Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen

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Logo der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen

Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV) (vorher: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen[1]) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen[2]. Sie besaß ursprünglich einen anstaltsähnlichen Charakter, stellt jedoch seit Einführung des Fachhochschulgesetzes öffentlicher Dienst NRW eine rechtlich unselbständige Körperschaft mit überwiegend körperschaftlicher Struktur dar.[3] Sie ist im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW angesiedelt und ist mit derzeit etwa 6.800 Studierenden (Stand 2011) die größte interne Fachhochschule der einzelnen Bundesländer in Deutschland. Ihre Hauptaufgabe ist die Ausbildung für den gehobenen Verwaltungsdienst, bei der durch anwendungsbezogene Lehre und Studium auf berufliche Tätigkeiten in der Verwaltung vorbereitet wird, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern. Die FHöV NRW hat ihren Sitz in Gelsenkirchen und unterhält Studienorte in Gelsenkirchen und zehn weiteren Städten.

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen im Haidekamp

Allgemeines

Die Studierenden der FHöV NRW stehen bereits zu Beginn ihres Studiums in einem Beamtenverhältnis mit ihrem jeweiligen Dienstherrn; in wenigen Fällen (Studierende der Rentenversicherung) besteht ein Angestelltenverhältnis. Die Aufnahme eines Studiums an der FHöV NRW setzt voraus, dass der Bewerber bereits als Beamter auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes bei einer Behörde (Einstellungsbehörde) eingestellt ist oder als Beamter des mittleren Dienstes den Aufstieg in den gehobenen Dienst absolviert. Erst seit dem Einstellungsjahrgang 2008 sind auch nicht beamtete Personen, die bei einer Einstellungsbehörde angestellt sind, zum Studium zugelassen.

Im Unterschied zu anderen Hochschulen oder Universitäten erfolgt keine Immatrikulation durch den Studienbewerber selbst, sondern der Zugang erfolgt mithilfe der jeweiligen Einstellungsbehörde des Bewerbers.[4]

Die FHöV NRW bietet duale Bachelor-Studiengänge an, die in enger Zusammenarbeit mit den Einstellungsbehörden der Studierenden durchgeführt werden. Durch engen und stetigen Dialog mit den einstellenden Behörden soll eine hohe Praxisorientierung erreicht werden. Zur Qualität des Studiums beitragen soll auch die Betreuung der Studenten innerhalb kleinerer Kursverbände, die i.d.R. vergleichbare Mitgliederzahlen wie Schulklassen aufweisen.

Seit September 2013 können Absolventen von Diplom- oder Bachelorstudiengängen in einem berufsbegleitenden Studiengang auch den Mastergrad erwerben.

Seit Januar 2020 lautet der Name der Verwaltungshochschule „Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen“ (HSPV NRW), um die besondere Stellung der Polizeiausbildung im Namen hervorzuheben. Zuvor führte die Hochschule bis Dezember 2019 über 43 Jahre den Namen „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen“ (FHöV NRW).

Abteilungen und Studienorte

Um allen Studierenden von ihrem jeweiligen Wohnort aus einen möglichst nahen Zugang zum Studienstandort zu ermöglichen, ist die FHöV NRW dezentral organisiert. So besitzt die FHöV NRW sieben Hochschulstandorte, die den vier Abteilungen

  • Duisburg,
  • Köln,
  • Gelsenkirchen (mit den Studienorten Gelsenkirchen, Hagen und der Außenstelle Dortmund),
  • Münster (Westfalen) (mit den Studienorten Bielefeld und Münster)

und der Zentrale in Gelsenkirchen zugeordnet sind.

Die Abteilungen in Soest und Düsseldorf wurden im August des Jahres 2000 aufgelöst, die in Wuppertal schon etliche Jahre früher.

Leiter bzw. Präsident der FHöV NRW

  • Ernst Pappermann (1976 – 1981)
  • Dieprand von Richthofen (1981 – März 2007)
  • Ludger Schrapper (2007 – Oktober 2013 als Präsident)
  • Reinhard Mokros (November 2013 – Dezember 2018)
  • Martin Bornträger (seit 1. Januar 2019)[5]

Fachbereiche

Die Fachhochschule gliedert sich in zwei Fachbereiche:[6]

  • Polizei
  • Allgemeine Verwaltung / Rentenversicherung

Grundlage für die Gliederung der Fachbereiche sind die Studiengänge für die verschiedenen Laufbahnen. Die Zugehörigkeit zu einem Fachbereich richtet sich also nach den Einstellungsbehörden, von denen die Studierenden entsandt werden.

Seit 2010 werden alle Studiengänge an der FHöV NRW als Bachelor-Studiengänge angeboten. Im Bereich der Kommunalverwaltung, der Landesverwaltung und der Rentenversicherung wird jeweils ein Studiengang mit rechtswissenschaftlichem Schwerpunkt angeboten. Nach erfolgreichem Abschluss eines solchen Studiengangs wird der Abschluss „Bachelor of Laws (LL.B.)“ erlangt. Die übrigen Studiengänge schließen mit dem Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ ab.

