Die 2. Prüfungskammer für kriegsdienstverweigerer bei der Wehrbereichsverwaltung III Außenstelle Münster hat am 14.08.1975 einen unanfechtbaren Widerspruchsbescheid in der Kriegsdienstverweigerungssache des Wehrpflichtigen ... na wen schon .. getroffen.
Der Antragsteller ist berechtigt den kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern. Das Widerspruchsverfahren ist kostenfrei.
und das wiederspruchsverfahren ist kostenfrei aber gedankenvoll und schon wieder sinnvoll in der eigenen Beschwerde figur ,KRIEG UND WEG, versprechung und finanzierung für FÜHRERSCHEINE ect. Warum konnte ich nicht links gehen und sie sagten rechts zuerst das ist doch nicht normales verständniss für Selbstgehen welches so wie so da ist .oda ?
Wenn ich darüber nachdenke, wie einfach das bei mir war. Bei der Musterung (circa 1999) wurde man ganz neutral gefragt, ob man verweigern will, dann wurde einem der Formsatz für den Antrag diktiert. Dann musste man eine Begründung schreiben und einschicken. Anerkannt. Fettich.
Was man damals mit den jungen "Vaterlandsverrätern" teilweise gemacht hat, war schlicht pervers.
wurde 1980 eingezogen war noch etwas strubbelig im Kopf, hatte einige Diszis wegen Ungehorsam und kam nach 14 Monaten frei. Habe danach verweigert und musste allerdings noch 6 Monate Zivildienst drauflegen . Die hatten dann folgende Rechnung gemacht- 15 Monate Wehrdienst links rechts und 20 Monate Zivildienst. Nach 14 Monaten Wehrdienst rechneten die nochmal 6 Monate Zivildienst hoch auf 20. Bin vom Wehrdienst 2 Monate nach Wien abgehauen . Die Stationsschwester war dann so nett und hat mir meine Fehlzeit als Überstunden angerechnet da ich sonst ein Verfahren am Hals gehabt hätte. Danke nochmal an Schwester Doris.
Da gabs im TROTZALLEDEM dann auch mal Aufkleber "BOA" auf gelben Grund ( Bundesrepublik ohne Armee )
Ein Zeitzeuge aus Gelsenkirchen gibt mir seit fast zwei Jahren ein Dauerinterview. Als ehemaliger Offizier in der Waffen-SS (3.SS Division "Totenkopf") sollte er als Ausbilder in der neu gegründeten Bundeswehr eingesetzt werden, als Entscheidungshilfe wurden erhöhte Bezüge, ein Dienst-Kfz und eine Komfortwohnung angeboten! Herr S. lehnte ab und verweigerte. Dem wurde später stattgegeben. Name und genaue Anschrift sind von mir unkenntlich gemacht worden.