Heute Mittag hat zuzu hier eine Frage an brummbaer 1984 gestellt, auf die ich noch einmal hinweisen möchte. Der Beitrag von zuzu ist hier auf der Vorseite, vorletzter Beitrag, nachzulesen.
Ich habe auch noch ein paar Fragen an brummbaer 1984, sie beziehen sich auf seinen Beitrag hier vom 15.1.13. brumbaer 1984 hatte da geschrieben:
Ja, die Quelle im Keim ersticken. Das wird aber nix. Denn wenn ich sehe was für lächerliche Jugendstrafen verhängt werden, dann wird mir schlecht.
Wenn z.B. ein Jugendlicher ein Wochenende Jugendarrest bekommt und er erscheint nicht, hat es keinerlei Konsequenzen.
Es wird ein Vorführersuchen an die Polizei geschickt (die hat meist kein Personal für so spontane Dinge) und wenn sie dann doch auf den "Typen" treffen und der verneint die Vorführung, dann ist alles wieder gegessen. Das einzige was folgt ist eine neue Ladung zu einem anderen Termin.
Sehr Witzlos.
Auf Facebook und Co spricht sich das rum und es erscheint doch kaum noch einer.
Was ist das bitte für ein erzieherischer Effekt, wenn man mitbekommt: Ich baue Scheiße, bekomme ne Strafe die ich nicht antreten muss.
Die entscheidende Aussage ist hier, wenn ich das richtig verstehe:
Wenn z.B. ein Jugendlicher ein Wochenende Jugendarrest bekommt und er erscheint nicht, hat es keinerlei Konsequenzen.
Dieser Satz wird als der Realität entsprechende Tatsachenbehauptung formuliert.
Als ich diesen Abschnitt in brummbaers 1984 Posting zum ersten Mal las, war ich sehr verblüfft darüber, dass ich von dieser doch reichlich skurril anmutenden Rechtslage in Deutschland noch nichts gehört oder gelesen habe.
Inzwischen habe ich mich bemüht, im Internet Informationen dazu zu finden. Dabei wurde ich ein zweites Mal überrascht: Es gab nämlich in Hamburg zumindest im Jahre 2002 tatsächlich die Regelung, dass auf die "polizeiliche Vorführung" jugendlicher verurteilter Straftäter zum Jugendarrest verzichtet wurde. (Auf die dahinter stehenden Gründe kann ich hier jetzt nicht eingehen; es ging u.a. um die Behauptung einer fehlenden Rechtsgrundlage, alles juristisch recht kompliziert.)
In der vorliegenden Quelle dazu wird aber ganz eindeutig herausgestellt, dass sich das nur auf Hamburg bezieht und in keinem anderen Bundesland so praktiziert wurde; auch bezieht es sich nur auf das Erscheinungsjahr dieser Quelle: also 2002 und evtl. einen Zeitraum davor. Ob dies in Hamburg auch heute noch so ist, konnte ich nicht herausfinden. Was ich zu Hamburg in Sachen Jugendarrest gelesen habe, lässt aber eher darauf schließen, dass es nicht mehr so ist.
brummbaer 1984 macht für seine Behauptung, dass es praktisch ins Belieben der nach dem Jugendgerichtsgesetz zu Jugendarrest Verurteilten gestellt sei, der Vorladung Folge zu leisten oder nicht, keinerlei örtliche und zeitliche Einschränkungen.
Deshalb die Fragen an brummbaer 1984:
Bezieht sich dein Wissen darüber, dass sich die nach dem JGG zu Arrest Verurteilten dem Vollzug des Arrestes einfach ohne Begründung legal entziehen können, wenn sie halt keine Lust auf Arrest haben, auf die gesamte Bundesrepublik? Also auch auf NRW und Gelsenkirchen?
Bezieht sich dieses Wissen auf das Jahr 20013? Seit wann gilt diese Rechtslage?
Könntest du mir bitte Hinweise darauf geben, wie / wo ich Genaueres dazu erfahren kann? Hinweise auf TV-Sendungen, Zeitungsartikel o. ä. könnten schon sehr hilfreich sein, auch wenn sie nicht ganz präzise sind. Ich suche dann schon.
Die Sache interessiert mich sehr!