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− | ''' | + | Das '''Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer''' war bis Ende 2015 eines von zwei Amtsgerichten in der kreisfreien Stadt [[Gelsenkirchen]]. Es hatte seinen Sitz im Zentrum der bis 1928 selbstständigen [[Buer in Westfalen|Stadt Buer in Westfalen]]. |
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Aktuelle Version vom 9. Mai 2025, 10:39 Uhr
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Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer
Das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer war bis Ende 2015 eines von zwei Amtsgerichten in der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen. Es hatte seinen Sitz im Zentrum der bis 1928 selbstständigen Stadt Buer in Westfalen.
Das Gericht wurde 1879 als Königlich Preussisches Amtsgericht Buer i.W. im damaligen Kreis Recklinghausen errichtet. Es war ursprünglich für das Gebiet des Amts Buer zuständig und gehörte zunächst noch zum Bezirk des Landgerichts Münster. Zur ersten Belegschaft gehörten ein Richter, zwei Bürobeamte, ein Gerichtsvollzieher, ein Kanzleigehilfe und ein Gerichtsdiener, der auch als Gefängniswärter und Hauswart tätig war. Zum 3. April 1888 wurde Buer dem Landgericht Essen zugeordnet, das im Jahre 1883 seinen Betrieb im Gebäude am Essener Salzmarkt im III. Hagen aufgenommen hatte. Bis 1904 war das Amtsgericht im Haus Buer Nr. 126, dem Gebäude an der heutigen Hochstraße 66, untergebracht.