Wie kann man Zeitungsartikel bei den GG wiedergeben?
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Du bist bei der Einstellung von Links auf der sicheren Seite, wenn du den gesamten Link, so wie von dir erstellt, markierst und dann im Beitragsfenster den Button "Link" drückst (obere Button-Leiste, dritter von rechts).
Dann kannst du noch vorhandene Leerzeichen - wenn die sich eingeschlichen haben - entfernen, anschließend absenden. Dann klappts auch mit den Links.
Das habe ich gerade bei deinem Beitrag getan.
Dann kannst du noch vorhandene Leerzeichen - wenn die sich eingeschlichen haben - entfernen, anschließend absenden. Dann klappts auch mit den Links.
Das habe ich gerade bei deinem Beitrag getan.
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- Lupo Curtius
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In diesem Zusammenhang sei dann auch noch diesen Beitrag hingewiesen: http://www.gelsenkirchener-geschichten. ... php?t=9302
Dort wird die Verlinkungsproblematik noch eingehender erläutert.
Dort wird die Verlinkungsproblematik noch eingehender erläutert.
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Re: Corona-Virus in Gelsenkirchen
Anmerkung Verwaltung: Der Beitrag wurde im Corona-Fred gepostet. Da weitere Erörterungen dort offtopic sind, wurde er hierher verschoben.
Wenn man Einträge von Dir zurückverfolgt, kann man leicht feststellen, dass Du nicht nur einer von vielen Usern bist, sondern Mitglied der Verwaltung warst, von zu Hause aus Jurist bist und maßgeblich an der Formulierung und Umsetzung der Anwendung des Urheberrechts auf diesem Forum warst und bist. Deshalb sind deine Verlautbarungen zu diesem Thema nicht nur irgendwelche Meinungsabgaben. Aus diesem Grunde ist es unbedingt notwendig, und wird durch deinen Satz "Jetzt wird wahrscheinlich ein Verwalter bei dem vollen Zitat tätig, und kürzt es, damit wieder Rechtssicherheit für die GG hergestellt wird." noch zusätzlich begründet, die Gesetzesgrundlage hier anzuführen.
Das ist schon auch deshalb sinnvoll, weil die auf diesem Forum eingestellten Grundsätze mehr als 10 Jahre alt sind, erhebliche Wandlungen stattgefunden haben (Hass und Lügen im Netz), der Gesetzgeber und der europaweite Rahmen Änderungen vorgenommen haben und noch in diesem Jahr eine Novellierung stattfinden wird. Es wäre für alle Beteiligten klug, 'mal hin und wieder die Webseite des Justizministeriums zu besuchen, um nicht gewollte Zensur auszuschließen.
Als meinen Beitrag zur Rechtssicherheit erlaube ich mir §49 und §50 des Urheberrechtsgesetzes zu zitieren:
"Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.
§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig."
Das, was Du, Emscherbruch, gemacht hast, ist eine Nachrichtenverfälschung, wenn Du den Begriff Staatskrise in diesem Zusammenhang als nicht mehr abwegig bewertest. Dein Betrag passt definitiv nicht zu dem von Dir angeführten Zitat. Vielmehr willst Du suggerieren, daß Autoritäten wie das Bundesverfassungsgericht und die FAZ Deine Ansicht und Haltung ebenfalls verkörpern. Dein Beitrag...: "Corona und weitere Folgen. Das Bundesverfassungsgericht untersagt dem Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung das Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds zu unterzeichnen." ... und... "Wieder müssen Gerichte den Regierenden und den Parlamenten in die Parade fahren, weil sie Dinge beschließen, die in unserer Verfassung offenbar nicht vorgesehen sind oder ihr entgegenstehen. Das Bundesverfassungsgericht prüft.
Den Begriff Staatskrise zu verwenden, ist keine abwegige Behauptung mehr, wie mir scheint."
