Niederscholven

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Als Niederscholven wird der südliche Teil des Stadtteils Scholven bezeichnet.

Siedlungsgeschichte

Die Bauerschaft Niederscholven wurde in älteren Quellen auch „de Loesethe“, „tho Losten“ (17. Jahrhundert und früher) oder auch „Löster Orth“ (18. Jahrhundert) genannt und gehörte wie Oberscholven und Mittelscholven zur Markgenossenschaft Scholver Mark. Die Scholver Mark war ein gemeinsamer Besitz der Bauerschaften und bestand aus größeren Wald- und Heidegebieten um Scholven. Diese Mark war die wichtigste Einrichtung im Leben der Bauerschaft, denn ohne Holz konnte der Bauer nicht leben. Der Wald musste ihm das nötige Brenn-, Nutz- und Bauholz liefern, auf den Waldböden wurde das Vieh geweidet und zur Zeit der Eichel- und Bucheckernreife wurden die Schweine in den Wald getrieben und gemästet. Aus dem Interesse aller an der Nutzung und Hegung des Waldes entwickelte sich die Markgenossenschaft. Sie setzte sich aus den Eigentümern der nutzungsberechtigten Bauernhöfe zusammen. Der Anteil des einzelnen Markgenossen bestimmte sich nach der Größe des Hofes und seinen wirtschaftlichen Bedürfnissen.

An der Spitze der Markgenossen stand der Holzrichter Haus Lüttinghof. Jährlich traten unter seinem Vorsitz die Markgenossen zusammen. In diesem Holzgericht wurden die Angelegenheiten der Mark (Holznutzung, Rodung zwecks Besiedlung durch Kötter, Mast, Weidezeit, Weiderechte) beraten. Die Frevler am Walde wurden zur Bestrafung gebracht und im Markprotokoll festgehalten. Von der Versammlung wurden Scherner (Markverwalter, der die Aufsicht über die Mark führte) sowie Schutter/Schütter („Polizist“ der widerrechtlich geschlagenes Holz oder fremdes Vieh beschlagnahmte und zur Burg Lüttinghof brachte) bestimmt.[1]

Gemeindecharte Buer, aufgenommen in den Jahren 1822/23 durch den Kat. Geomet. Doellinger

Die Höfe in der Scholver Mark wurden den damaligen Hörigen (Bauern) zu Bewirtschaftung überlassen. Als Hörige werden mittelalterliche Bauern bezeichnet, die sich in Abhängigkeit von einem Grundherrn befanden. Die Hörigkeit wurde an die Kinder vererbt. Hörige waren unfrei und bestimmten Beschränkungen unterworfen. Sie konnten bewegliches Eigentum besitzen, jedoch keinen Grundbesitz erwerben und waren an Land gebunden (Schollenpflicht), das einem Grundbesitzer (Adel oder Kirche) gehörte, der auch die Gerichtsbarkeit (Jurisdiktion) über sie innehatte. Sie bearbeiteten das Land mit der Verpflichtung zu unterschiedlichen Abgaben und Frondiensten an den Grundherren. Im Gegenzug war der Grundherr zum Schutz der Hörigen und zu ihrer Fürsorge verpflichtet.

Das Land und die es bearbeitenden unfreien Bauern bildeten eine untrennbare Einheit, die nicht aufgelöst werden konnte, das heißt, Land konnte nicht gesondert von den Bauern veräußert werden und umgekehrt.

Im Gegensatz zur Leibeigenschaft, bei der die Abgaben an die Person gebunden waren, waren sie bei Hörigen an das bewirtschaftete Gut gebunden.

Die Hörigkeit wurde durch die Bauernbefreiung im 19. Jahrhundert (1848) aufgehoben. Infolge dieser Maßnahme wurden viele Hörige zu Pächtern, konnten aber auch selbst das Land in Eigenbesitz erwerben.

Niederscholven ist der Teil Scholvens, welcher als Erster von der Industrialisierung heimgesucht wurde, weil dort seit 1908 die Schächte Berlin I und II der Zeche Scholven abgeteuft wurden.

Lebten in Niederscholven 1907 noch 238 Menschen, wuchs die Zahl der Einwohner während der Teufarbeiten auf 421. Das ist ein Zuwachs von 77%. Die Bergarbeiter, die anfangs aus der umliegenden Region, dem Rheinland und Westfalen kamen, wohnten in den ersten Jahren auf den Kotten der Scholvener Bauern.

Ab 1910 entstand in Scholven die Zechenkolonie. Zwischen 1904 und 1907 hatte die Zeche Hibernia bereits von den Familien Berkel, Bauland, Brinkmann u.a. die für den Bau von Werkswohnungen nötigen Grundstücke erworben.

Lagekarte

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Literatur

  • Gustav A. Spürk: Dokumentation zur Scholvener Siedlungsgeschichte Teil 2. In: Verein für Orts- und Heimatkunde Gelsenkirchen-Buer (Hrsg.): Beiträge zur Stadtgeschichte. Band 14. Gelsenkirchen 1996, S. 224–261.
  • Gustav A. Spürk, D. Rohmann: Siedlungsgeschichtliche Dokumentation Scholven Teil 4. In: Verein für Orts- und Heimatkunde Gelsenkirchen-Buer (Hrsg.): Beiträge zur Stadtgeschichte. Band 22. Gelsenkirchen 2000, S. 171–281.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Beiträge zur Stadtgeschichte, Band XIX 1996, Verein für Orts- und Heimatkunde Buer „Dokumentation zur Scholvener Siedlungsgeschichte“ Gustav A. Spürk


Dieser Artikel basiert auf dem Strangemann Artikel „Hof Strangemann“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 8. Januar 2016 (Permanentlink) und steht unter der Lizenz Creativ Commons Attribution/Share-Alike 3.0 (Unported). In der Wikipedia ist eine Strangemann&action=history Liste der Autoren verfügbar.