Arbeitsgericht

Das Justizzentrum Gelsenkirchen an der Bochumer Straße ist seit 2016 Sitz des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind fünf Kammern gebildet.[1]

Zuständigkeit

Das Gericht ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Städten Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Gerichtssitz

 
Ehemaliges Verwaltungsgebäude der Thyssen-Gießerei, 1993–2016 Sitz des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen

Das Gericht hat seinen Sitz in Gelsenkirchen und war seit 1993 im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Thyssen-Gießerei in der Bochumer Straße 86 untergebracht. Nach Fertigstellung des in unmittelbarer Nachbarschaft des bisherigen Gerichtssitzes am Gelsenkirchener Wissenschaftspark entstandenen neuen Justizzentrum Gelsenkirchen zog das Arbeitsgericht im Januar 2016 (zusammen mit dem Amtsgericht Gelsenkirchen und dem Sozialgericht Gelsenkirchen) in den neuen Komplex an der Bochumer Straße 79 ein.[2]

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen sind das Landesarbeitsgericht Hamm und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Weblinks

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Einzelnachweise