Backwerk an Aghte hat geschrieben:Wir würden uns freuen, wenn Sie sich in den nächsten Tagen einmal über unser Angebot überzeugen würden.
N Gutschein für n paar Brötchen haben se wahrscheinlich nicht beigelegt, weil sie ja davon ausgehen, dass sich deren Kram sowieso jeder leisten kann, oder?
Aber dass Du denen geschrieben hast, finde ich klasse!
Ich habe auch schon überlegt, ob man nicht mal in dieser Richtung was unternimmt. Es gibt ja doch einige Läden, wo man auch ohne allzu großen Aufwand etwas verbessern könnte, z.B. bei der Außenreklame.
ich weiß nicht, ob es den nutzer zu scheren hat, was da wie wo mal mit dem Haus los war!
Im Deutschen Gesetzen heißt es "Eigentum Verpflichtet"
So hat der "alte?" Eigentümer einen Nutzen gesehen, das Fenster zu erhalten!
Dieses verpflichtete Ihn, den Sinn und die Eigenschaften zu erhalten!
Hat nun der Besitz gewechselt, so hat sich auch die Verantwortung geändert, aber nur in Bezug darauf, wer verantwortlich für die Hinterlassenschaft ist!
Das gilt für ein altes Atomkraftwerk.... aber auch für Kunst.
Ist also der Bäcker für die Nutzung verantwortlich? Ja wenn er Eigentümer ist!!!!
Ist er nur Mieter, ist der Inhaber in der Pflicht!!!
Verantwortung! Hat der Inhaber aber das Fenster vom Müll gezogen müssen sich schnellstens die Behörden darum kümmern, ob das Fenster ein schützenswertes Objekt ist oder nicht! Aber wie das bisher wohl Praxis war bomben wir alles in den Denkmalhimmel, was erhaltenswert ist und gießen unsere Träume in Beton......
eigentlich sollte es darauf ankommen was man daraus macht..........
Das hat natürlich nichts mit Brötchen zu tun...
Glückauf
Ich versteh das nich,wenn ich mir das letzte Foto so anseh,hat sich da doch nich viel verändert,die Reklame is weder vergrößtert noch verkleinert worden,jetzt steht eben nicht mehr Boecker sondern Back Werk drauf
Das man das hätte 'verhindern' können,wäre man nur n paar Monate oder einen Monat schneller gewesen is jetz nunmal so...so is dat Leben
Im Besitz oder im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen?
Karlheinz Rabas
Jeden Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr sind
Besucher bei uns im Stadtteilarchiv Rotthausen, Mozartstraße 9, herzlich willkommen 10.000 Fotos zu Rotthausen und mehr
Natürlich, man kann auch fremdes Eigentum besitzen.
Karlheinz Rabas
Jeden Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr sind
Besucher bei uns im Stadtteilarchiv Rotthausen, Mozartstraße 9, herzlich willkommen 10.000 Fotos zu Rotthausen und mehr
Also hieße das in etwa, wenn das Haus der Stadt gehörte wäre sie im "Besitz" des Fensters???
Ich gehe mal davon aus, dass das Fenster Eigentum der Stadt und zurzeit im Besitz des Hauseigentümers ist.
Hmmm, um auch mal meinen Senf dazu zu tun: ich bin zwar erfreut, dass es das Fenster immerhin noch gibt, aber so richtig wirken tut´s an der Stelle ja echt nicht....isses denn abends wenigstens beleuchtet ?