Sisyphos Tag und Nacht - Polizeialltag - Gefährliches GE?
Moderatoren: Verwaltung, Redaktion-GG
Warum hier der § 32 StGB nicht greifen sollte, würde ich gerne mal genauer erklärt haben. Auch das Eigentum deckt der § als schützenswertes Rechtsgut ab. Wenn mir jemand mein Eigentum stehlen möchte und ich entziehe mich mit meinem Fahrzeug dem gegenwärtigen Angriff mit Flucht durch drücken des Gaspedals und der Täter verletzt sich dabei, hat er einfach Pech gehabt. Ich werde den Täter natürlich nicht mitschleifen. Selbst eine angenommene Notwehrüberschreitung könnte man entschuldigen mit Furcht oder Schrecken- siehe hierzu § 33 StGB.
Und dass eventuelle Überfahren einer roten Ampel in dieser Situation? Da gibt es noch den § 34 StGB ( Rechtfertigender Notstand).
Das hat alles nichts mit wilder Westen zu tun, sondern sind die Möglichkeiten, die der Rechtsstaat bietet.
Und dass eventuelle Überfahren einer roten Ampel in dieser Situation? Da gibt es noch den § 34 StGB ( Rechtfertigender Notstand).
Das hat alles nichts mit wilder Westen zu tun, sondern sind die Möglichkeiten, die der Rechtsstaat bietet.
- Fuchs
- Ehemaliges Mitglied der Verwaltung
- Beiträge: 27559
- Registriert: 21.12.2006, 12:30
- Wohnort: In der Stadt mit den Geschichten
Blättere mal die Straßenverkehrsordnung durch, wer hat hier eigentlich einen Führerschein?Golden-Eagle hat geschrieben:Na ja......wenn so ein Hansel mit nem Messer an meiner Autotür steht und Einlass begehrt, dann frag ich mich in aller Welt warum mich dann eine rote Glascheibe, welche von einer Glühlampe (oder auch LED) hinterleuchtet ist, am wegfahren hindern sollte?
Egal.
Wenns ein Hansel ist, dann wäre die bisher vorgeschlagene Vorgehensweise ja doch etwas überzogen.
Aber wie gesagt, wenn Opfer zu Tätern werden, hoffe ich für euch (revier04) auf einen milden Richter.
Grauuueeenhaft (sagte ich das schon?).
Zuletzt geändert von Fuchs am 06.04.2016, 21:17, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 111
- Registriert: 22.07.2010, 13:03
Man sollte vielleicht erst einmal versuchen, den Angreifer zu beruhigen. Es ist ja möglich, dass er nur nach dem Weg fragen wollte.
Nicht immer gleich das Schlechteste annehmen!
Es kann ja auch sein, dass er nur mitgenommen werden wollte, weil das Geld nicht für's Taxi reicht

Nicht immer gleich das Schlechteste annehmen!
Es kann ja auch sein, dass er nur mitgenommen werden wollte, weil das Geld nicht für's Taxi reicht

„Fremd sein in der Fremde ist hart, fremd sein in der Heimat grausam.“
―Rupert Schützbach
―Rupert Schützbach
-
- Beiträge: 111
- Registriert: 22.07.2010, 13:03
Ich behaupte mal das die StVO hier ganz weit aussen vor ist, da es sich um einen Raubüberfall bzw. einen versuchten Raubüberfall handelt. Da wird der Richter wohl auch andere Maßstäbe anlegen, ohne Milde walten lassen zu müssen.Fuchs hat geschrieben:Blättere mal die Straßenverkehrsordnung durch, wer hat hier eigentlich einen Führerschein?Golden-Eagle hat geschrieben:Na ja......wenn so ein Hansel mit nem Messer an meiner Autotür steht und Einlass begehrt, dann frag ich mich in aller Welt warum mich dann eine rote Glascheibe, welche von einer Glühlampe (oder auch LED) hinterleuchtet ist, am wegfahren hindern sollte?
Egal.
Wenns ein Hansel ist, dann wäre die bisher vorgeschlagene Vorgehensweise ja doch etwas überzogen.
Aber wie gesagt, wenn Opfer zu Tätern werden, hoffe ich für euch (revier04) auf einen milden Richter.
Grauuueeenhaft (sagte ich das schon?).
