Jüdischer Friedhof (Bulmke-Hüllen)
Jüdischer Friedhof (Bulmke-Hüllen) | |
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Art des Denkmals: | Baudenkmal |
Standort: | Oskarstraße Wanner Straße |
Stadtteil: | Bulmke-Hüllen |
Baujahr: | 1874 |
Seit wann in Denkmalliste: | 16.03.1995 |
Bemerkung: | Denkmalwert sind das gesamte Terrain sowie alle vor 1945 geschaffenen Grabsteine. |
Dokument der Denkmalbehörde: | A293.pdf |
Lagekarte
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Der an der Wanner Straße, Ecke Oskarstraße gelegene jüdische Friedhof ist der älteste jüdische Friedhof in Gelsenkirchen und wurde 1874 angelegt.
Geschichte
Zu beiden Straßenseiten hin ist er durch eine hohe Mauer geschützt, die an die Gärten der Anliegerhäuser angrenzenden Seiten sind von einem Eisenzaun und Buschwerk umgeben. Der Friedhof ist etwa mit 400 Gräbern auf 2.324 m2 belegt. 1874 wurde er durch die jüdische Gemeinde von der Stadtgemeinde Gelsenkirchen gekauft. 1927 war er bereits vollständig belegt, in Familiengräbern wurden aber noch bis 1936 Bestattungen vorgenommen.
Der älteste Grabstein datiert ebenfalls aus dem Jahre 1874. Zur Wanner Straße hin befindet sich der Friedhofsteil mit Kindergräbern. Von einigen ist nur noch die Einfriedung erkennbar. Ihre Nähe zur Friedhofsmauer unterstreicht jene Hinweise, nach denen der Friedhof Ende der 1920er-Anfang der 1930er Jahre an dieser Stelle um einen Landstreifen verkleinert und entsprechend die Mauer neu gezogen wurde. Auf dem gegenüberliegenden Teil befinden sich Grabdenkmäler im Andenken an Mitglieder der Synagogengemeinde, die in Konzentrationslagern umgekommen sind. Ab 1903 befand sich unmittelbar hinter dem Eingangstor eine Leichenhalle, die nach Plänen des Architekten F. Kindler entstand. Nach Zeitzeugenaussagen soll diese Halle durch die Druckwirkung einer Bombe, die in den ersten Monaten des Jahres 1941 auf das Nachbargrundstück eingeschlagen war, teilzerstört worden sein. Einige Monate später drängte die Ortsgruppe der NSDAP Hüllen zum wiederholten Male auf den endgültigen Abbruch. In ihrem Schreiben an die Stadtverwaltung vom 1. April 1941 verweist die Ortsgruppe auf das weiter einstürzende Dach, dessen Dachziegel bis auf die Oskarstraße fallen und eine Gefahr für die Passanten darstellen würden. Daraufhin forderte die Ortspolizei den Vertreter der Kultusgemeinde, Hugo Sternfeld, der in der Anordnung "Hugo Israel Sternfeld" genannt wird, per "Polizeiliche Anordnung unter Androhung der zwangsweisen Ausführung" auf, "bei Vermeidung der Ausführung durch einen Dritten auf Ihre Kosten, die vorläufig auf 1.000 RM festgesetzt werden", innerhalb von vierzehn Tagen die Halle abzubrechen. Weiter heißt es in der Anordnung, das Gebäude bilde "in seinem jetzigen Zustand eine Gefahr für die Straßenbewohner" und wirke "grobverunstaltend" auf das Straßenbild. Die Firma Paul Hack übernahm dann, beauftragt von der Jüdischen Kultusgemeinde, den endgültigen Abbruch der Halle. Im Juni des Jahres 1941 ersuchte die Ortspolizei die Jüdische Kultusgemeinde um Beseitigung des Schuttes innerhalb von vierzehn Tagen.
Als geschlossener Friedhof gehört das Gelände dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden Westfalen. Für die Instandsetzung und Pflege von jüdischen Friedhöfen, auf denen keine Beerdigungen mehr vorgenommen werden, ist grundsätzlich die politische Gemeine zuständig, in welcher der Friedhof liegt. Seine Pflege übernimmt die Firma Gelsengrün.
Die ca. 400 Gräber stehen seit dem 16. März 1995 auf der Denkmalliste.
Auf dem nicht öffentlich zugänglichen Friedhof finden in unregelmäßigen Abständen Führungen von Schulklassen oder anderen kulturell interessierten Gruppen statt.
Quelle
- Jüdische Friedhöfe in Gelsenkirchen, Marlies Mrotzek im Auftrag des Heimatbund Gelsenkirchen 1996
Weblinks
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