Zitat: "FAZ hat geschrieben: Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen. Der Bundestag hatte der deutschen Beteiligung an dem 750 Milliarden Euro umfassenden Hilfsprogramm am Donnerstag zugestimmt; am Freitag folgte sodann die Zustimmung des Bundesrates. [...] [Es] könnten auf Deutschland finanzielle Verpflichtungen zukommen, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht absehbar, potentiell aber astronomisch sei. Damit werde letztlich der Weg in die „Schuldenunion“ geebnet, bei der die einen für die Misswirtschaft der anderen hafteten – zumal absehbar sei, dass es bei der einmaligen Kreditaufnahme in der Pandemie nicht bleiben werde."
Hier zum Nachvollziehen der angesprochene Artikel: https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 65145.html
Dort kann auch abgelesen werden, wie man m.E. korrekt zitiert.
ABER, was sollen wir hier länger streiten. Fragen wir doch einfach den Verfasser selbst. Es ist Constantin van Lijnden von der FAZ. Die Frage, die ich stellen werde, lautet: Welcher Beitrag verfälscht den Beitrag von C.v.L und bei welchem Beitrag fühlt er sich in seinen Rechten übergangen oder beschnitten. Wenn Du aber diese Kontaktaufnahme zu dem Autor nicht wünscht, dann teile mir das mit. Ich werde es dann auch nicht tun. Guten Tag!
----Emscherbruch hat geschrieben:@romeospiderromeospider hat geschrieben:@Emscherbruch: Den Begriff Staatskrise zu verwenden, ist wirklich eine abwegige Behauptung.
Dass Du (Emscherbruch) nur die Hälfte zitierst, grenzt schon fast an Bösartigkeit.
Korrektes und vollständiges Zitat lautet (aus einem Meinungsartikel, nicht nur einfach eine Nachricht:
Ja, was soll ich daraufhin schreiben?
Die unterstellte Bösartigkeit hat folgenden Grund:
Einen kompletten Zeitungsartikel hier hineinzukopieren ist illegal. Deshalb nur Kernsätze zitieren und den Link zum selber lesen einfügen. viewtopic.php?f=64&t=8494&sid=7948a67ed ... a561ce8199
Jetzt wird wahrscheinlich ein Verwalter bei dem vollen Zitat tätig, und kürzt es, damit wieder Rechtssicherheit für die GG hergestellt wird. Jo, und dann schrieb ich noch: Das Bundesverfassungsgericht prüft. Wo liegt das Problem?"
Wenn man Einträge von Dir zurückverfolgt, kann man leicht feststellen, dass Du nicht nur einer von vielen Usern bist, sondern Mitglied der Verwaltung warst, von zu Hause aus Jurist bist und maßgeblich an der Formulierung und Umsetzung der Anwendung des Urheberrechts auf diesem Forum warst und bist. Deshalb sind deine Verlautbarungen zu diesem Thema nicht nur irgendwelche Meinungsabgaben. Aus diesem Grunde ist es unbedingt notwendig, und wird durch deinen Satz "Jetzt wird wahrscheinlich ein Verwalter bei dem vollen Zitat tätig, und kürzt es, damit wieder Rechtssicherheit für die GG hergestellt wird." noch zusätzlich begründet, die Gesetzesgrundlage hier anzuführen.
Das ist schon auch deshalb sinnvoll, weil die auf diesem Forum eingestellten Grundsätze mehr als 10 Jahre alt sind, erhebliche Wandlungen stattgefunden haben (Hass und Lügen im Netz), der Gesetzgeber und der europaweite Rahmen Änderungen vorgenommen haben und noch in diesem Jahr eine Novellierung stattfinden wird. Es wäre für alle Beteiligten klug, 'mal hin und wieder die Webseite des Justizministeriums zu besuchen, um nicht gewollte Zensur auszuschließen.
Als meinen Beitrag zur Rechtssicherheit erlaube ich mir §49 und §50 des Urheberrechtsgesetzes zu zitieren:
"Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
(1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
(2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.
§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig."
