Arbeitsgericht
Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind fünf Kammern gebildet.[1]
Zuständigkeit
Das Gericht ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus den Städten Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Gerichtssitz
Das Gericht hat seinen Sitz in Gelsenkirchen und war seit 1993 im ehemaligen Verwaltungsgebäude der Thyssen-Gießerei in der Bochumer Straße 86 untergebracht. Nach Fertigstellung des in unmittelbarer Nachbarschaft des bisherigen Gerichtssitzes am Gelsenkirchener Wissenschaftspark entstandenen neuen Justizzentrum Gelsenkirchen zog das Arbeitsgericht im Januar 2016 (zusammen mit dem Amtsgericht Gelsenkirchen und dem Sozialgericht Gelsenkirchen) in den neuen Komplex an der Bochumer Straße 79 ein.[2]
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen sind das Landesarbeitsgericht Hamm und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Weblinks
Thematisch passender Thread im Forum
- Internetpräsenz des Arbeitsgericht Gelsenkirchen
- Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen
Einzelnachweise
- ↑ Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
- ↑ Jörn Stender: Logistische Herausforderung für Gelsenkirchener Gerichte. In: WAZ vom 7. Januar 2016, abgerufen am 21. Februar 2016.