diese Frage hatte ich mir auch schon einmal an anderer Stelle gestellt

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diese Frage hatte ich mir auch schon einmal an anderer Stelle gestellt
Dann wir auf das kritische Umfeld verwiesen, mit erhobenem Zeigefinger "Du, du, du" gemacht und sonst passiert nix weiter ...
Was willst du denn wirklich sagen?
In Deutschland gibt es das Jugendstrafrecht, auch "Erziehungsrecht" genannt. Ein "Rachegedanke" gibt es nur noch in einigen Köpfen der Bevölkerung.
Pedda Gogik hat geschrieben: ↑06.01.2023, 12:53In Deutschland gibt es das Jugendstrafrecht, auch "Erziehungsrecht" genannt. Ein "Rachegedanke" gibt es nur noch in einigen Köpfen der Bevölkerung.
Jugendstrafrecht (Deutschland)
Da gebe ich dir Recht, einen "Rachegedanken" hat hier wohl niemand geäußert, ich m.W. auch nicht.Westfale hat geschrieben: ↑06.01.2023, 16:35Ich finde die Verwendung des Begriffs „Rachegedanken“ in diesem Zusammenhang völlig deplatziert.
So einfach darf man sich das nicht machen. Die Jugendlichen sind in U-Haft genommen worden, weil Anwohner sie beobachtet haben, wie sie schon am Vorabend die Lage ausgespäht haben. Da war nichts mit dummem Jungenstreich im Vorbeigehen, das war geplant.
Man sollte sich viel mehr Gedanken darüber machen wie es dazu kommen konnte.
Schließlich haben hier zwei Menschen ihre Jugend weggeworfen, bevor sie überhaupt richtig begonnen hat.
westfale
Wie kommst du darauf?
Wichtig wäre auch, die Situation des Umfeldes zu verbessern, das zu dem Fehlverhalten führte.
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