Geschwindigkeitsüberwachung

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Anlage auf der Hans-Böckler-Allee

Geschwindigkeitsüberwachung ist im öffentlichen Straßenverkehr eine Kontrollmaßnahme von Polizei oder anderen Behörden zur Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Gesetzeslage

In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Geschwindigkeitsüberwachung (§3 StVO) in den Bundesländern teilweise unterschiedlich geregelt. In den meisten Bundesländern sind die Polizei und regionale Ordnungsbehörden mit der Verkehrsüberwachung beauftragt. Während die Ordnungsämter der Kommunen innerhalb der geschlossenen Ortschaften zuständig sind, überwachen die Polizei und teilweise auch die Kreisverwaltungen den außerörtlichen Bereich auf den Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie den Autobahnen.

Anlagen im Stadtgebiet

Übersichtskarte zur Lokalisation der in Gelsenkirchen aufgestellten Anlagen

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Weblinks

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