Im Fachbereich Polizei wird der Studiengang „Polizeivollzugsdienst (B.A.)“ angeboten.

Das Angebot des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung / Rentenversicherung umfasst insgesamt vier Bachelor- und einen Masterstudiengang:

  • Kommunaler Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung (LL.B.)
  • Kommunaler Verwaltungsdienst – Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (B.A.)
  • Staatlicher Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung (LL.B.)
  • Rentenversicherung (LL.B.)
  • Master of Public Management (MPM)

Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer eine zu einem Fachhochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt. Der Nachweis der Fachhochschulreife wird durch einen entsprechenden Abschluss erbracht.

Studienverlauf

Alle Studiengänge an der FHöV NRW werden als duale Studiengänge in enger Zusammenarbeit mit den Einstellungsbehörden angeboten. Das Studium beginnt am 1. September eines Jahres und dauert insgesamt drei Jahre. Es gliedert sich in fachwissenschaftliche Studienzeiten an der Fachhochschule und fachpraktische Ausbildungsabschnitte bei den Einstellungsbehörden. Im Studiengang Polizeivollzugsdienst (B.A.) kommen Trainingsabschnitte beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) hinzu.

Zur Optimierung der Zusammenarbeit ist an jeder Abteilung der Fachhochschule für die Fachbereiche Kommunaler Verwaltungsdienst und Polizeivollzugsdienst je ein(e) Praxisbeauftragte(r) bestellt worden. In den Abstimmungsprozess zwischen Fachwissenschaft und Fachpraxis werden auch die Kommunalen Spitzenverbände einbezogen. Einzelheiten der Ausbildung ergeben sich aus der Ausbildungsverordnung gehobener nichttechnischer Dienst - VAPgD - bzw. Ausbildungsverordnung Polizei - VAP Pol II - sowie den Bestimmungen der Studienordnungen und Studienpläne.[7]

Das Studium, das in festen Kursverbänden erfolgt, endet mit dem erfolgreichen Abschluss der Bachelorprüfung (bestehend aus Bachelorarbeit, einschließlich Kolloquium sowie der sonstigen Studienleistungen). Gleichzeitig wird die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst erlangt. Die Fachhochschule verleiht nach der bestandenen Bachelorprüfung den akademischen Grad „Bachelor of Laws“ bzw. „Bachelor of Arts“.

Seminare und Projekte

Die Studierenden müssen während ihres Studiums ein Seminar bzw. ein Projekt erfolgreich abschließen. Durch Seminare und Projekte wird das eigenständige Arbeiten an komplexen Themenkreisen und Sachverhalten gefördert. Seminare dienen der Vertiefung des Studiums. In ihnen werden die Studierenden verstärkt zur wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit vertretenen Meinungen, aktiver Mitarbeit, Fragestellung und Diskussion sowie zum freien Vortrag angeregt.

Der Projektarbeit kommt eine besondere Bedeutung zu, weil hier aus der Praxis stammende Sachverhalte und Problemstellungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Kenntnisse und nach wissenschaftlichen Methoden untersucht und Lösungswege entwickelt werden. Gleichzeitig wird die Teamfähigkeit gefördert, da mehrere Studierende gemeinsam arbeiten.

Training sozialer Kompetenzen

Die Studierenden aller beteiligten Fachbereiche nehmen am obligatorischen Training sozialer Kompetenzen (TSK) teil. Sie lernen dadurch die in den fachtheoretischen Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse fallbezogen anzuwenden, die eigenen Verhaltensmuster zu überprüfen, das professionelle Verhaltensrepertoire zu erweitern und das berufliche Verhalten in der Folge angemessen zu gestalten.

Kontakt

  • Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
  • Verbundabteilung Gelsenkirchen
  • Haidekamp 73
  • 45886 Gelsenkirchen
  • Telefon: (0209) 16 59-0
  • Telefax: (0209) 16 59-300

Einzelnachweise

  1. Fachhochschule Gelsenkirchen ändert ihren Namen
  2. § 2 Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst (FHGöD) (PDF; 207 kB).
  3. Vgl. Hofmann, Harald / Theisen, Rolf-Dieter / Bätge, Frank (2010): in Kommunalrecht in Nordrhein-Westfalen, 14. Auflage 2010: Witten, Seite 86 f.; Hofmann, Harald / Gerke, Jürgen (2005): in Allgemeines Verwaltungsrecht – mit Bescheidtechnik, Verwaltungsvollstreckung und Rechtsschutz, 9. Auflage 2005: Stuttgart, Rn. 39.
  4. Vgl. Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen im Web-Archiv, aufgerufen am 22. November 2012.
  5. Führungswechsel: Martin Bornträger wird neuer Präsident der FHöV NRW, abgerufen am 23. Februar 2019
  6. Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen an der FHöV NRW (Memento vom 10. März 2016 im Internet Archive) (PDF; 20 kB)
  7. [1] Studienvorschriften und Studieninhalte im Web-Archiv]

Weblinks