Rat der Stadt Gelsenkirchen
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Der Rat der Stadt Gelsenkirchen (kurz Stadtrat) ist die kommunale Volksvertretung der Bürgerschaft der Stadt Gelsenkirchen. Er wird alle fünf Jahre gewählt. Die Mitglieder des Gremiums Stadtrat werden als „Stadtverordnete“ bezeichnet.[1] Der Stadtrat ist gegenüber den Beschäftigten der Stadtverwaltung die oberste Dienstbehörde und im Rahmen der kommunalen Rechtsetzungshoheit wichtigstes Organ der kommunalen Selbstverwaltung.
Dem Rat der Stadt Gelsenkirchen gehören 66 Mitglieder an. Die Sitze verteilen sich nach dem Ergebnis der Kommunalwahl 2014 folgendermassen:
- SPD: 34 Sitze
- CDU: 14 Sitze
- Bündnis90 / Die Grünen: 4 Sitze
- Die Linke: 3 Sitze
- AfD: 3 Sitze
- ProNRW: 3 Sitze *
- FDP: 1 Sitz
- AUF: 1 Sitz
- Piraten: 1 Sitz
* Im September 2015 hat sich die Ratsfraktion ProNRW in Fraktion Bürgerbewegung PRO Deutschland umbenannt.
Siehe auch
- → siehe auch Rat der Stadt
- → siehe auch Ergebnisse der Kommunalwahlen in Gelsenkirchen
Einzelnachweise
- ↑ § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Gelsenkirchen