Amt Buer
Das Amt Buer war eine Gebietskörperschaft im Bereich des heutigen Stadtnordens und Umgebung. Es entstand aus der ehemaligen Freiheit Buer.
1816 wurde aus der Freiheit Buer die Bürgermeisterei Buer, im Kreis Recklinghausen, Regierungsbezirk Münster, Provinz Westfalen. Erst 1844 wurden die Bürgermeistereien in Ämter umbenannt.
Nach den Freiheitskriegen setzte Preußen im Sinne der Preußische Reformen in den einzelnen Provinzen die sogenannten Generalkommissionen ein, deren Hauptaufgabe darin bestand, das gemeinsam genutzte Land nach den Bestimungen der Gemeinheitsteilungsordnung vom 7. Juni 1821 aufzuteilen und den einzelnen Interessenten bestimmte Parzellen als Eigentum zuzuweisen.
Die Buerschen Gemeinheiten waren: Gecksheide, Hülser Heide, Beckerad, Schaffrath, Middelich, Surresse, Eckerresse, Ebbelich (teilweise), Löchterheide, Strote, Dröge Wiese, Wertmannn- und Schroers Heide und Röhrhoffs Wiese .
1823 gehörten zum Bürgermeistereibezirk Buer, Westerholt, Horst und Gladbeck. Bürgermeister bis 1855 war Wilhelm Tosse.
1834 hatte die Bürgermeisterei insgesamt 7303 Einwohner.
- Buer: 3.584 Einwohner
- Westerholt: 685 Einwohner
- Horst: 535 Einwohner
- Gladbeck: 2505 Einwohner
Im Jahr 1844 wurden die Bürgermeistereien in Ämter umbenannt. Für diese Ämtern im Kreis Recklinghausen wurde die Landgemeindeordnung vom 31.10. 1841 eingeführt. 1885 wird Gladbeck als eigenständiges Amt Gladbeck vom Amt Buer abgezweigt, und 1891 wird Horst als eigenständiges Amt Horst vom Amt Buer abgezweigt.
Am 27. Februar 1911 erhielt das Amt Buer Stadtrechte und schied am 1. Februar 1912 aus dem Landkreis aus.
Resse und Scholven schieden aus dem Amt aus, aber kamen 1920 an Buer wieder zurück. 1922 wurde Buer Großstadt obwohl Gladbeck, Horst und Westerholt aus dem Amtsverband Buer ausschieden. Die Stadt Buer in Westfalen wurde daraufhin Rechtsnachfolgerin des Amtes Buer.
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