BABALU hat geschrieben:Das hängt nicht schief, wurde schief Fotografiert.
In Anlehnung an die fred-Überschrift sei mir die Frage gestattet:
Ist Schieffotografieren getz das hobby?
????
Das Hobby ist (war) meine Gobelin Stickerei, das ist ein Bild davon.
Hatte ich vorher schon angegeben.
Das mit dem Schief Fotografieren habe ich nur dazu geschrieben, damit niemand denkt, ich hätte die Bilder schief an den Wänden. War ja nicht mit Absicht.
Bin ich jetzt hier verkehrt
Zuletzt geändert von BABALU am 11.05.2010, 20:04, insgesamt 1-mal geändert.
Nee, bist nicht falsch - wollte dir eigentlich ne pn schreiben... hab mich aber verklickt.
Dann wären wir nämlich schon 2 - ich fofo4e auch gerne mal schief.
Fuchs hat geschrieben:Nee, bist nicht falsch - wollte dir eigentlich ne pn schreiben... hab mich aber verklickt.
Dann wären wir nämlich schon 2 - ich fofo4e auch gerne mal schief.
@Lo
Das ist versuchte Kupplung.
Strafbar nach Paragraf Sowieso, nicht unter 3 Jahren Steinbruch.
Nach einem erfolgreichen Rende... wird der Kuppler zum Trauzeugen bestellt.
Dafür wird er 3 Stunden aus dem Steinbruch beurlaubt.
Das Trinkgelage der Trauer-, nein Hochzeitsfeierlichkeiten, wird von den Steinbrucherlösen abgezweigt.