauch und muss dringend überarbeitet werden. Opfer sind nicht nur kleine Sitebetreiber, oftmals Arbeitslose, Ich-AGs und Studenten, auf deren Kosten Anwälte zu Millionären werden, Opfer ist vor allem auch das Internet, das seine Vielfalt über kurz oder lang verlieren wird, da nur noch Konzerne und große kommerzielle Sites in der Lage sind, das Abmahnungsrisiko zu tragen.
Überdacht werden muß auch ganz allgemein die Definition des Streitwertes, der in der Auseinandersetzung mit einer privaten HP mit gerademal 10 Besuchern am Tag beim besten Willen nicht 25.000 Euro oder mehr betragen kann und darf. Damit wird der Streitwert zum Druck- und Einschüchterungsmittel des wirtschaftlich Stärkeren, was zutiefst undemokratisch ist und ebenfalls eine Einladung zum Missbrauch.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich tätig zu werden, und nicht länger der (offenbar sehr einflussreichen) Lobby der Anwälte liebzudienern und eine Gesetzeslage zuzulassen, die zwar für Anwälte außerordentlich einträglich ist, aber geradezu zwangsläufig zu Missbrauch führt. Vorschläge:
1. In 90% der Fälle dürfte ein Anwalt zur Durchsetzung völlig überflüssig sein. Wer ihn dennoch für nötig hält, soll ihn auch selbst bezahlen. Wird man sich nicht einig, sieht man sich ohnehin vor Gericht wieder.
2. Wer anwaltlich oder gerichtlich Unterlassungen erreichen will, muß auch eine direkte Schädigung nachweisen (können). Auf diese Weise wird vermieden, Anwälte und Gerichte auf lächerliche Bagatellfälle wie unvollständiges Impressum oder markenrechtliche Verletzungen einer Homepage mit 2 Besuchern am Tag anzusetzen.
3. Zu Unrecht Abgemahnten muß eine angemessene Entschädigung gezahlt werden. Es kann nicht angehen, dass kleine Privatleute mit riesigen Streitwerten ungestraft in Angst und Schrecken versetzt werden dürfen.
Rettet das Internet hat geschrieben:Stadtpläne/Anfahrtswege:
Frau J. Y., Gesangslehrerin aus Berlin, bekam eine Abmahnung, weil sie auf ihrer Site zur Kennzeichnung des Anfahrtsweges einen kleinen Ausschnitt aus einem alten Gratis-Stadtplan verwendet hatte. Abmahngebühr: 800 Euro
Quelle: Daten liegen uns vor!
Ein Hintergrundbericht: Internetrecht-Rostock.de
Kommentar/Hintergrund: Da hat sich mittlerweile ein eigener Industriezweig, um nicht zu sagen "Stadtplan-Mafia", gebildet. Einige Verlage kaufen ganz gezielt die Rechte an alten Plänen und Karten auf, wohlwissend, daß diese wertlos und unverkäuflich sind, einzig zu dem Zweck, im Internet nach Kopien dieser Pläne zu suchen, und dann einträgliche Abmahnungen zu versenden. Moralisch stehen diese Personen aus unserer Sicht noch unter den 0190-Dialerbetrügern. Aber die eigentliche Schuld trägt der Gesetzgeber, der diesen Abzockern durch seine Untätigkeit den Nährboden liefert ...
- Detlef Aghte
- † 18. 01. 2023
- Beiträge: 4780
- Registriert: 13.02.2007, 13:44
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