Das, was Du, Emscherbruch, gemacht hast, ist eine Nachrichtenverfälschung, wenn Du den Begriff Staatskrise in diesem Zusammenhang als nicht mehr abwegig bewertest. Dein Betrag passt definitiv nicht zu dem von Dir angeführten Zitat. Vielmehr willst Du suggerieren, daß Autoritäten wie das Bundesverfassungsgericht und die FAZ Deine Ansicht und Haltung ebenfalls verkörpern. Dein Beitrag...: "Corona und weitere Folgen. Das Bundesverfassungsgericht untersagt dem Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung das Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds zu unterzeichnen." ... und... "Wieder müssen Gerichte den Regierenden und den Parlamenten in die Parade fahren, weil sie Dinge beschließen, die in unserer Verfassung offenbar nicht vorgesehen sind oder ihr entgegenstehen. Das Bundesverfassungsgericht prüft.
Den Begriff Staatskrise zu verwenden, ist keine abwegige Behauptung mehr, wie mir scheint."
Zitat: "FAZ hat geschrieben: Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen. Der Bundestag hatte der deutschen Beteiligung an dem 750 Milliarden Euro umfassenden Hilfsprogramm am Donnerstag zugestimmt; am Freitag folgte sodann die Zustimmung des Bundesrates. [...] [Es] könnten auf Deutschland finanzielle Verpflichtungen zukommen, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht absehbar, potentiell aber astronomisch sei. Damit werde letztlich der Weg in die „Schuldenunion“ geebnet, bei der die einen für die Misswirtschaft der anderen hafteten – zumal absehbar sei, dass es bei der einmaligen Kreditaufnahme in der Pandemie nicht bleiben werde."
Hier zum Nachvollziehen der angesprochene Artikel: https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 65145.html
Dort kann auch abgelesen werden, wie man m.E. korrekt zitiert.
ABER, was sollen wir hier länger streiten. Fragen wir doch einfach den Verfasser selbst. Es ist Constantin van Lijnden von der FAZ. Die Frage, die ich stellen werde, lautet: Welcher Beitrag verfälscht den Beitrag von C.v.L und bei welchem Beitrag fühlt er sich in seinen Rechten übergangen oder beschnitten. Wenn Du aber diese Kontaktaufnahme zu dem Autor nicht wünscht, dann teile mir das mit. Ich werde es dann auch nicht tun. Guten Tag!
Wer lobt ist mächtig. Wer gelobt wird ist schwach. Wer gelobt werden möchte ist ein Sklave.
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Re: Wie kann man Zeitungsartikel bei den GG wiedergeben?
Vielen Dank für die Gedanken zur urheberrechtlichen Weiterentwicklung des Forums. Die Verwaltung des Forums ist bemüht, insbesondere Kosten durch Abmahnungen und Lizenzgebühren zu vermeiden. Dazu gibt es an verschiedenen Stellen Hinweise auf Schutzrechte und Regeln zur Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen.
Ich sehe in den zitierten Gesetzestexten keine Änderung der Rechtslage.
Absatz 2 ist hier nicht einschlägig, da der FAZ-Artikel über die Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten weit hinaus geht.
Ich bin dankbar für eine Erklärung, inwieweit das oben geschriebene unzutreffend und das vollständige Zitieren von Meinungsartikeln aus Zeitungen zulässig ist.
Ich sehe in den zitierten Gesetzestexten keine Änderung der Rechtslage.
- § 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
- (1) Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel sowie mit ihnen im Zusammenhang veröffentlichter Abbildungen aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare, Artikel und Abbildungen, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind. Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
- (2) Unbeschränkt zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten, die durch Presse oder Funk veröffentlicht worden sind; ein durch andere gesetzliche Vorschriften gewährter Schutz bleibt unberührt.
- (Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 26.10.2007 (BGBl. I S. 2513), in Kraft getreten am 01.01.2008)
Absatz 2 ist hier nicht einschlägig, da der FAZ-Artikel über die Wiedergabe von vermischten Nachrichten tatsächlichen Inhalts und von Tagesneuigkeiten weit hinaus geht.