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
-
- Beiträge: 111
- Registriert: 22.07.2010, 13:03
Das hätte ich jetzt nicht besser ausdrücken können (ich war nur zu faul die §§ so schön in in einem Satz in Zusammmenhang zu bringenrevier04 hat geschrieben:Warum hier der § 32 StGB nicht greifen sollte, würde ich gerne mal genauer erklärt haben. Auch das Eigentum deckt der § als schützenswertes Rechtsgut ab. Wenn mir jemand mein Eigentum stehlen möchte und ich entziehe mich mit meinem Fahrzeug dem gegenwärtigen Angriff mit Flucht durch drücken des Gaspedals und der Täter verletzt sich dabei, hat er einfach Pech gehabt. Ich werde den Täter natürlich nicht mitschleifen. Selbst eine angenommene Notwehrüberschreitung könnte man entschuldigen mit Furcht oder Schrecken- siehe hierzu § 33 StGB.
Und dass eventuelle Überfahren einer roten Ampel in dieser Situation? Da gibt es noch den § 34 StGB ( Rechtfertigender Notstand).
Das hat alles nichts mit wilder Westen zu tun, sondern sind die Möglichkeiten, die der Rechtsstaat bietet.

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.
Ja, Du sagtest es schon. Dadurch wird es aber auch nicht besser. Ganz toller Diskussionsstil!Fuchs hat geschrieben:Blättere mal die Straßenverkehrsordnung durch, wer hat hier eigentlich einen Führerschein?Golden-Eagle hat geschrieben:Na ja......wenn so ein Hansel mit nem Messer an meiner Autotür steht und Einlass begehrt, dann frag ich mich in aller Welt warum mich dann eine rote Glascheibe, welche von einer Glühlampe (oder auch LED) hinterleuchtet ist, am wegfahren hindern sollte?
Egal.
Wenns ein Hansel ist, dann wäre die bisher vorgeschlagene Vorgehensweise ja doch etwas überzogen.
Aber wie gesagt, wenn Opfer zu Tätern werden, hoffe ich für euch (revier04) auf einen milden Richter.
Grauuueeenhaft (sagte ich das schon?).
- kleinegemeine01
- Beiträge: 8543
- Registriert: 27.01.2008, 22:09
- Wohnort: Gelsenkichern
- Fuchs
- Ehemaliges Mitglied der Verwaltung
- Beiträge: 27559
- Registriert: 21.12.2006, 12:30
- Wohnort: In der Stadt mit den Geschichten
Ich kann sowas von pöööse gucken - da lässte deine Wumme lieba inne Tasche drin.kleinegemeine01 hat geschrieben:ich schieße sofort - ich habe ganz böse Blicke in meinen blauen Augen
vertragt Euch nun
Notwehr ist die letzte Bastion
Notwehr ist richtig und gut
da diskutiere ich mit dem Verbrecher nicht
"oh, du willst meine Güter?"
"Ja, gib her."
"Nö!"
knuff padong schlag

- kleinegemeine01
- Beiträge: 8543
- Registriert: 27.01.2008, 22:09
- Wohnort: Gelsenkichern
- Bismarcker Jung
- Beiträge: 126
- Registriert: 13.08.2008, 19:04
- Wohnort: Essen-Süd
So sehe ich das auch! Wenn ich im Auto sitzend in ein Messer gucke oder der Angreifer meine Autotür aufreissen will oder schon aufgerissen hat, sichtbar mit einem Messer in der Hand, will der Angreifer bestimmt nicht fragen, wo es nach Solingen geht.... Oder soll man den noch fragen, ob der Angreifer eine schwere Kindheit hatte???Golden-Eagle hat geschrieben:Na ja......wenn so ein Hansel mit nem Messer an meiner Autotür steht und Einlass begehrt, dann frag ich mich in aller Welt warum mich dann eine rote Glascheibe, welche von einer Glühlampe (oder auch LED) hinterleuchtet ist, am wegfahren hindern sollte?
Ich muss nicht John Wayne sein, aber wenn ich meine körperliche Unversehrtheit in Gefahr sehe, dann juckt mich auch die rote Ampel nicht.
Auch wäre es mir egal, wenn der Kamerad meine Tür bereits geöffnet hätte um in das Fahrzeug zu gelangen....ich würde trotzdem anfahren, wenn ich die Möglichkeit dazu hätte.
Ich denke nicht das mir da irgendein Richter später eine Mordabsicht unterstellen würde.
Jeder, aber auch wirklich jeder, der behauptet er würde sich lieber freiwillig der Gefahr aussetzten lügt, oder ist ein sehr, sehr mutiger Kerl (oder einfach nur leichtsinnig und dumm).
@Fuchs Ich empfehle einmal den §32StGB durchzulesen, das hilft schon mal ein Stück weiter, denn du könntest dich in diesem Fall irren, was deine Aussage betrifft.
Wenn mein Leben bedroht ist und ich habe (als Laie ohne "Nahkampfausbildung") die Chance die Bedrohung im Affekt noch mit einfachen Mitteln, wie durch das Anfahren des stehenden Autos abzuwenden, ist mir der Angreifer egal, wenn ich damit mein Leben erhalten kann, Punkt.
