Gartenfreund hat geschrieben:zum Thema Studie über das Kleingartenwesen:
Viele Erkenntnisse aus dieser Arbeit fußen auf der Befragung der Vereine und der einzelnen Kleingärtner und sind deshalb mit Vorsicht zun genießen.
Bei den oft sehr häufigen Wechseln im Vorstand der Vereine darf man die Ergebnisse der Befragungen nicht überbewerten.
Nach kurzer Zeit im Amt kann nicht jeder Vorstand alles wissen und ich bezweifle mal sehr stark, dass jeder Kleingärtner den Begriff Bebauungsplan richtig deuten kann.
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Der „VORSTAND, der besagten Fragebogen auf den Tisch bekommen haben dürfte besteht satzungsgemäß schon mal aus mindestens den 4 Personen, die im Vereinsregister eingetragen sind: dem 1. Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, Kassenwart und Schriftführer. Die Amtszeit für diese Positionen beträgt mindestens 4 Jahre. Dazu kommen noch mehrere Beisitzer, ein Fachberater, Frauen-/Jugendvertretung.
Auch wenn das eine oder andere Vorstandsmitglied in den angesprochenen 40 Vereinen wechselt, so ist doch kaum anzunehmen, dass der komplette „Vorstand“ erst auf eine so kurze Amtszeit zurückblicken könnte, als das er nicht über die Belange in „seinem“ Verein Bescheid wüsste und darüber Auskunft geben könnte. Selbst den Begriff „Bebauungsplan“ wird mittlerweile jedes Vorstandsmitglied interpretieren können.
Übrigens haben von den 40 Kleingartenanlagen lt. Frau Wiegand 3 Anlagen keine Rückmeldung gemacht.
Dass diese oft sehr hoch ist und von den Bevölkerungsschichten, für die die Kleingärten ursprünglich gedacht waren, den sozial eher Schwächeren, nicht mehr aufgebracht werden kann, ist die Schuld der Kleingärtner selbst.
Die Ausstattung der Gärten wurde über die Jahrzehnte immer höher geschraubt, die Lauben immer luxuriöser errichtet und eingerichtet.
Verständlich, dass der den Garten abgebende Kleingärtner diesen finanziellen Einsatz zurück haben möchte. Er muss sich dann aber nicht wundern, wenn sich keine zahlungskräftigen Bewerber mehr melden und er oft monatelang auf sein Geld warten muss.
Wie könnte es anders sein.... auch hier haben die Laubenpieper (wie schrieb doch hier jemand? Paragraphenreiter?)

sich an Regeln zu halten:
Richtlinien für die Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstigen Einrichtungen, die auf gesetzlichen Grundlagen, dem Baugesetzbuch, Bundeskleingartengesetz und den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches beruhen...
Nach diesen Richtlinien wird z.B. bei Gartenlauben nur der
Baukörper nach Quadratmeter Grundfläche bewertet.
Nachdem der Neubauwert ermittelt wurde, folgen Abzüge für Alterswertminderung und evtl. Pflegemängel.
Innenausbau sowie Inneneinrichtungen werden keinesfalls bewertet!
Wenn der scheidende Pächter eine Ablösesumme für seine goldenen Wasserhähne, oder die Blattgoldtapete haben möchte, so ist das seine rein private Angelegenheit. Die Wertermittlung für seinen Kleingarten wird diesen Luxus niemals beinhalten! Er kann alles mitnehmen und behalten. Der nachfolgende Pächter ist keineswegs verpflichtet diese Dinge zu übernehmen bzw. zu kaufen.
Er kann, muss aber nicht!!!
Ein Kleingarten wird immer über den Verein verkauft. Daher wird die in der Wertermittlung festgesetzte (und vom Stadtverband geprüfte) "Ablösesumme" dem interessierten potentiellen Nachfolger genannt.