Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW

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Logo der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW

Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW (KSL) initiierte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016. Dabei handelt es sich um ein zeitlich befristetes Projekt. Die Zentren unterstützen in allen Fragen, die mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung in Verbindung stehen, oder vermitteln die jeweils passenden Ansprechpersonen. Die Kompetenzzentren haben die Aufgabe zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW beizutragen. In jedem Regierungsbezirk von Nordrhein-Westfalen arbeitet heute ein Kompetenzzentrum.[1] Standorte sind: Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster. Ein landesweit zuständiges Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen hat seinen Sitz in Essen. Die KSL sind bei unterschiedlichen Projektträgern eingerichtet worden. Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in Dortmund und Köln wurden bereits 2011 als Modellprojekte aufgebaut. Eine zentrale Koordinierungsstelle unterstützt und vernetzt die Kompetenzzentren in NRW. Die NRW.ProjektSoziales GmbH ist Träger der Koordinierungsstelle.

Sitz des Kompetenzzentrum ist in Gelsenkirchen-Ückendorf im Wissenschaftspark, Munscheidstraße 14.

Landkarte von Nordrhein-Westfalen mit den Standorten der KSL

Aufgaben der KSL

Zentrale Aufgabe der KSL ist die Förderung der sozialen Inklusion. Die Wirksamkeit der Arbeit der KSL im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention wird prozessbegleitend evaluiert. Die Evaluation hat das Bochumer Institut für Disability Studies (BODYS) übernommen. Jedes Kompetenzzentrum ist eine regionale und unabhängige Anlauf- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Die Mitarbeitenden im KSL beraten nach dem Selbstbestimmt-Leben-Ansatz. Wesentlich ist dabei die Beratung von Menschen mit Behinderungen durch Menschen mit Behinderungen („Peer-Counseling“). Die Kooperations- und Vernetzungsstrukturen der KSL stehen sowohl Bürgern als auch der öffentlichen Verwaltung mit Informationen und themenspezifischen Veranstaltungsangeboten zur Verfügung.

 
KSL Zielfelder

Die KSL

  • entwickeln gemeinsam geeignete Maßnahmen, um Selbstbestimmung landesweit umzusetzen (z.B. die stärkere Nutzung des Persönlichen Budgets).
  • beraten unabhängig zu allen Fragen und Themen rund um das Thema Behinderung und unterstützen Menschen mit Behinderungen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten Leben. Dies gilt vor allem für komplexe Fragestellungen, die leistungsträgerübergreifende Lösungen erfordern.
  • informieren über aktuelle Entwicklungen in der Behindertenpolitik im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention.
  • bieten eine Plattform für alle Institutionen und Verbände, die sich mit Konzepten wie Inklusion und Selbstbestimmung auseinandersetzen, um praktische Veränderungen herbeizuführen.
  • bündeln Erfahrungen behinderter Menschen, führen Fachveranstaltungen durch und erstellen Informationsmaterial zur gezielten Bewusstseinsbildung und Überwindung von bisher vorherrschenden Denkmustern.

Das KSL in Essen weit Besonderheiten auf. Es berät alle Menschen mit Sinnes-Behinderungen in NRW. Zum Beispiel:

  • gehörlose Menschen
  • Menschen mit Hör-Behinderung
  • blinde Menschen
  • Menschen mit Seh-Behinderung
  • taub-blinde Menschen. Das sind Menschen, die nicht hören und nicht sehen können.

Ferner gibt es noch das Büro Koordinierungs-Stelle der Kompetenz-Zentren Selbstbestimmt Leben. Das Büro ist ansässig in Gelsenkirchen, organisiert die Zusammenarbeit und hilft den einzelnen Kompetenzzentren bei der Organisation.

Finanzierung der KSL

Die sechs Kompetenzzentren, die wissenschaftliche Begleitforschung und die Koordinierungsstelle werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes NRW finanziert.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales teilt mit: Minister Schmeltzer: Selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit Behinderungen stärken - „Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben“ flächendeckend in NRW. In: land.nrw. 8. November 2016. Abgerufen am 2017-04-13.