Westfale hat geschrieben: ↑25.11.2023, 14:19
Wer kann den Prototypen eines 'alten, weißen Mannes' aufklären?
Stimmt es eigentlich, dass man bei
millimetergenauer Auslegung der Bauvorschtiften, speziell der Brandschutzbestimmungen einen Großteil der Wohnungen und Gebäude stilllegen kann?
westfale
Der Begriff Bestandsschutz sagt dir was, ich erspare mir mal Einzelheiten zu nennen, tippe nicht so gern, aber bei den Buden von denen wir hier reden kann man beim Brand ja fast noch aus dem Fenster springen, bei Hochhäusern spielt man natürlich in einer anderen Liga, da spielen Rettungswege und Sicherheitstreppenhäuser eine Rolle, ebenso der zweite Rettungsweg.
Dennoch, mein Spruch, "wer heute Altbauten kauft kann nicht lesen", bezieht sich vornehmlich auf das, was zukünftige Zwangssanierungen angeht, da bin ich mal gespannt, wie man das trotz hoher Strafandrohung durchsetzen will, zumal Kommunen verpflichtet sind es ebenfalls zu realisieren, meine Prognose, das wird ein Flopp, wie so ziemlich alles, was man da an Gesetzgebung inzwischen verabschiedet.
Sollte so ein Erwerber mit Sozialmissbrauchabsicht, von dem wir hier reden, dennoch Energesanierung realisieren, wird umgelegt und die Kommune wird über die erhöhten Mieten auch das noch mitfinanzieren, eigentlich sehen wir hier zu, wie wir ausgenommen werden, denn es sind Steuergelder, die da fließen.
Die Häuser werden gekauft und damit auch unser Grund und Boden , das Land reagiert viel zu zaghaft, da müsste eine Task Force für das gesamte NRW eingesetzt werden, Vorkaufsrecht müsste grundsätzlich für Kommunen gegeben sein, aber was nutzt das alles, wenn kein Geld da ist, andererseits, wenn der von dir genannte Preis stimmt, wovon ich ausgehe, ist das so eine Kleinigkeit, dass Kaufen durch die Stadt verpflichtung wäre, ich rege mich nicht mehr auf, sehe den Niedergang zwar nicht gelassen , denn das was noch kommen wird , wird schlimmer...
Ach ja, ich stelle mal ein , wonach du gefragt hast...
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Die Grundsätze zum Bestandsschutz baulicher Anlagen gilt beim Brandschutz nur mit Einschränkungen, da die Behörde sowohl bei baulichen Veränderungen als auch anlässlich einer Feuerbeschau Anpassungen verlangen kann
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Dieser Beitrag ist im NJW-Spezial, Heft 12, 2015 erschienen.""
* edit Verwaltung: Zitat aus der "NJW" (Neue Juristische Wochenschrift) entfernt, bzw gekürzt.
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