Bundesautobahn 52

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Die Bundesautobahn 52 (Abkürzung: BAB 52) – Kurzform: Autobahn 52 (Abkürzung: A 52) – ist eine an der niederländischen Grenze in Niederkrüchten-Elmpt (Kreis Viersen) beginnende Bundesautobahn im Westen Nordrhein-Westfalens, die bis Düsseldorf in West-Ost-Richtung verläuft, von dort bis Gelsenkirchen in Südwest-Nordost-Richtung.

Autobahnzubringer Bundesautobahn 52 / Bundesstraße 224 in Buer von der Vinckestraße aus

Verlauf

Teilstücke

Die Autobahn besteht aus drei Teilstücken:

  • deutsch-niederländische Grenze bei Niederkrüchten – Mönchengladbach – Düsseldorf-Heerdt
  • Düsseldorf-Mörsenbroich – Essen-Ost (über die Ruhrtalbrücke Mülheim)
  • GladbeckGelsenkirchen-Buer – Marl-Nord

Lücken und Lückenschlüsse

Düsseldorfer Nordwesten

Von Düsseldorf-Heerdt bis Düsseldorf-Mörsenbroich wird die Strecke durchgehend als B 7 und B 1 durch die nördliche Düsseldorfer Innenstadt geführt. Sie verläuft dabei direkt durch das Mörsenbroicher Ei.

Als Ausweichmöglichkeit kann man entweder vom Kreuz Düsseldorf-Nord bis zum Kreuz Neersen über die A 44 fahren oder aber man fährt die A 44 nur bis zum Kreuz Meerbusch und weicht dann bis zum Kreuz Kaarst über die A 57 aus.

Essener Norden

Zwischen dem Autobahndreieck Essen-Ost und der Anschlussstelle (ehemals Kreuz) Essen-Nord an der A 42 gibt es, anders als in Düsseldorf, keinen gut ausgebauten Lückenschluss. Ab dort ist die B 224 bis Gladbeck weitgehend autobahnähnlich ausgebaut, wobei es mehrere beampelte Kreuzungen gibt. Auch die Anschlussstelle Essen/Gladbeck an der A 2 ist bereits teilweise kreuzungsfrei ausgebaut.

Besonderheiten

Eine Besonderheit ist der sogenannte „Abzweig Rheinkniebrücke“ in Düsseldorf-Heerdt an der Grenze zu Oberkassel. An dieser Stelle gabelt sich die dreispurige B 7 unter Aufteilung der mittleren Fahrspur in zwei zweispurige Schnellstraßen. Nördlich führt die zweispurige B 7 auf die Theodor-Heuss-Brücke. Die südliche Schnellstraße verläuft unterirdisch parallel zum Rhein auf die Rheinkniebrücke zu.

Eine weitere Besonderheit ist die Streckenführung im Bereich Gelsenkirchen-Scholven. Hier ist baulich der Abzweig der geplanten A 41 vorbereitet, wodurch die Richtungsfahrbahnen räumlich getrennt geführt werden.

Der Abschnitt Dreieck Breitscheid-Kreuz Breitscheid gehört mit etwa 110.900 Fahrzeugen täglich zu den meistbefahrenen Autobahnabschnitten in Deutschland.[1]

Ausbau

Weiterführung nach Roermond

Die Regierungen des Königreiches der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland haben sich in einem Staatsvertrag verpflichtet, ihre Autobahnnetze weiter zu verknüpfen. Das Projekt wird durch die EU gefördert, da hier die Transeuropäischen Netze verbessert werden.

Von der niederländischen A 73 bei Roermond bis zur deutsch-niederländischen Grenze wurde bereits die Nationalstraße N 280 autobahnähnlich ausgebaut.

Am 18. Mai 2009 wurde das Teilstück zwischen der niederländischen Grenze und Elmpt freigegeben.

Ausbau bei Mönchengladbach

Es ist ferner geplant, die A 52 zwischen dem Kreuz Mönchengladbach und dem Kreuz Neersen von zwei auf drei Fahrspuren pro Richtungsfahrbahn zu erweitern. Dazu haben im Autobahnkreuz Neersen schon Arbeiten begonnen.

Weiterbau in Essen und Gladbeck

Seit längerem geplant wird der Ausbau der fehlenden Teilstücke zwischen A 40 (Dreieck Essen-Ost) und A 42 (Kreuz Essen-Nord) sowie von dort bis zur A 2 (Kreuz Gladbeck). Insbesondere gegen die Teilstücke durch die dicht bebauten Gebiete von Essen und Gladbeck gibt es Widerstand, der im Wesentlichen von örtlichen Bürgerinitiativen getragen wird. Am 21. Januar 2009 wurden von der Stadt Essen die Planungsunterlagen für das Teilstück zwischen dem AK Essen-Nord und Bottrop im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ausgelegt.

Das letzte Teilstück zwischen Essen-Ost und Essen-Nord soll nach der aktuellen Vorplanung 2023 fertiggestellt werden.

Lagekarte

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Sonstiges

Am 24. November 2006 stürzte ein aus Berlin kommendes Kleinflugzeug vom Typ Piper PA-34 der VHM Schul- und Charterflug infolge Kraftstoffmangels auf die A 52 an der Anschlussstelle Essen-Haarzopf ab. Es wurden sieben Personen verletzt, zudem führte das Ereignis zu Schäden an Fahrzeugen und Infrastruktur. In der Folge des Zwischenfalls staute sich der Verkehr in beiden Fahrtrichtungen auf bis zu 10 km Länge. Dem Piloten wurde in der Folge die Fluglizenz seitens des Luftfahrt-Bundesamts entzogen, er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Aufgrund der festgestellten groben Fahrlässigkeit wurde der entstandene Sachschaden des Flugzeugs in Höhe von rund 150.000 € nicht durch die Kaskoversicherung des Flugzeugs erstattet.[2]

Einzelnachweise

  1. Stand 2005
  2. Urteil: Pilot muss für Bruchlandung auf Autobahn zahlen. In: Die Welt online am 14. Januar 2010, abgerufen am 14. Januar 2010.

Weblinks

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