- § 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
- Zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen, sowie im Film, ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig.
- (Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10.09.2003 (BGBl. I S. 1774), in Kraft getreten am 13.09.2003)
Ich bin dankbar für eine Erklärung, inwieweit das oben geschriebene unzutreffend und das vollständige Zitieren von Meinungsartikeln aus Zeitungen zulässig ist.
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Re: Wie kann man Zeitungsartikel bei den GG wiedergeben?
Hallo und guten Tag!
Danke für die engagierte und höfliche Gesamterläuterung! - Zunächst möchte ich einmal festhalten, dass die Verantwortlichen für die GeGe ohne Einschränkung das Recht haben, den Ordnungsrahmen festzulegen und damit auch die Regeln bestimmen können und zwar auch deshalb, weil die Haftungsfrage eindeutig ist und der einzelne User nicht auf die Eigenverantwortlichkeit verweisen kann.
Ich habe die §§ 49 und 50 angeführt, weil sie Grundlegendes über das Urheberrecht aussagen. Sie definieren nicht rein rechnerisch die Größe eines erlaubten Zitats, sondern betonen auch die Notwendigkeit des inhaltlichen Zusammenhangs.
Ich habe auch nicht zitiert, sondern die Fragwürdigkeit einer Zitat-Komposition vehement bemängelt und zum Beweis dafür, den
eigentlichen Text eingestellt. (Es ging auch nicht um irgendwelche Meinungen zum Alltagsgeschehen, sondern um Fundamentales, nämlich: STAATSKRISE.) In diesem Zusammenhang ging auch mein Vorschlag, den Autor selbst zu befragen, um die Zulässigkeit eines Gesamtzitats in diesem ganz konkreten Fall zu erfahren.
Um möglichen Schaden von den GeGe abzuwenden, erkläre ich hiermit, dass ich mögliche Kosten (angemessene Autorenvergütung für den Autor/FAZ) übernehmen werde. Gern werde ich auch die Kostenübernahme schriftlich (per Brief) erklären.
Ich hoffe, hiermit zu einer Klarstellung beigetragen zu haben und danke noch einmal für die Thematisierung.
Danke für die engagierte und höfliche Gesamterläuterung! - Zunächst möchte ich einmal festhalten, dass die Verantwortlichen für die GeGe ohne Einschränkung das Recht haben, den Ordnungsrahmen festzulegen und damit auch die Regeln bestimmen können und zwar auch deshalb, weil die Haftungsfrage eindeutig ist und der einzelne User nicht auf die Eigenverantwortlichkeit verweisen kann.
Ich habe die §§ 49 und 50 angeführt, weil sie Grundlegendes über das Urheberrecht aussagen. Sie definieren nicht rein rechnerisch die Größe eines erlaubten Zitats, sondern betonen auch die Notwendigkeit des inhaltlichen Zusammenhangs.
Ich habe auch nicht zitiert, sondern die Fragwürdigkeit einer Zitat-Komposition vehement bemängelt und zum Beweis dafür, den
eigentlichen Text eingestellt. (Es ging auch nicht um irgendwelche Meinungen zum Alltagsgeschehen, sondern um Fundamentales, nämlich: STAATSKRISE.) In diesem Zusammenhang ging auch mein Vorschlag, den Autor selbst zu befragen, um die Zulässigkeit eines Gesamtzitats in diesem ganz konkreten Fall zu erfahren.
Um möglichen Schaden von den GeGe abzuwenden, erkläre ich hiermit, dass ich mögliche Kosten (angemessene Autorenvergütung für den Autor/FAZ) übernehmen werde. Gern werde ich auch die Kostenübernahme schriftlich (per Brief) erklären.
Ich hoffe, hiermit zu einer Klarstellung beigetragen zu haben und danke noch einmal für die Thematisierung.
Wer lobt ist mächtig. Wer gelobt wird ist schwach. Wer gelobt werden möchte ist ein Sklave.