Städtebau - Alles unter Kontrolle!

Korrekturen des Stadtumbaus der Vergangenheit, Erschließung von Brachen und Rückbau - Stadtumbau im neuen Jahrtausend

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heen
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Städtebau - Alles unter Kontrolle!

Beitrag von heen »

In der Bezirksvertrettung Gelsenkirchen-Mitte stand im August diesem Jahres folgender Antrag zur Abstimmung:
Mitte, Punkt 7:
Vorverkaufsrechtsatzung "Vohwinkelstraße/Wildenbruchstraße" gem. §25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Geltungsbereich gemäß Anlage 2; hier:Satzungsbeschluss
Vorlagendokument:
https://ratsinfo.gelsenkirchen.de/ratsi ... 145788.doc
Satzungstext:
https://ratsinfo.gelsenkirchen.de/ratsi ... 146255.doc
Geltungsbereich:
https://ratsinfo.gelsenkirchen.de/ratsi ... 145782.doc
Die Bezirksvertretung Mitte hat den Antrag geändert:
Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung soll im Teilbereich B um die Flurstücke 702, 356 und 703 (Gebäude 1 b, 1 c und 73) nördlich der Wildenbruchstraße erweitert werden.
Das wären die Gebäude an der Ecke Wildenbruchstraße/Hohenzollernalle (Richtung Nord).
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. September 2023 die Änderung verworfen (Punkt 12.1.2) und dem ursprünglichen Antrag unter Punkt 12.1.1 zugestimmt.

In der Bezirksvertrettung Nord stand im August eine ähnliche Vorlage zur Abstimmung:
Nord, Punkt 11:
Vorverkaufsrechtssatzung "Wohnbereich Scholven-Nord" gemäß §25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 für den Geltungsbereich gemäß Anlage; hier: Satzungsbeschluss
Vorlagendokument:
https://ratsinfo.gelsenkirchen.de/ratsi ... 145733.doc
Satzungstext:
https://ratsinfo.gelsenkirchen.de/ratsi ... 145918.doc
Geltungsbereich:
https://ratsinfo.gelsenkirchen.de/ratsi ... 145920.doc
Die Bezirksvertretung Nord hat dem Antrag zugestimmt.
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 6. September 2023 unter Punkt 12.2 zugestimmt.

Für beide Anträge ist die nächste Hürde der Stadtrat.

Mit diesen Vorlagen, wenn sie die Hürde Rat nehmen, hat die Stadt eine völlige Kontrolle über
1. Problemimmobilien
2. Zukünftige städtebauliche Maßnahmen

Bei dem ersten Punkt geht es um einen gesicherten Zugriff auf Problemimmobilien (Schrottimmobilien) (§ 177 BauGB).
Der zweite Punkt (§ 136 BauGB) kann Probleme verursachen. Und ist meiner Meinung nach nicht so einfach, vor Gericht, durchsetzbar. Da wären (unterstützende) Bebauungspläne sinnvoller.
Vielleicht hätte man sich auf § 177 BauGB beschränken sollen?

Links:
Ratsinformationssystem:
https://ratsinfo.gelsenkirchen.de/ratsi ... rchen.html
§ 136 BauGB:
https://dejure.org/gesetze/BauGB/136.html
§ 177 BauGB:
https://dejure.org/gesetze/BauGB/177.html

Die Links zum Ratsinformationssystem bringen zum Teil erst bei der zweiten Auswahl ein Ergebnis.

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