-
- Abgemeldet
Wenn er ein Messer oder eine Pistole in der Hand hat, vermutest du, dass er nur nach dem Weg fragen will oder nur mitgenommen werden will und du willst ihn beruhigen. Na du hast vielleicht Nerven.Frau Monk hat geschrieben:Man sollte vielleicht erst einmal versuchen, den Angreifer zu beruhigen. Es ist ja möglich, dass er nur nach dem Weg fragen wollte.![]()
Nicht immer gleich das Schlechteste annehmen!
Es kann ja auch sein, dass er nur mitgenommen werden wollte, weil das Geld nicht für's Taxi reicht
Wolle
-
- Abgemeldet
-
- Beiträge: 416
- Registriert: 20.02.2009, 09:52
Re: Leider bist DU nicht John Wayne…
Fuchs hat geschrieben:Soso.Neu-Resser hat geschrieben: Wobei, wenn die Beifahrertür geöffnet wird, kann ich ja immer noch einfach losfahren und sollte der Deliquent dabei überfahren werden, ist das halt das Berufsrisiko eines Straftäters oder bringt dich das etwa auch in ideologische Konflikte?
Du meinst also, dass es ein Richter – mal ganz unabhängig von meiner „Ideologie“ - mit dir noch gut meint, wenn du
a) das Halteverbot (rote Ampel) missachtest
b) eine vorsätzliche, gefährliche Körperverletzung begehst und
c) dabei sogar Schlimmeres (Tod) in Kauf nimmst
d) vorsätzlich den Unfallort verlässt
e) Hilfeleistung unterlässt
Zum Glück ist Deutschland noch nicht so weit, wie du es gerne hättest, bzw dir ausmalst.
Wahrscheinlich kommt dieser Eindruck dann zustande, wenn man zu viele
von diesen amerikanischen Filmchen geguckt hat.
Wie ginge es dann wohl weiter, Neu-Resser, was meinst du – so rein Punktemäßig - in Flensburg?
Wie würde deine Versicherung auf die von dir begangenen Handlungen reagieren?
Was für ein Gesicht wirst du machen, wenn auf dem privatrechtlichen Weg die Schmerzensgeldforderung des Opfers /Schadensersatzansprüche der Nachkommen zu dir ins Haus flattern würden?
Leider bist DU nicht John Wayne…
Du meinst also, die freundlichen Herren mit dem Messer wollten vielleicht nur nach dem Weg fragen? Oder sollte ich mich lieber ausrauben lassen (oder schlimmeres), damit nicht die Gefahr besteht, ich könnte eine rote Ampel überfahren?
Wie war das eigentlich mit dem Juwelier in Moers der bei einem Überfall auf sein Geschäft einen der Täter erschossen hat, wurde er schon angeklagt?
Hier ( ) Nagel einschlagen für einen neuen Monitor
Re: Leider bist DU nicht John Wayne…
Fuchs hat geschrieben:Soso.Neu-Resser hat geschrieben: Wobei, wenn die Beifahrertür geöffnet wird, kann ich ja immer noch einfach losfahren und sollte der Deliquent dabei überfahren werden, ist das halt das Berufsrisiko eines Straftäters oder bringt dich das etwa auch in ideologische Konflikte?
Du meinst also, dass es ein Richter – mal ganz unabhängig von meiner „Ideologie“ - mit dir noch gut meint, wenn du
a) das Halteverbot (rote Ampel) missachtest
b) eine vorsätzliche, gefährliche Körperverletzung begehst und
c) dabei sogar Schlimmeres (Tod) in Kauf nimmst
d) vorsätzlich den Unfallort verlässt
e) Hilfeleistung unterlässt
Zum Glück ist Deutschland noch nicht so weit, wie du es gerne hättest, bzw dir ausmalst.
Wahrscheinlich kommt dieser Eindruck dann zustande, wenn man zu viele
von diesen amerikanischen Filmchen geguckt hat.
Wie ginge es dann wohl weiter, Neu-Resser, was meinst du – so rein Punktemäßig - in Flensburg?
Wie würde deine Versicherung auf die von dir begangenen Handlungen reagieren?
Was für ein Gesicht wirst du machen, wenn auf dem privatrechtlichen Weg die Schmerzensgeldforderung des Opfers /Schadensersatzansprüche der Nachkommen zu dir ins Haus flattern würden?
Leider bist DU nicht John Wayne…
Jetzt hast du´s geschafft
zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz zzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzzz
Q
Und der sprechende Hut flüsterte zu mir:
"Slytherin!"
Trump!
"Slytherin!"
Trump!